Antrag auf Arbeitslosengeld 2

vom 03.08.2009, 21:58 Uhr

Ich fürchte bei uns im Betrieb werden bald Leute entlassen und ich könnte einer davon sein den das treffen wird. Ich wollte gern mal wissen wie das mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld ist, wann kann ich den stellen?

Muss ich da immer darauf warten dass ich die Kündigung schon in der Hand habe oder kann ich das auch schon im Voraus machen? Ich denke ab den nächsten Monat ist hier Schicht im Schacht und da könnte ich mich doch schon mal beim Arbeitsamt melden, oder liege ich da total falsch mit meiner Annahme?

» Kopter » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Sobald du weisst das du arbeitslos wirst, solltest du dich umgehend bei dem für dich zuständigen Arbeitsamt melden. Allerspätestens wenn du die Kündigung in der Hand hast. Wenn du es allerdings schon vorher weisst, solltest du dich umgehend dort melden.

Dort meldest du dich an der zuständigen Stelle. Wenn das nicht ausgeschildert ist, kannst du den Pförtner fragen. Mitnehmen solltest du auf alle Fälle deinen Personalausweis. Wenn du hast, deine Kündigung. Und ich finde immer einen Lebenslauf noch sinnvoll. Muss kein perfekter sein. Aber die werden nach deinen Beschäftigungsverhältnissen in den letzten Jahren fragen und so hast du alles schon zur Hand und kannst den Lebenslauf entweder mit abegeben oder überträgst die Daten halt in das Formular, welches man dir gibt.

In der Regel wirst du dann zu einem Termin bestellt und hast dann ein Gespräch mit deinem Sachbearbeiter. Der Termin ist spätestens kurz nach deinem ersten Tag ohne Beschäftigung.

Allerdings wirst du in der Regel erstmal Arbeitslosengeld 1 beziehen. Ich gehe mal davon aus, das du in den letzten 12 Monaten keine Leistungen bezogen hast.

Arbeitslosengeld 1 wird dann für mindestens 12 Monate bezahlt. Kommt ganz darauf an, wie alt du bist und wie lange du bisher gearbeitet hast. In der Zeit wird man aber sicherlich versuchen dich zu vermitteln oder dich zu verschiedenen Massnahmen schicken. Auf alle Fälle wirst du dich regelmässig bewerben müssen und das wird auch durch die Agentur für Arbeit kontrolliert.

Erst wenn du aus dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 herausfällst, weil du keine neue Arbeitsstelle gefunden hast, brauchst du Arbeitslosengeld 2/ Hartz 4 beantragen. Es sei denn du hast mit Arbeitslosengeld 1 weniger Geld zur Verfügung als das Existenzminimum. Dann solltest du aber erstmal versuchen Wohngeld zu beantragen. Das kannst du beim örtlichen Wohngeldamt machen. Aber in der Regel können dir auch die Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit sagen, was dir eventuell noch zusteht. Da musst du aber selbst nachfragen.

Was du auf alle Fälle beantragen solltest, ist Bewerbungskostenbeihilfe. Da gibt es entweder einen festen Satz den du bekommst oder du bekommst pro Bewerbung x Euro. Das wird, soweit ich das weiss, nicht bundeseinheitlich gezahlt. Du bekommst aber nur was für deine Bewerbungen wenn du es beantragt hast und musst dann auch die Bewerbungen vorlegen oder die Quittungen für Briefmarken etc.sammeln. Das kommt wie gesagt darauf an, wie das bei deinem Arbeitsamt geahndhabt wird.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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