Antrag auf Eigenheimzulage - Ersatz und ähnliche Förderungen

vom 07.08.2009, 22:14 Uhr

Wir haben gebaut und wollten nun einen Antrag auf Eigenheimzulage stellen. Da hat man uns gesagt dass es die in der Form wie früher nicht mehr gibt. Das ist ja der Hammer denn wir haben das Geld schon ganz fest eingeplant.

Was kann man denn anstelle der Eigenheimzulage bekommen oder wurde das komplett und ohne Ersatz gestrichen? Wenn ja was kann man sonst machen um an billiges Geld zu kommen um ein Haus zu finandzieren? Wir freuen uns wenn ihr uns helfen könnt das Problem schnell zu lösen.

» Dunstkreis » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich hoffe sehr für euch, dass Du das mit dem "fest eingeplant" bzgl. der Eigenheimzulage nicht ganz ernst gemeint hast. Diese Subvention ist seit dem Jahr 2006 tatsächlich ersatzlos(!) gestrichen (alte Förderungen werden aber fortgesetzt).

Was aber vielleicht trösten kann: es wurde angekündigt über Alternativen zu beraten. Aber gut, von den Überlegungen hat niemand was. Ausser vielleicht die entsprechenden Arbeitskreise.

Wenn man etwas als Ersatz sehen will, kann das Wohn-Riester genommen werden. Leider ist es so, dass die ehemalige Eigenheimzulage eine einfache, transparente und berechenbare Subvention war. Das ist mit dem "Nachfolger" (eben dem Wohn-Riester) gänzlich anders! Offenbar mögen die beteiligten Lobbies keine einfachen und transparenten Vorgänge.

Jedenfalls beginnt der komplizierte Teil damit, dass (noch) nicht viele Anbieter diese Darlehensform im Portfolio haben. Das führt dazu, dass die Konditionen tendenziell schlechter sind (höhere Zinsen), was aber laut "Warentest" erst mal durch die Förderung selbst mehr als wett gemacht wird.

Dann gibt es noch die Sache mit der nachträglichen Besteuerung. Die Förderung muss quasi ab dem Rentenalter versteuert werden (Nachgelagerte Versteuerung). Und hier kann die ges. "Steuerschuld" auf einmal beglichen werden (mit einem Bonus) oder eben über einen längeren Zeitraum. Hier bemühen Vergleichsrechnungen oft die Kristallkugel (soviel zur Transparenz und Vergleichbarkeit).

Und weil das noch zu einfach ist, ist es im Moment so, dass die Verwaltung grösstenteils dem Kunden übertragen wird (Allgemeine Probleme mit dem Wohnförderkonto - ich glaube aber, dass das gelöst wird und der Kunde einfach dafür zahlen muss).

Richtig kompliziert könnte es auch werden, wenn eine so geförderte Wohnung oder ein Haus im Förderzeitraum veräussert wird. Zwar kann die bisherige Förderung für eine andere Immobilie "mitgenommen" (übertragen) werden, aber was passiert, wenn man anschliessend doch lieber zur Miete wohnen will? Sind dann die Förderbeträge zurück zu zahlen?

Und was die Berechnung angeht: Kinder werden separat/zusätzlich gefördert! Soweit ich weiss auch Pflegebedürftige Personen die im Haushalt leben. Aber wie verhält es sich, wenn die Personen sterben? Wer möchte schon seriös in seiner Haus-Darlehensplanung die Lebenserwartung der Großeltern einfliessen lassen?

OK, ich bin da eher skeptisch und vielleicht (oder besser wahrscheinlich!) sehe ich das zu negativ. Die Stiftung Warentest hat in ihren Modellrechnungen jedenfalls dargestellt, dass im Normalfall (Haus kaufen inkl. Förderung und das Haus bleibt bis zum Schluss im eigenen Besitz) der Kunde mit dem Wohn-Riester immer einen Gewinn gegenüber einem Darlehen ohne Wohn-Riester macht.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^