Ehrenamtliche Tätigkeit und Harz IV

vom 23.09.2008, 21:43 Uhr

Ich musste letzten Monat Harz IV beantragen und nun wird es problematisch. Solange ich gearbeitet habe, habe ich pro Woche ca. 15 bis 20 Stunden ehrenamtlich im Altersheim in der Nachbarschaft geholfen und Pflegebedürftigen vorgelesen und Einkäufe für sie erledigt. Geld habe ich für die Tätigkeit nie erhalten. Nun kommt der Hammer, nachdem ich ja im Moment nicht arbeite habe ich eben weiter diese 15 bis 20 Stunden die Woche ehrenamtlich gearbeitet und dies beim Arbeitsamt auch angegeben. Der neue Sachbearbeiter macht nun Stress und behauptet ich dürfe diese Tätigkeit nicht ausüben, da ich sonst ja nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar wäre und er mir die Gelder streichen müsste.

Ich bin ja auf Arbeitssuche und als ich gearbeitet habe, habe ich ja auch die Zeit gefunden ehrenamtlich tätig zu sein. Kann das Amt mir eine ehrenamtliche Tätigkeit verbieten?

» Finn » Beiträge: 120 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Das ist aber ein prima Sachberarbeiter. Offenbar hast Du hier den Hauptpreis gewonnen. Natürlich kann Dir der Sachbearbeiter diese Tätigkeit nicht verbieten und Gelder streichen auch nicht. Genauer: er kann schon und Du müsstest Dich dagegen wehren. Und Du würdest voraussichtlich Recht bekommen. Bedeutet aber einen Kampf. Hier würde er sich aber lohnen!

Aber vielleicht hast Du Dich dem Sachbearbeiter gegenüber auch missverständlich ausgedrückt. Es ist ja so, dass die geglückte Kommunikation immer die Ausnahme ist ;)

Es wäre unglücklich, wenn Du vermittelt hättest, das Du die ehrenamtliche Tätigkeit unter keinen Umständen und für keine Massnahme aufgeben willst und ihr immer zwischen 11:oo Uhr und 14:oo Uhr nachgehen willst.
Das könnte dann schon als (selbstverschuldetes) Hemmnis für eine Jobvermittlung gesehen werden.

Sollte das aber nicht so sein, dann frage den Sachbearbeiter, wie der Nachweis aussehen soll, dass Du der Tätigkeit nicht mehr nach gehst. Und welchen konkreten Jobvorteil Du dadurch hast. Und wenn alles nicht hilft, dann erkläre die Situation dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters.

Evtl. hilft Dir aber auch die Verwaltung des Altenheims! Wenn die öffentlich machen, dass ehrenamtliche Helfer auf Grund von Schikane-Maßnahmen durch die Arbeitsagentur ausfallen, dann setzt das die Agentur schon unter einen gewissen Rechtfertigungsdruck.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Solange du bis zu 20 Stunden da arbeitest, stehst du der Arbeitsermittelung voll zur Verfügung, ist ja keine Vollzeittätigkeit. Manche bei der Arge (Nomen est Omen) kommen aber aus dem Universum neben, wo ehrenamtliche Tätigkeiten etwas ganz schlimmes sind und Leute die ehrenamtlich arbeiten sich ja alle nur vor Arbeit drücken wollen. Weshalb sie ja dann auch ehrenamtlich arbeiten. Versuch lieber gar nicht erst aus dieser Logik schlau zu werden, dazu stammen wir aus dem falschen Universum.

Ich hab allerdings gehört, das man wenn man ehrenamtlich bereits tätig ist sich unter Umständen gegen die Rekrutierung in die fröhliche Gemeinschaft der 1 Euro Jobber wehren kann, kann sein das sowas dahintersteckt.

Die Gelder streichen kann er zwar machen, nur wird das keine sehr erfolgreiche Maßnahme werden, da du ja dem Arbeitsmarkt komplett zur Verfügung stehst und dich vermutlich auch nicht gegen Jobangebote sperrst, mit der Begründung das du da grad ehrenamtlich tätig bist. Insofern ist seine Begründung riesengroßer Mumpitz. Am besten ersuchst du ihm das ganze nochmal in der „For Dummies“ Version zu erklären und beton dabei, das du ja dennoch voll und ganz dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn er dann immer noch auf stur stellt, dann ist er halt ein Misanthrop und in dem Fall kann es helfen sich an seinen Vorgesetzten zu wenden, für gewöhnlich lieben die solche Fälle, weil das genau der Stoff ist, weshalb der ganze Laden so wahnwitzig in Verruf geraten ist.

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» Nephele » Beiträge: 1047 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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