Erstrangiges Darlehen aufnehmen

vom 16.07.2009, 21:48 Uhr

Mein Geschäft läuft leider nicht ganz so gut an wie ich das gedacht hatte und ich müsste mir von meinem Bruder Geld leihen um über die Runden zu kommen. Er wird mir das Geld auch gern leihen aber er besteht darauf dass es ein erstrangiges Darlehen wird damit der keine Angst haben muss wenn mein Geschäft insolvent gehen sollte.

Ich habe von diesen Dingen keine Ahnung und würde mich gern irgendwo darüber informieren was es mit so einem erstrangigen Darlehen auf sich hat, wisst ihr wo ich mehr darüber finde?

» Koschnik » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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Erstrangiges Darlehen kenne ich nur aus dem Baufinanzierungsbereich. Hast du denn eine Immobilie? Die Darlehen/Hypotheken werden in das Grundbuch eingetragen. Die Bank, die also an erster Stelle im Grundbuch als Gläubigerin steht, wird bei einer eventuellen Zwangsversteigerung auch als erste bedient. Bleibt noch Geld aus der Zwangsversteigerung übrig, erhält auch der an zweiter Stelle eingetragene Gläubiger Geld.

Wenn du also keine Immobilie haben solltest, kann dein Bruder auch nicht erstrangig ins Grundbuch eingetragen werden. Da musst du ihn mal fragen, was er meint und wie er sich das vorstellt. Wenn dein Geschäft also pleite geht, dann ist kaum noch etwas zu holen. Es sei denn, das Geschäft ist eine Immobilie und du bist als Eigentümer eingetragen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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