Bafög - Was ist gemeint mit vergleichbarer Schule?

vom 13.08.2009, 23:43 Uhr

Ich frage mich, was das Bafög - Amt unter "vergleichbarer Schule" versteht. Es ist ja so, dass man beispielsweise beim besuch einer Berufsfachschule in der man eine Ausbildung UND die Fachhochschulreife erwirbt, auf jedenfall den Grundbefarfssatz bekommt. Da ist es egal ob man zuhause wohnt oder auswärts. Wenn man aber seine eigene Wohnung hat, bekommt man nur mehr Geld wenn die Schule mit Hin und Rückfahrt mehr als 2 Stunden entfernt ist und es keine vergleichbare Schule in der Nähe gibt.

Sicher kann man sagen, dass Berfuskolleg gleich Berufskolleg ist, aber es gibt da ja große Unterschiede. Sehen die vom Bafög Amt ein kaufmännisches Berufskolleg mit Ausbildung zum "Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent" vergleichbar mit einer Ausbildung zum "Staatlich geprüften Assistenten der Technischen Kommunikation"? Eigentlich sind es ja zwei grundverschiedene Richtungen und bis auf den Inhalt, den man zum Erwerb der Fachhochschulreife benötigt, dürften die restlichen vermittelten Inhalte ja grundverschieden sein.

Ein Kumpel besucht nämlich ab September so eine Schule, hat aber Angst dass er beim Umzug in eine eigene Wohnung nicht mehr bekommt, weil das Bafög-Amt sagen könnte, er könne ja ein kaufmännisches Berufskolleg besuchen. Wisst ihr da genaueres darüber oder habt ihr gar selbst damit Erfahrungen gemacht?

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» Blairwitch » Beiträge: 221 » Talkpoints: 9,07 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Sicher ist damit gemeint, dass keine Berufsschule, die den gleichen Ausbildungsweg anbietet, näher an daheim ranliegt. Dann würden ja die Voraussetzungen für eine Zahlung vom Amt entfallen.

Wenn dein Kumpel ganz sicher gehn will, dann fragt er jetzt schon mal nach beim Amt. Die wissen ja am ehesten was sie mit ihren Paragraphen meinen - zumindest geht man als normaler Bürger davon ja aus. :D

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo,

also ich sehe das genauso wie mandylein.

Wenn dein Freund an ein Berufskolleg gehen will, steht dem nichts im Wege. Würde er aber an eines gehen, das weiter weg ist, nur um dann das Bafög zu bekommen, obwohl es eigentlich eine Einrichtung gibt, die genau das gleiche anbietet, aber eben näher liegt, dann wird sich das Amt sicher querstellen, was ja auch verständlich ist. Wenn es sich aber um einen Abschluss handelt, den er anderswo näher nicht erlangen kann, sehe ich keinen Grund, den das Amt haben sollte, um nicht zu zahlen.

Sicher ist aber sicher und ich würde auch vorschlagen, sich da noch einmal vor Ort zu erkundigen. Dort muss er ja früher oder später sowieso hin und da kann er auch gleich fragen, wie es aussieht.

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» Wunky » Beiträge: 487 » Talkpoints: -0,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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