Kann Vermieter Besuch verbieten?

vom 02.08.2009, 14:38 Uhr

Hallo!

Mieterin A wohnt in einer Einraumwohnung unter dem Dach eines 4 Parterrehauses. Der Vermieter B wohnt im Erdgeschoß. Vermieterin B sieht, dass Mieterin A auch ab und an mal Herrenbesuch hat. Es ist der feste Freund von A und er schläft auch mal am Wochenende bei A. Manchmal schläft A auch bei ihrem Freund, so dass nciht mal mehr Nebenkosten entstehen, wenn A dann an einem Wochenende nicht zu Hause ist. Ausserdem hat A ja auch eine seperate Nebenkostenabrechnung. seperate Wasserzähler und die Nebenkosten werden nach Quadratmetern berechnet und nicht nach Personen.

Vermieterin B hat Mieterin A jetzt angesprochen. Sie will keine fremden Leute über Nacht in ihrem Haus haben und will, dass der Freund von A nicht mehr über Nacht bei ihr bleibt. Vermieterin B hat kein Vertrauen zu dem Freund von A und sie hat A gesagt, dass sie eine schrieftliche Abmahnung bekommt, wenn das nicht aufhört.

Kann Vermieterin B der Mieterin A wirklich verbieten, dass ihr Freund ab und an mal bei ihr übernachtet? Kann A der, vermutlich bald folgenden Abmahnung, gelassen entgegensehen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das habe ich ja noch nie gehört. Sicher ist die Vermieterin etwas konservativer und hat Angst, dass ihr Ansehen darunter leidet, wenn sie ihre Wohnung an eine Frau vermietet, die einen Mann über Nacht bei sich lässt, auch wenn ihr fester Freund ist. Da sie wohl nicht verheiratet sind, könnte die Vermieterin ja denken "Kein Sex vor der Ehe" und möchte das in ihrem Haus durchziehen!

Ich würde mir das von der Vermieterin nicht gefallen lassen und ausziehen. Und das ohne die 3 Monatsfrist, denn ich denke, wenn Mieterin A den Anwalt einschalten würde und ihm erzählt, dass ihrem Freund verboten wurde dort zu übernachten, dürfte sie sicher einfach so ausziehen.

» SweetDream » Beiträge: 98 » Talkpoints: -0,63 »


Ich finde das Verhalten der Vermieterin schon sehr merkwürdig und könnte mir nicht vorstellen, in so einem Haus wohnen zu bleiben. Jeder hat das Recht, seinen Besuch mitzunehmen und bei sich übernachten zu lassen. Damit begeht man ja keine Straftat, selbst wenn es sich jede Woche um eine andere Affäre handelt.

Wenn die Abmahnung ins Haus flattert, würde ich mich mit solchem Firlefanz nicht lange aufhalten, sondern direkt zum Anwalt gehen und ein hübsches Schreiben aufsetzen lassen, das der Vermieterin ihre Situation verdeutlichst. Unabhängig davon würde ich aber dringend die Wohnung wechseln weil ich es nicht einsehen würde, einer solchen Vermieterin monatlich Geld zu bezahlen.

Meinst du, dass das Problem wirklich der Herrenbesuch an sich ist oder dass diese seltsame Haltung der Vermieterin nur auf diesen einen Mann bezogen ist? Was wäre, wenn A öfter mal Besuch von anderen Frauen oder Männern hätte? Vielleicht sollte A mal eine Frau als Affäre mitbringen, dann fällt diese seltsame Vermieterin sicher aus allen Wolken. :lol:

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Cologneboy2009 hat geschrieben:Meinst du, dass das Problem wirklich der Herrenbesuch an sich ist oder dass diese seltsame Haltung der Vermieterin nur auf diesen einen Mann bezogen ist? Was wäre, wenn A öfter mal Besuch von anderen Frauen oder Männern hätte?

Hallo!

Mieterin A (meine Tochter) will auch nicht mehr lange dort wohnen bleiben. Es liegt nicht nur an dem Mann, den sie mitbringt. Sie hatte mal Besuch von 3 Leuten in ihrer Wohnung. Es war Nachmittags und sie haben nur zusammengesessen und DVD geschaut. Also es war nicht Laut. Der Besuch ist um 22 Uhr gegangen. Vermieterin B hat A am nächsten Morgen angesprochen, dass es ja so laut gewesen ist und dass sowas nun mal gar nicht geht.

A arbeitet am Wochenende als Kellnerin und kommt manchmal spät bzw. sehr früh morgens nach Hause. Da hat A schon am nächsten Tag einen Rüffel bekommen, dass sie leiser die Treppe hoch gehen soll. Fliegen kann A noch nicht. Denn die Treppe ist eine alte knarrende Holztreppe, die zwar mit Teppich ausgelegt ist, aber sie knarrt und quietscht trotzdem. B verlangt jetzt sogar von A, dass sie unten die Schuhe auszeiht, wenn sie nach oben geht. Dabei trägt A nur Turnschuhe, die auch nicht lauter sind als barfuß, wenn man über eine teppichbezogene Treppe geht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Natürlich ist Besuch erlaubt. Selbst wenn mehr Nebenkosten entstehen würde. Die zahlt ja eigentlich der Mieter selbst. Wenn er also mehr verbraucht, dann muss er mehr zahlen und wenn es eine Pauschale ist, die Mieterin A zahlt, dann wird eben von der Vermieterin aufgerechnet, wenn es wesentlich mehr sein sollte.

Wenn man eine Wohnung vermietet, dann muss man damit rechnen, dass der Mieter Besucht bekommt und auch da übernachten. Ausnahme ist nur, wenn es sich um jemanden handelt, der nicht zumutbar ist. Ein Schwerverbrecher zum Beispiel. Wenn auch die Zeiten und die Lautstärke angemessen ist, kann Vermieter nicht machen.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


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