Antrag auf Wohngeld: Recht

vom 09.08.2009, 19:51 Uhr

As Freund B hat einen Antrag auf Wohngeld gestellt und nun wollten AB mal wissen wie das ist wenn man wie AB zusammenlebt, bekommt dann einer von beiden überhaupt Wohngeld. AB haben nichts gefunden, wie das mit so einem Antrag aussieht und was das Recht dazu betrifft.

A weiss dass es wenn man verheiratet ist zählt was beide verdienen aber wenn man nicht verheiratet ist ist das dann auch so? AB haben beide keine Zeit sich frei zu nehmen und uns auf dem Amt zu erkundigen, kann man das auch woanders raus finden?

» Rottweiler » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Eigentlich ist es kein Problem auch mal auf dem Amt anzurufen und dort nachzufragen. Das geht recht schnell und man muss sich nun wirklich nicht einen ganzen Tag freinehmen. Alternativ wissen oft auch die Bürgerämter Bescheid.

Allerdings ist nach den Paragraphen 5 und 6 des Wohngeldgesetzes (Klick) ganz eindeutig, dass die Einkommen beider Personen berücksichtigt werden muss.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Leider ist es, wie bei den meisten Anträgen so, dass auch das Geld der Mitbewohner angerechnet wird, egal ob verheiratet oder nicht, das liegt denke ich daran, dass die Miete, die Lebensmittelkosten, Stromkosten etc. zusammen bezahlt werden, ich kenn das zu von meinen Partner und mir, ich hatte auch mal Wohngeld beantragt aber nicht bekommen weil er zu viel verdient hat - wir sind "leider" auch nicht verheiratet. ;-)

Versuchen solltet ihr es aber trotzdem auf jeden Fall, vielleicht hat sich da jetzt auch schon einiges geändert, wobei ich das nicht glaube. Im Internet gibt es auch Wohngeldrechner, dort musst du alles so eingeben, wie es das Amt braucht und dann wird ir gleich danach gesagt, womit du ungefähr rechnen kannst. Da erfährst du dann auch, ob das Geld des Mitbewohners angerechnet wird oder nicht.

» monimaus1988 » Beiträge: 8 » Talkpoints: 0,16 »



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