Kreisverkehr: mehrmaliges Umfahren strafbar?

vom 13.07.2009, 09:34 Uhr

Hallo,

gerade sind wir wieder am Seminaort angekommen. Zwei Kollegen wurden geblitzt und so wurden Geschichten über das Autofahren erzählt. Unter anderem hat ein Teilnehmer behauptet das, dass mehrmalige Umfahren eines Kreisverkehrs eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat darstellt!

Stimmt das und warum? Mir ist das nämlich in Berlin auch schon passiert :(.

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» piranha » Beiträge: 819 » Talkpoints: 0,89 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das wäre mir aber neu. Ich musste das auch schon machen, weil ich etwas suchte und neu war in einer Stadt und einfach dann die Ausfahrt verpasste und nochmal im Kreis fahren musste. Eventuell könnte ich mir nur vorstellen, dass es deshalb verboten ist, weil es die anderen Autofahrer irritiert?! Aber sonst fiele mir da keine normale Begründung dafür ein, zumal ich eh denke, dass die meisten Leute, die das bisher getan haben, eher tun, weil es sie es müssen und nicht, weil ihnen das Fahren im Kreis so viel Spaß macht.

Wenn es tatsächlich verboten wäre, fände ich das eher affig. Ich finde nämlich, dass ein Kreisverkehr eben genau für solche Fälle super geeignet ist. Man verfährt sich, verpasst die Ausfahrt, kann aber bequem einfach nochmal im Kreis fahren und sie dann nehmen. Bei einer Ampelkreuzung wäre das nicht so einfach.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Hallo,

mehrmaliges im Kreis fahren könnte als sinnloses Umherfahren gewertet werden, was meines Wissens nach verboten ist. Wer also zum Beispiel den Kreisverkehr nutzt um auf jemanden zu warten und immer im Kreis fährt, da kein Parkplatz vorhanden ist, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig.

Ein oder zwei mal im Kreis fahren, da man offensichtlich ortsunkenntlich ist, ist soweit ich weiß kein Problem und sollte auch in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

» abnormality » Beiträge: 134 » Talkpoints: 2,12 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ne. Schließlich kann es durchaus vorkommen, dass man die richtige Ausfahrt verpasst, oder dass man gar nicht aus dem Kreisverkehr rauskommt, wenn er mehrspurig ist.

Was man aber nicht darf ist einfach, dass man bewusst mehrmals im Kreis fährt und dadurch eben andere Pkw-Führer behindert oder gar gefährdet. Passiert doch was und man kann nachweisen, dass derjenige 3-4 Runden gedreht ist (so oft kann man ja gar nicht die Abfahrt verpassen), dann kann das sicherlich bestraft werden. Das muss einem natürlich auch erstmal nachgewiesen werden...

Im Straßenverkehr sollte man einfach gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen und das zählt nun nicht dazu, wenn man sich einen Spaß macht, Runde um Runde zu fahren.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge



Hallo zusammen!

Ich denke, dass es nicht strafbar ist, wenn man etwas sucht, wie hier schon geschrieben wurde. Und man deswegen, eine Runde mehr im Kreisverkehr dreht. Allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass es strafbar ist, wenn man absichtlich einige Runden im Kreis fährt. Man hält damit ja schon irgendwie den fließenden Verkehr auf und behindert andere Fahrer wohl möglich beim rein fahren in den Kreisel.

Ich würde also nicht mit Absicht und ohne, dass ich etwas suche ein paar Ehrenrunden im Kreisverkehr drehen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Hallo!

Ich wurde mit einer Freundin schon mal mit dem Auto angehalten, weil meine Freundin auch nciht wußte, wo sie langfahren musste und so ist sie 3 x den Kreisverkehr umfahren. Die Polizei, die in einer Straße stand hat das wohl gesehen und ist dann hinterher und hielt meine Freundin an. Sie meinte, dass sie ortsunkundig wäre und was gesucht hat. Der Polizist machte sie darauf aufmerksam, dass es Karten gibt und meinte, dass man es jetzt noch einmal bei einer Verwarnung liesse, aber sie normalerweise dafür ein Ordnungsgeld zahlen müsste.

Also ist es definitiv eine Ordungswidrigkeit, wenn man mehr als 2 x den Kreisverkehr umfährt. Das habe ich vor 10 Jahren aber auch schon in der Fahrschule gelernt, dass das geahndet wird. Ein mehrmaliges Fahren durch den Kreisverkehr ist definitiv verboten und man sollte vorher schauen, wo man lang fahren muss oder eben in eine Straße reinfachren und sich erkundigen, wo man lang muss. Vor jedem Kreisverkehr stehen ja Verkehrsschilder und da kann man dann nach fahren.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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