Copyright Verletzung trotz fremder Bilder?

vom 17.07.2009, 22:06 Uhr

Firma A hat Produktbilder von seinen Artikeln herstellen lassen und die zur freien Nutzung (gewerblich und privat) zur Verfügung gestellt. Person B (gewerblich) vertreibt nun Produkte von Firma A und nutzt daher auch das lizenzfreie Bildmaterial.

Nun kommt Person C (privater Natur) ins Spiel und nutzt ebenfalls das Foto von Firma A zum Verkauf bei Ebay.

Einige Tage später bekommt Person C von Person B ein Schreiben, dass man eine Copyright Verletzung begangen hat und man Strafe zahlen soll. Problem ist, dass das Bild, welches Angemahnt wurde, nicht mehr auf der Website von Firma A zu finden ist, da es vor einigen Monaten schon gedownloadet wurde und es diese Modell nicht mehr im Handel gibt. Das Foto, welches von Person C bei Ebay genutzt wurde, ist leider bereits von der eigenen Festplatte gelöscht.

Firma A wurde bereits angeschrieben, mit der Bitte um ein Vergleichsfoto und der Bestätigung, dass es von Ihnen lizenzfrei genutzt werden darf. Antwort wird erwartet. In der Zwischenzeit wurde Person B gebeten, den Nachweis zur Erbringen, das er den Copyright an dem Foto besitzt. Das wird von Person B jedoch verweigert, bzw. es wird nicht reagiert.

Frage A : Kann es sein, dass Firma A tatsächlich damals Produktbilder genutzt hat, dessen Copyright nicht mehr bei dieser Firma ist? (Also praktisch das Recht an konkret diesem Bild zwischenzeitlich verkauft hat.)

Frage B: Wie sieht generell so ein Copyright Nachweis aus? Gibt es da Urkunden?

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Anstelle von C würde ich das getrost ignorieren, denn es gibt kein Copyright in (Kontinental) Europa - hierzulande gilt das Nutzungsrecht und das Urheberrecht. Ersteres ist übertragbar, letzteres nicht.

Wenn B schon so dämlich ist (oder C hier was verdreht hat) und den Unterschied nicht kennt, würde mich das erst einmal nicht jucken und ich B darauf hinweisen, dass er hier Ansprüche auf einer Rechtsbasis geltend machen möchte, die es nicht gibt. Er kann ja gerne von den USA aus auf sein Copyright klagen, Gerichtsstand wäre sowieso der des Klageempfängers!

Bilder gibt es immer im Internet, dass Internet vergisst nicht bzw. nur schwer, zur Not eben im Cache oder per webarchiv wie www.archive.org - da dürfte es sich leicht wiederherstellen lassen, wenn man noch ungefähr weiß, wann es wo lag.

Konkret zu den Fragen: Ja, rein theoretisch kann es gut möglich sein, dass Firma A das Nutzungsrecht inzwischen verkauft hat. Und: Das Urheberrecht kann durch verschiedene Wege belegt werden, z. B. indem der Urheber nachweist, dass es sich um seine Schöpfung handelt. In der Regel ist dies leicht möglich, da oft Hinweise auf den Urheber im Bild versteckt sind bzw. in den Bildeigenschaften, es geht aber auch komplizierter.

Und mal als Tipp: Bei lizenzfreien Bildung ist eine gewerbliche Nutzung bzw. eine Nutzung um damit Gewinne zu erzielen, z. B. um seine Auktion zu verschönern, explizit untersagt!

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Naffi hat geschrieben:Frage B: Wie sieht generell so ein Copyright Nachweis aus? Gibt es da Urkunden?

Subbotnik hat ja schon dargelegt, dass es in Deutschland kein Copyright, sondern nur Urheber- und Nutzungsrecht gibt. Falls es hier also eigentlich um das Nutzungsrecht geht und die Frage wäre, wie B beweisen könnte, dass er das Nutzungsrecht erworben hat, dann hier noch diese Antwort: Zur Veräußerung von Bildmaterial nutzt man für gewöhnlich "Lizenzvereinbarungen". Diese können sowohl digital als auch analog in Papierform vorliegen, aber jedenfalls sollte B diese Lizenzvereinbarung (die eventuell auch einfach Teil eines Kaufvertrages sein kann) vorzeigen können, entweder in Form eines PDFs oder eben auf Papier.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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