Wie kann man eine Ehe annullieren lassen?
Vor ein paar Monaten hat A auf einem Kreuzfahrtschiff ihren jetzigen Mann B kennen gelernt. Es war Liebe auf den ersten Blick. A ist nicht mehr ganz jung, 59 Jahre alt, und Besitzerin mehrerer Friseurgeschäfte. Jetzt kann A endlich ihr Vermögen genießen.
B hatte vorgegeben Rechtsanwalt zu sein. B hatte A nach allen Regeln der Kunst den Hof gemacht und sie haben sofort nach der Reise geheiratet. Letzte Woche hat A erfahren, dass ihr Ehemann B von Beruf Maurer und natürlich völlig unvermögend ist. Jetzt will A ihre Ehe annullieren lassen. Wie geht das?
Auch wenn es jetzt vermutlich etwas spät ist: Eine Annulierung der Ehe ist meines Wissens nach maximal zwei Wochen nach Eheschließung möglich. Danach gibt es nur noch den Weg den alle anderen Paare in Trennung auch gehen müssen: die "Normale" Scheidung.
Als Grund müsste "arglistige Täuschung" (oder so in etwa) auch schon ausreichen. Da das Vermögen der Frau in diesem Fall ja auch vor der Ehe vorhanden war, greift da auch kein Versorgungsausgleich. Ich bin aber auch keine Anwältin oder ähnliches, von daher natürlich keine Gewähr.
*Batida* hat geschrieben:Eine Annulierung der Ehe ist meines Wissens nach maximal zwei Wochen nach Eheschließung möglich.
Nein, das ist rein theoretisch auch noch nach 60 Jahren möglich - auch wenn es mit zunehmender Dauer der Ehe langsam unrealistisch wird, dass die hierfür notwendigen Gründe zeitlebens nicht bemerkt wurden. Mit der Dauer steigt praktisch auch, gerade bei Annullierungen und wenn es weniger eindeutig ist, der Erklärungsbedarf gegenüber dem Richter.
Prinzipiell gelten hier verschiedene Fristen, teilweise bis 1 Jahr nach Eheschließung, aber auch ab Kenntnisnahme - auch dann, wenn diese Jahrzehnte nach der eigentlichen Eheschließung erfolgt. Grundsätzlich muss eine Ehe nach § 13 EheG korrekt geschlossen worden sein - ist dies nicht der Fall, so kann man sie schon allein deswegen annullieren lassen.
Für die Annullierung gibt es eine Vielzahl an Gründen, die erfüllt sein müssen, genauer kannst Du das im Thread Wie kann man eine Ehe Anulierung beantragen? nachlesen, da hab ich mir schonmal den Mund fusselig geredet und die meisten Gründe treffen bei diesem Beispiel sowieso nicht zu.
Aber hier kann man bei dem Beispiel nicht von einer Annullierung ausgehen, denn hier würde noch am ehesten § 33 EheG passen - zwar ist hier bei einer Täuschung auch eine Annullierung möglich, aber prinzipiell geht es hier um grundlegende Sachen, sprich: A müsste in dem Maß getäuscht worden sein, dass sie bei entsprechender Kenntnis niemals eine Ehe mit B eingegangen wäre.
§ 33 EheG (3) klammert hier explizit die Täuschung über die Vermögensverhältnisse aus, sprich: Wurde A von B nur über seine Vermögensverhältnisse getäuscht und nicht wesentlich in anderen Punkten, so ist eine Aufhebung der Ehe nicht möglich.
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