BAB Abgelehnt - Hilfe!

vom 21.10.2007, 09:28 Uhr

Ich habe folgendes Problem, vielleicht weiß jemand einen Rat. Ich bin 24 und in meiner Erstausbildung, ich habe einen 5-jährigen Sohn und wohne mit meinem Freund in meiner eigenen Wohnung, da wohne ich allerdings auch schon seit 5 Jahren.

So, nun habe ich diesen Monat meine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation (Verbundausbildung) begonnen und habe BAB beantragt. Gestern habe ich die Ablehnung erhalten da mein Vater angeblich zuviel Verdient. Das maßgebliche Kalenderjahr für diese Berechnung war 2005, nun haben sich meine Eltern aber im Jahre 2006 räumlich getrennt, dadurch hat mein Vater jetzt eine viel schlechtere Steuerklasse und das Gehalt von 2700 Euro was die Agentur als Grundlage der Ablehnung angibt stimmt nicht mehr mein Vater verdient ja jetzt nur noch 1500 und davon muss er meinen jüngeren Bruder der bei ihm lebt voll versorgen da der nicht mal Kindergeld bekommt.

In dem Berechnungsbogen der Ablehnung steht allerdings bei Geschwisterförderung ein NEIN das stimmt doch gar nicht. Ich selbe bekomme in meiner Ausbildung 250 Euro Netto und muss noch Kindergeld für mich beantragen das wären dann gesamt 400 Euro und das deckt nicht mal meine Miete ab. Ist die Ablehnung rechtens, lohnt es sich Widerspruch einzulegen oder sogar vor Gericht zu ziehen wenn es sein muss?

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» Schalinna » Beiträge: 70 » Talkpoints: 0,18 »



Hachja, das BAB Amt, immer nett. Ich würde die ersteinmal darauf ansprechen, indem Du noch in der Frist einen Widerspruch einlegen solltet - widersprechen kann man immer und das schadet auch nicht, wenn der dann abgelehnt wird.

Da würde ich das, was Du hier erwähnt hast ebenfalls anführen und mich schnellstens um einen Bescheid kümmern (von deinem Vater / Steuerbescheid etc.), der das untermauert. Aber es kann gut sein, dass er dann, so blöd wie es klingt, immernoch zuviel verdient und Dir rein theoretisch Unterhalt zahlen muss bzw. dass über das BAB Amt vereinbart werden kann. Ein weites Feld.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ja, danke für die Antwort erstmal also ich werde morgen definitiv erstmal Widerspruch einlegen dazu geh ich persönlich hin dem Postweg trau ich nicht. Ich habe mal geschaut was rein rechtlich gesehen meinem Vater zusteht also rein rechtlich darf er 1100 von seinem Gehalt für sich behalten von den anderen 400 muss er meinen Bruder ernähren, also kann ich mir nicht vorstellen, dass er dann rein rechtlich auch noch mich ernähren muss, ich wüsste jetzt auch nicht wovon. Er gibt mir jetzt die letzten beiden Lohnabrechnungen und dann mal sehen.

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» Schalinna » Beiträge: 70 » Talkpoints: 0,18 »



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