Garantiefälle direkt an Hersteller senden?
Hallo!
Normalerweise schickt man ja elektrische Geräte, die in der Garantiezeit kaputt gehen dort hin, wo man sie bestellt hat oder bringt sie in den Laden zurück, die sich dann um die Reparatur kümmern.
Ich überlege nun, was ich machen muss, wenn meine Senseo Kaffeemaschine kaputt geht. Ich habe meine Senseo im November letzten Jahres bei Amazon bestellt. Garantie also doch über Amazon, oder? Jetzt war ja diese Rückrufaktion von Senseo und meine Kaffeemaschine war auch betroffen. Ich schickte sie nach Senseo und eine Woche später bekam ich eine neue Kaffeemaschine geschickt mit einem Begleitschreiben dabei, dass ich nun wieder 2 Jahre Garantie auf diese Maschine habe.
Wenn jetzt diese Maschine kaputt geht, hat dann Amazon doch nichts mehr damit zu tun, oder? Muss ich diese Maschine dann nach Senseo schicken? Oder wer ist im Garantiefall dann dafür zuständig?
Nein. Zum mindest hatten wir vor Tagen einen ähnlichen Fall. Und zwar ist unsere Canon, die wir über amazon bestellt hatten, kaputt gegangen. Ebenfalls ein Garantiefall.
Zuerst haben wir bei amazon angerufen. Die haben uns lediglich gesagt, dass wir uns direkt beim Hersteller melden sollen, da die damit nicht zu tun haben und die auch nicht reparieren können. Die würden sie auch nur an Canon weiterschicken. Also haben wir bei Canon angerufen (ich habe über das Internet einfach die Nummer der Hotline rausgesucht). Die haben und die Adresse gegeben, an die wir die Verpackung schicken müssen, außerdem sollten wir eine Beschreibung des Defektes und des Vorfalles mitgeben, sowie Originalverpackung und Garantieurkunde, wenn vorhanden. Rechnung natürlich auch. Die würden und das reparieren oder eine neue schicken.
In deinem Fall kommt die Garantie scheinbar (oder sehr wahrscheinlich) auch vom Hersteller direkt und das ist nun mal nicht amazon, sondern Senseo.
Wie es bei Senseokaffeemaschinen aussieht bzw. wie es bei Amazon aussieht, weiß ich leider nicht. Winny hat ja geschrieben, dass man sich bei Käufen über Amazon an den Hersteller wenden sollte. Manche Firmen machen das so, andere kümmern sich selber um die Garantiefälle.
Bei meinem alten Laptop, den ich beim Aldi gekauft habe, musste ich den Laptop mehrmals direkt an Medion schicken. Der Aldi in meiner Nähe wollte damit nichts zu tun haben und konnte mir auch kein Ersatzgerät geben, da das Modell nur wenige Tage im Sortiment war. Jetzt habe ich einen anderen Laptop, den ich in einem Computerfachgeschäft erworben habe. Bei diesem Laptop war schon zweimal das Netzteil kaputt. Beide Male habe ich die Netzteile zum Computerladen gebracht und die Mitarbeiter dort haben sich dann um die Abwicklung des Garantiefalls gekümmert. Zudem kann ich noch sagen, dass die Abwicklung über das Geschäft viel schneller von statten ging, als die Abwicklung über den Hersteller. Das finde ich schon etwas merkwürdig.
Mädels, ein Händler bietet niemals Garantie an, sondern nur die gesetzliche Gewährleistung (ja, ihr meint das richtige, da bin ich mir sicher, aber der Sparachgebrauch und die Formulierungen sind besser gehalten, wenn diese auch richtig benutzt werden ).
Das heißt, das ab dem siebtem Monat der Händler hingehen könnte und von euch einen Nachweis (technisches Gutachten zum Beispiel) fordern könnte, das der Fehler beim Kauf vorhanden gewesen ist. Kann man dieses nicht erbringen, wird das ganze nicht repariert (sowieso wird ab dem Zeitpunkt Kauf länger als sechs Monate zurück, aller per Kulanz behandelt ohne Rechtsanspruch). Amazon ist hier in vielen Fällen sehr kulant und erstattet bei eingeschickter Ware, die nicht weiter verarbeitet werden kann, den Kaufpreis zurück, aber das ist auch nicht immer der Fall.
Im Falle dessen, das das ganze über den Hersteller läuft, ist das natürlich eine freiwillige Leistung des Händlers, da die Garantie freibleibend bestimmt werden kann durch eben diesen.
Wenn der Händler diese nun komplett austauscht und dann noch ein Schreiben beifügt, das auf die Maschine ab Tauschdatum wieder zwei Jahre Garantie (merke, freiwillige Leistung des Herstellers) vorhanden ist, dann kann man das ganze auch nur über den Hersteller, aber nicht mehr über den Händler einfordern, denn dieser hält sich an die gesetzlichen Vorgaben der Gewährleistung von zwei Jahren ab Kaufdatum.
Entertainment hat geschrieben:Mädels, ein Händler bietet niemals Garantie an, sondern nur die gesetzliche Gewährleistung (ja, ihr meint das richtige, da bin ich mir sicher, aber der Sparachgebrauch und die Formulierungen sind besser gehalten, wenn diese auch richtig benutzt werden ).
Hm, komisch. Ich habe ja die Kaffeemschine nach Senseo geschickt, als sie diese Rückrufaktion hatten. Ich bekam dann eine nagelneue Kaffeemschine zurück und einen Brief dabei, dass sie sich freuen, mir mitteilen zu können, dass sie mir aufgrund unserer Vorgespräche eine neue Maschine zusenden und sie freuen sich auch mir mitteilen zu dürfen, dass ich nun wieder 2 Jahre Garantie auf diese Senseo Maschine habe. Es steht Garantie da und nicht Gewährleistung und die Maschine kam vom Hersteller zu mir.
Meine Frage war ja jetzt einfach, ob ich in diesem Garantiefall, falls die Maschine kaputt geht, die Maschine wieder an den Hersteller schicken muss oder ob man diese Maschine dann zum Händler bringen muss bzw. da hinschickt, wo man sie bestellt hat. Denn die Maschine war vor der Rückrufaktion ja nicht direkt beim Hersteller gekauft.
Du gibst die Antwort doch schon selber. Was hätte ein Händler mit der Garantie zu tun? Nichts oder genausoviel wie der Hersteller mit der gesetzlichen Gewährleistung.
Somit mußt du, falls ein weiterer Defekt auftritt, die Maschine an den Hersteller senden (in dem Fall Philips oder die dazugehörige Vertragswerkstatt), da Amazon mit dieser Maschiene nichts anfangen kann, da diese nicht dort erworben worden ist. Und da Senseo der Hersteller und nicht der Händler ist, sollte alles geklärt sein .
Natürlich wird die Herstellergarantie auch nur vom Hersteller gewährt, also muss das Gerät auch dorthin eingesendet werden. Wenn man seine Geräte bei einem ordentlichen Fachhändler kauft, dann wird er dir das Gerät auch für dich zurückschicken. Das gehört eigentlich zum Service eines Fachhändlers dazu. Aber es macht dann keinen Unterschied, ob du es selbst einschickt oder es dein Händler für dich tut. Solange Garantie besteht, wird auch der Händler bei einem Defekt sicher nichts über Gewährleistung machen.
Wenn man das Gerät im Internet gekauft hat oder der Händler weit weg sitzt, dann kann man es auch gleich selbst zum Hersteller einschicken.
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