Kündigung von Arbeitsplatz - Wann und wie dem Amt melden?

vom 18.08.2009, 21:45 Uhr

Heute habe ich wie ich es schon erwartet habe meine Kündigung erhalten und mein Arbeitplatz ist nun Geschichte. Ob ich so schnell wieder was finde weiß ich nicht das kommt ja auch auf das Arbeitsamt an und dass die was für mich parat haben.

Wann muss ich denn nun eigentlich zum Arbeitsamt, reicht das in ein paar Tagen oder muss ich da gleich hin? Könnte ich das auch telefonisch erledigen oder muss ich da persönlich hin? Das ist alles neu für mich und ich hoffe ihr wisst was drüber!

» Behind Me » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,00 »



Die Fristen, wann du dich melden musst, sind relativ kurz. Das beste wäre gewesen, du wärst schon heute direkt nach der Kündigung auf das für dich zuständige Arbeitsamt gefahren. Das solltest du unbedingt morgen nachholen. Ansonsten kann das Arbeitsamt Sperren bis zu drei Monaten aussprechen.

Mitnehmen solltest du die Kündigung. Ausserdem solltest du einen gültigen Personalausweis dabei haben. Ich rate auch immer dazu, einen Lebenslauf mitzunehmen. Da reicht ein ganz grober. Der sollte nur aktuell sein. Denn das Arbeitsamt fragt dich, wann du wo von wann bis wann gearbeitet hast. Und ich fand es immer einfacher, wenn ich das einfach nur abschreiben brauchte oder halt dazu legen konnte.

Wenn du, hoffentlich morgen, zum Arbeitsamt gehst, wird dir an sich auch alles weitere gesagt. An sich müsstest du ja noch eine Kündigungsfrist haben. Das Arbeitsamt wird dir dann auch einen Termin bei einem Sachbearbeiter geben. Der wird spätestens dann sein, wenn du arbeitslos bist. Und die werden dir morgen dann sicherlich auch einen Auskunftsbogen für deinen jetzigen Arbeitgeber mitgeben. Den sollte dieser recht bald ausfüllen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Hallo,
da du ja jetzt weißt, das du gekündigt worden bist, solltest du sofort zum Arbeitsamt gehen und dich arbeitslos und arbeitsuchend melden, damit du auch sofort das Arbeitslosengeld bekommst, denn meldest du dich verspätet, dann bekommst du erst ab dem Zeitpunkt Geld, wo du dich arbeitslos gemeldet hast.

Ich würde mich aber nicht auf das Amt verlassen, das die dir eine Stelle vermitteln, lieber selber suchen, denn ich kenne das aus meinem Bekanntenkreis, das da kaum Vorschläge kommen, sondern man wird in Maßnahmen geschickt, damit man aus der Statistik raus fällt.

Ich wünsche dir viel Glück, das du schnell einen Job findest.

» fenasofia » Beiträge: 530 » Talkpoints: 22,49 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Soweit mir das bekannt ist, muss man innerhalb von 7 Tagen die Arbeitslosmeldung machen. Sonst bekommt man, wie schon gesagt, eine Sperrung. Ausnahmen bestätigen die Regel, aber die sind dann doch recht selten.

Ob und wie schnell du wieder einen Job haben wirst, hängt nicht nur von der Agentur für Arbeit ab. Denn du hast eine Mitwirkungspflicht und musst auch selbst nach Stellen suchen und eben entsprechend die Bewerbungen machen. Wenn du dich allein auf die Agentur für Arbeit verlässt, dann wirst wohl kaum einen neuen Arbeitsplatz finden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Hallo!

Eine Bekannte von mir ist einen Tag nachdem sie die Kündigung bekommen hat zum Arbeitsamt gegangen und dort wurde sie gefragt, wann die Kündigung genau angekommen wäre. Sie hätte an dem Tag hinkommen müssen, wo sie die Kündigung bekommen hat. Da sie aber noch arbeiten musste, weil die Kündigung ja nicht fristlos war, hätte sie sogar für die Meldung am Arbeitsamt frei bekommen.

Ich denke mal, dass es Willkür ist, wie die vom Arbeitsamt es sehen. Manchmal reicht es innerhalb 7 Tagen und manchmal muss man es sofort machen. Wie man allerdings zum Arbeitsamt gehen soll, wenn man von morgens bis abends arbeiten muss und der Chef einem kein frei geben kann, weil zu wenig Leute da sind, ist mir dann ein Rätsel. Meine Bekannte hat in einer Drogerie gearbeitet, wo sie jeden Tag alleine im Laden ist und dort konnte sie kein frei bekommen. So musste sie warten bis zu ihrem freien Tag, der erst einen Tag nach dem Erhalt der Kündigung war.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich hab es jetzt nochmal nachgelesen. Man muss sich innerhalb von 3 Tagen melden. Sprich wer gestern die Kündigung bekommen hat sollte also doch bis spätestens Donnerstag die Meldung gemacht haben. Damit wäre man auf der sicheren Seite. Übrigens muss man für die Erstmeldung nichtmal zur Arbeitsagentur. Dies geht auch telefonisch und sogar online. Sollte dann aber so schnell wie möglich persönlich nachgeholt werden.

Die rechtliche Grundlage dazu findet man unter folgendem Link.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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