Antrag auf Sonderurlaub - Recht

vom 14.08.2009, 22:22 Uhr

Vor lauter Stress wegen meinem Umzug hat A vergessen den Antrag auf Sonderurlaub zu stellen. Nun kommt nächste Woche der Umzugswagen und A bekommt nicht frei.

Kann A den Antrag auf Sonderurlaub nicht auch nachreichen und an den Tagen dann einfach zuhause bleiben oder wäre das ein Grund für eine Kündigung? A möchte seinen Job nicht verlieren aber A kann seiner Frau und den Kindern nicht die ganze Arbeit mit dem Umzug allein überlassen, wie sieht das ganze von der rechtlichen Seite aus?

» Frouwe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hallo!

A hat Pech gehabt. Denn Sonderurlaub muss kein Arbeitgeber unbedingt geben, wenn es nicht vertraglich sogar festgelegt ist. Ausserdem muss A sich auch Urlaub oder Sonderurlaub genehmigen lassen. Wenn er das nicht gemacht hat ist es , wenn er nciht zur Arbeit erscheint , selbstverständlich auch ein Kündigungsgrund.

Rechtlich gesehen kann A nichts machen. Denn jeder Urlaub und auch Sonderurlaub ist genehmigungspflichtig und Sonderurlaub erst recht, weil dieser gar nicht unbedingt gegeben werden muss. Was steht denn in A`s Arbeitsvertrag? Steht da, dass er auch Anspruch auf Sonderurlaub hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das unentschuldigte Fernbleiben kann tatsächlich ein Kündigungsgrund sein. Genauer: für A wäre das ein Grund. Denn mit so was wird ja praktisch die Arbeitsverweigerung unter Beweis gestellt. Da ist eine Abmahnung nicht notwendig da es tatsächlich ein eklatanter Vertragsbruch von A wäre.

Das mit dem vergessenen Sonderurlaub ist natürlich ärgerlich. Ich gehe mal davon aus, dass der Sonderurlaub den A im Sinne hatte, eine tarifliche Bestimmung ist. Naja, dann ist auch ein Nachholen des Urlaubs nicht möglich.

Was könnte denn in diesem theoretischen Fall der Grund sein, dass der Arbeitgeber dem A seinen Urlaub – auch kurzfristig – verweigert? Mir würde da einfallen, dass zur allgemeinen Urlaubszeit die Personaldecke sowieso schon recht dünn ist. Und damit fest mit der Anwesenheit von A geplant wurde bzw. nur auf Grund dessen die anderen Kollegen von A in Urlaub gehen durften. Also ganz klar betriebliche Gründe!

Wenn dem so ist, sollten sie A auch einleuchten und dann bliebe mir nur, mich Diamante anzuschließen: Pech gehabt!

Vielleicht könnte A aber das Ganze doch noch abdecken können. Sollte er eine Gleitzeitregelung haben, wäre es eine Idee, morgens wirklich für eine Stunde zur Arbeit zu gehen, um anschließend wieder nach Hause zu gehen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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