Schulwechsel im Schuljahr

vom 06.08.2009, 08:00 Uhr

Zumindest in Sachsen-Anhalt hat das Schuljahr schon begonnen. Was ist aber nun, wenn es nötig scheint, dass ein Kind die Schule wechselt. Gibt es irgendwelche Fristen und welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Welches Amt ist dafür zuständig?

Im konkreten Fall ist ein Kind in der Grundschule seines Heimatortes eingeschult. Gegen Ende der Ferien erkrankt die Mutter, nach einem noch kurzen Aufenthalt steht fest, dass sie sich wohl über längere Zeit einer ärztlichen Behandlung unterziehen muss (OP mit Reha). Für ihr Kind hat sie deshalb eine andere Betreuung gesucht. Das Kind wird bei Verwandten betreut, die nur 15 Kilometer entfernt wohnen. Das Kind besucht wie erwähnt eine Grundschule im Heimatort, im Wohnort der Verwandten gibt es aber auch eine Grundschule. Damit die Verwandte nicht täglich 60 Kilometer zusätzlich fahren muss, wäre es gut, wenn das Kind nun umgeschult werden könnte.

Wichtig zu erwähnen ist wohl auch noch, dass die Eltern des Kindes planen, in den Einzugsbereich der zweiten erwähnten Grundschule ziehen. Zwar wäre es kein Problem eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, dass das Kind die Grundschule auch im jetzigen Heimatort besuchen kann. So aber würde dann der Schulwechsel aber endgültig sein. Plätze in der Grundschule und im Hort der potentiellen neuen Schule sind auch noch frei.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich würde mich an die Schule des neuen Ortes wenden, evtl. auch an die "alte". Es dürfte kein Problem sein, wenn das Kind z.b. Freitags den letzen in der alten, Montag drauf den ersten Schultag in der neuen Schule hat. Evtl. wäre das Schulamt auch der Ansprechpartner.

Das die Mutter längere Zeit nun in Klinik und Reha ist und anschließend sowieso in das Einzugsgebiet der neuen Schule ziehen will, dürfte wohl positiv auf die Ummeldung wirken. Wenn man umzieht, dann meldet man sein Kind ja sowieso auf der nächstgelegenen Schule an. Wenn man doch außerhalb des Einzugsgebietes wohnen sollte, dann wird man sowieso ans Schulamt bzw. die zuständige Behörde verwiesen.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Weil ich das als Kind selbst machen musste, weiss ich, dass es zumindest organisatorisch überhaupt kein Problem ist. Meine Eltern bekamen einfach damals eine Ausnahmegenehmigung und dann war das schon erledigt. Aber ich meine, dass sie wohl schon einen wichtigen Grund vorlegen mussten wieso das jetzt so und so ablaufen müsse, aber der Grund war eben schon dahingehend schwerwiegend, dass mein Vater den Arbeitsplatz wechseln und wir umziehen mussten und ich eben nirgendwo sonst wohnen konnte. Also musste ich in der zweiten Klasse mitten unterm Schuljahr die Grundschule wechseln.

Und ich fand es total kompliziert und schwierig. In der alten Grundschule haben wir noch gar nicht mit Füller geschrieben und die in der neuen Schule machten das schon seit der ersten Klasse und auch sonst waren sie einfach auf einem völlig anderen Stand als ich. Manchmal wusste ich Sachen schon und konnte sie und manchmal es andersrum und ich wusste gar nicht um was es geht. Trotzdem war es natürlich irgendwie machbar und ich wurde ja dann zumindest bis zur vierten Klasse auch eine sehr gute Schülerin. Aber ich fand es schwer so mitten unterm Jahr einfach einzusteigen.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Danke für den Tipp Sippschaft. Bei dem betroffenen Kind ist ja gerade die Versetzung in die dritte Klasse erfolgt und in beiden Schulen wurde von Anfang an mit Füllfederhaltern geschrieben. Allerdings könnte es durchaus Probleme mit der Ausstattung geben. Das wäre aber für die erwachsenen Beteiligten das kleinste Problem. Das Kind bräuchte dann natürlich stärkere Betreuung.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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