Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen bei Rückzahlung
Wir haben vor ein paar Jahren ein Haus mit einem Darlehen von der Bank finanziert und nun wären wir in der Lage den Rest der Schuld auf einmal zu tilgen. Wir haben bei der Bank schon angefragt aber die waren da nicht so begeistert und haben was von Vorfälligkeitsentschädigung für das Darlehen gefaselt.
Ich habe echt nur Bahnhof verstanden, warum wollen die Geld von mir wenn ich ihnen ihr Geld vorzeitig zurück gebe? Sollen die doch froh sein über Leute wie mich die das Geld schon so bald wieder zurück geben, was soll das alles?
Da hast du schon recht. Aber die Bank hat mit den Zinseinnahmen schon für die nächsten Jahre gerechnet und wird ein neues Darlehen nicht mehr zu dem Zinssatz rausgeben können, mit welchem dein Darlehen zur Zeit ausgestattet ist.
Die Bank macht also Verlust und diesen möchte sie von dir ersetzt haben durch die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Genaueres dazu wirst du wahrscheinlich in deinen Bedingungen zu deinem Darlehen finden.
Gratuliere euch erst mal zum Geldsegen. Schön, dass die Schuld gleich beglichen werden kann! Selbst wenn's dann nicht gemacht wird, ist es ein schönes und beruhigendes Gefühl, zu können
Wie Mausebaerin ja schon geschrieben hat, verdient die Bank ja an eurem Kredit. Und das nicht zu knapp. Daher werden die euch eher nicht aus dem Vertrag lassen - ausser wenn die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt wird. Und da müsst ihr selber rechnen, ob es sich für euch lohnt.
Und bevor ihr euch auf so was einlasst, müsst ihr unbedingt evtl. vereinbarte Sondertilgungen mit dem maximalen Betrag nutzen (bevor die Entschädigung berechnet wird). Solltet ihr zusätzlich das Recht haben bzw. vereinbart haben das ihr zur Laufzeit (kostenfrei!) die Tilgung erhöt, dann auch hier: nutzen. Setzt die Tilgung auf den max. möglichen Wert. Erst danach würde ich die Rückzahlung vorschlagen/anbieten und nur auf der neuen Grundlage (nach der Sondertilgung und der neuen Tilgungsrate) eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen lassen. Vielleicht sind Fristen zu beachten, aber ihr solltet so auf jeden Fall günstiger fahren!
Die Brechstange - wenn die Entschädigungszahlung zwar im Rahmen des zulässigen aber immer noch zu hoch angesetzt werden würde - wäre wie folgt: sollte das Darlehen schon 10 Jahre laufen, kann dieses von eurer Seite gekündigt werden. Zwar mit einer Frist von sechs Monaten, aber eben ohne Kosten! So ist es auch möglich, aus dem Vertrag zu kommen.
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