Kündigung in der Probezeit MIT einzuhaltender Frist?

vom 31.07.2009, 08:54 Uhr

Ich dachte bisher immer, dass eine Probezeit dazu dient, dass man in dieser ohne Angaben von Gründen das Arbeitsverhältnis beenden kann und dass das in diesem Fall natürlich auch beidseitig gilt. Nun hat eine Bekannte von mir allerdings einen Arbeitsvertrag, in dem steht, dass sie eine Probezeit von 3 Monaten hat. Dort steht auch sonst nichts drin, also keine Hinweis darauf, dass das Kündigen ohne Angaben von Gründen möglich ist, von dem ich immer dachte, dass das generell so gilt. Stattdessen steht bei ihr drin, dass in dieser Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen gilt.

Weil ich selbst mich damit auch nicht so besonders gut auskenne, wollte ich einfach mal fragen, ob jemand weiss, wieso man immer denkt, dass man in der Probezeit von heute auf morgen kündbar ist und kündigen kann und das in ihrem Fall aber gar nicht erwähnt wird.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



In der Probezeit gilt, dass man ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Eine Frist muss natürlich eingehalten werden. Es sei denn, dass man unzumutbar für den Betrieb ist und sich was schwerwiegendes zu Schulden gekommen lassen hat. Dann geht es auch ohne Frist.

Aber ansonsten kenne ich nur Probezeiten, wo man auch eine Frist einhalten muss. Mein Mann hatte sogar 3 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit. Man kann diese allerdings auch mit Einverständnis des anderen Vertragspartners auch umgehen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Naja, aber eigentlich geht es nicht darum, was der Arbeitgeber kann, sondern ich möchte natürlich auch genauso auf der Recht des Arbeitnehmers eingehen, der ja die selben Rechte in der Probezeit hat.

Du schreibst in deinem ersten Satz, dass man ohne Angaben von Gründen kündigen kann und gekündigt werden kann, allerdings steht das in ihrem Vertrag auch nicht drin und das wundert mich eben. Ist das generell so?! Und wenn man doch angeblich keinen Grund braucht, wieso sollte es dann möglich sein, diese Frist zu umgehen unter Angaben von Gründen? Davon steht nämlich im Vertrag auch überhaupt nichts drin.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Eine zweiwöchige Kündigungsfrist während der Probezeit ist eigentlich Standard und von daher ist an dem Vertrag nichts faul. Natürlich kann die Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgen und diese Fristregelung gilt für den Arbeitnehmer sowie auch für den Arbeitgeber.

Ich weiß das es bei Zeitarbeitsfirmen variiert und andere Kündigungsfristen gibt. So hat man dort z. B. während der ersten 2 Wochen Beschäftigung eine Kündigungsfrist von 2 Tagen, innerhalb von 4 Wochen von 4 Tagen etc. Aber bei dem Zeitarbeitsgesetz ist ja so einiges anders.

» que_Linda » Beiträge: 688 » Talkpoints: 9,25 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ja, das ist generell so, dass man ohne Angabe von Gründen in der Kündigungszeit gekündigt werden kann. Sogar am letzten Tag der probezeit kann entweder Arbeitgeber oder Arbeitnehmer hingehen und sagen, dass er nach der Kündigungsfrist ncith mehr kommt. Sind beide damit einverstanden, kann der Arbeitnehmer auch früher gehen (Urlaubsanspruch und evt. Überstunden können dann abgezogen werden).

Dafür ist ja die Probezeit da, dass man einfach sagen kann "Es gefällt mir nicht" oder "Sie sind für den Beruf nicht geschaffen und passen nicht in die Firma". Das wäre normal kein Grund zum Kündigen von Arbeitgeberseite aus. Aber in der Probezeit gilt sowas "banales" als Grund. Der Arbeitgeber oder auch der Arbeitnehmer können auch einfach sagen "Probezeit ist in 2 Wochen um. Dann komme ich nicht mehr wieder oder dann können sie zu Hause bleiben". Je nachdem, wer das Arbeitsverhältnis kündigt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ok, dann danke ich dir schonmal für deine Hilfe. Mich wundert eben trotzdem, dass davon im Vertrag gar nichts drin steht, denn ich kenne es eben auch nur so, dass man ohne Angaben von Gründen das Arbeitsverhältnis in der Probezeit kündigen kann, aber dieser Satz fehlt bei ihr eben komplett. Vielleicht solltest sie einfach ihren Arbeitgeber mal darauf ansprechen und ihn fragen. Tatsächlich ist es nämlich so, dass sie eigentlich kündigen möchte, aber sie möchte auch die Frist nicht einhalten und noch 2 Wochen lang arbeiten dort und uns wunderte eben sehr, dass im Vertrag davon gar nichts steht, ob sie grundlos kündigen kann und dann waren wir etwas verwirrt wegen der einzuhaltenden Frist.

Ich muss ehrlich sagen, dass ich das bisher nämlich nur fristlos kannte. Aber danke schonmal!

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Die meisten von euch werden noch die alte Regelung kennen, bei der ein Monat als Probezeit vereinbart wurde und bei dem man ohne Angabe von Gründe, oder Einhaltung von fristen, das Arbeitsverhältnis beenden konnte.

Mittlerweile ist es aber so, dass Probezeiten von bis zu 9 Monaten (im Einzelfall) möglich sind. innerhalb dieser 'Probezeit' können, kürzere, als die sonst üblichen Fristen vereinbart werden. Eine sofortige Kündigung ist dagegen, ohne triftigen Grund, nicht mehr möglich.

Ich habe vor einigen Jahren mal als Handelsvertreter für einen Gastronomielieferanten gearbeitet und hatte sogar eine Probezeit von 1 Jahr, zwar hätte der Vertrag einer Prüfung wohl kaum stand gehalten, da aber eine Vierwöchige Kündigungsfrist vereinbart wurde und danach die Kündigung nur bei einem wichtigem Grund möglich war, aber ich unterschrieben.

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn Arbeit- oder Tarifvertraglich nichts anders geregelt ist, gilt die im Gesetz angegebene Kündigungsfrist von 2 Wochen bei Probearbeitsverhältnissen von bis zu 6 Monaten.

Im Gesetz gibt es nirgendwo eine Regelung wie lange eine Probezeit zeitlich dauern darf. Sie sollte allerdings der Tätigkeit angemessen vereinbart sein. Probezeiten über 6 Monate können zwar vereinbart werden, allerdings greift in der Regel nach 6 Monaten das Kündigungsschutzgesetz und es können sowieso nur noch die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.

Deine Freundin wird sich ebenso wie der Arbeitgeber an die gesetzlichen Fristen innerhalb der Probezeit halten müssen. Sofern sie vorher das Arbeitsverhältnis beenden möchte, sollte sie dies ihrem Arbeitgeber in einem Gespräch nahelegen. Im beiderseitigem Einverständnis ist eine sofortige Beendigung jederzeit möglich.

» lustigerlurch » Beiträge: 51 » Talkpoints: 0,00 »


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