Auto Kauf / Verkauf und TÜV Unterlagen
Ob ihr es glaubt oder nicht aber ich habe es geschafft jemanden zu finden der mir mein Auto abkauft. Nun richte ich gerade alles her was für den Verkauf nötig wäre, also Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.
Aber wie ist das eigentlich mit den TÜV Unterlagen, muss ich die auch dazu geben wenn ich ein Auto verkaufe? Das ist das erste mal dass ich ein Auto privat verkaufe und da habe ich keine Ahnung was ich sonst noch brauchen würde. Kann ich das irgendwo noch schnell nachlesen?
Es ist leider nicht allen Autofahrern bekannt. Aber eigentlich ist man verpflichtet, die aktuellen TÜV Unterlagen bei sich zu führen (im Fahrzeug!). Daher ist die Frage schon einfach zu beantworten.
Auch sonst wäre es aus verschiedenen Gründen nur fair dem neuen Besitzer diese Unterlagen (Prüfbericht der letzten Prüfung) mitzugeben. Bei der Zulassungsstelle muss er diese beim Ummelden ebenfalls vorlegen.
Dann geht es um den Vertrag: wenn im Kaufvertrag auch noch die Restzeit vom TÜV angegeben ist, sollte der Käufer sich nicht allein auf die Plakette verlassen, sondern den Prüfbericht von sich aus fordern.
Bei solchen Verkäufen ist es eigentlich immer noch wichtiger zu klären, wer die Abmeldung macht. Ich an Deiner Stelle würde immer ein nicht zugelassenes Fahrzeug verkaufen – und der Käufer soll sich eine Tageszulassung besorgen. Allerdings in der Praxis eher schwierig, da so eine Zulassung teuer ist. Und wenn man sich darauf einlässt, dass der Käufer den Wagen abmeldet, muss das Schriftlich festgehalten werden. Denn solange der Wagen auf Dich zugelassen ist, besteht die Gefahr, dass potentieller Ärger zunächst auf Dich fällt!
derpunkt hat geschrieben:Es ist leider nicht allen Autofahrern bekannt. Aber eigentlich ist man verpflichtet, die aktuellen TÜV Unterlagen bei sich zu führen (im Fahrzeug!). Daher ist die Frage schon einfach zu beantworten.
Uneigentlich ist das eben nicht wirklich klar aus irgendwelchen Gesetzestexten zu entnehmen, aber das wurde schon mal im Thread HU und AU Bescheinigung als Kopie mitführen? diskutiert.
Da der Fahrer eines Fahrzeuges, die Berichte der letzten AU und HU auf Verlangen vorzeigen können muss (er kann sie auch später auf einer Dienststelle vorlegen), sollte man die schon mitgeben bzw. würde ich als Käufer auch darauf bestehen.
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