Auto stehen lassen bis zum abwracken?

vom 18.07.2009, 14:26 Uhr

Ich habe ein potentielles "Abwrackprämien-Auto". Und da ich vorhabe, mir ein neues zu kaufen, wollen wir die Prämie natürlich auch mitnehmen. Es ist aber so, dass mein Auto wirklich auf dem letzten Loch pfeift - lange Strecken würde ich mit ihm schon sowieso gar nicht mehr fahren, und bei den kurzen tut er sich auch immer wieder schwer. Natürlich ist hat er TÜV und alles, aber er müsste demnächst trotz allem mal in die Werkstatt, weil ich sonst wohl wirklich mit ihm stehen bleibe.

Das neue Auto kommt erst am 01.10. Dann stelle ich mein altes zum Händler und der wrackt ihn ab, ich nehme den neuen dann mit. Aber wenn ich das richtig verstehe, muss er bis dahin auch noch fahrtüchtig sein. Sprich sollte er mir vorher kaputt gehen dann hab ich ein Problem oder?

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Hallo Winny!

Ich kann dir nur aus Erfahrung berichten, dass es bei uns egal war, ob das Auto noch fahrtüchtig war. Wir hatten auch ebenfalls ein Auto, was für die Abwrackprämie in die Presse sollte. Wir haben alles noch aus dem Auto ausgebaut, was wir behalten wollten. Da der Wagen aber so lange gestanden hatte, sprang er auch nicht so einfach an und musste überbrückt werden.

Mein Freund konnte den Wagen gerade bis auf den Hof des Autohauses fahren und dort wollte es dann nicht mehr anspringen. Aber das war dann egal. Ich denke daher nicht, dass dein Auto noch wirklich in Ordnung sein muss, wenn du es zum Händler bringst. Es wird dort ja eh verschrottet und soweit ich weiß, kannst du auch beim Händler anrufen und sagen, dass sie das Auto abholen sollen. Du kannst dich deswegen ja vorher mal bei dem Autohaus erkundigen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Fahrbereit sollte das Auto nicht sein, schließlich ist das kein Grund für die Abwarackprämie, oder? Es kann sein, das der Händler dieses als Grundlage vorraussetzt, wird dieses aber nirgendwo in den Unterlagen erwähnt, braucht man sich darum keine Sorgen zu machen.

Und selbst wenn eine solche Klausel vorhanden sein sollte, kann man gegebenenfalls dagegen vorgehen.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich habe das eben so verstanden, dass es die Prämie nur gibt, wenn das Autpo fahrtüchtig ist. Denn so gefährdet es ja die Umwelt mehr als ein neuer. Und nur wenn er fährt schadet er natürlich.

Und ausbauen kann ich selber auch? Mir ist ja klar, dass sie ihn ausschlachten werden, schließlich kann man noch einiges benutzen und das bringt natürlich auch Geld. Ich dachte zum Beispiel daran, dass ich meine Hutablage mitnehme. Ich bin mir zwar nicht sicher, ob die am anderen Auto passt, aber die hab ich vor kurzem erst nachgekauft. Mein Auspuff ist auch noch ganz neu....

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Hallo winny, vielleicht ist da etwas durcheinander geraten. Ich habe nämlich gehört, dass das alte Auto nicht abgemeldet sein sollte, wenn man die Abwrackprämie mitnehmen möchte. Und das wiederum deckt sich durchaus mit der Bestimmung, dass das Auto ein Jahr im Besitz des Antragstellers sein muss.

Ob es nun fahrtüchtig sein muss, davon habe ich nichts gelesen. Allerdings kann es gut sein, dass die Personen, die mit dem Prozedere rund um die Abwrackprämie beschäftigt waren, davon ausgingen, dass man nur ein fahrtüchtiges bzw. in absehbarer Zeit wieder fahrtüchtiges Fahrzeug nicht abmeldet.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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