Fundstücke aus geschichtlicher Vorzeit

vom 11.07.2009, 23:14 Uhr

Hallo!

A hat auf seinem eigenen Grundstück, dass schon 100 Jahre im Familienbesitz ist angebaut und hat beim Ausschachten des Anbaus einige Fundstücke ans Tageslicht gebracht. Unter anderem Scherben eines Tontopfes, eine Speerspitze, einen Ring und andere diverse Sachen. A vermutet, dass diese Fundstücke aus geschichtlicher Vorzeit sind.

Was muss A mit diesen Fundstücken machen? Darf er sie behalten? Kann er sie irgendwo schätzen und auf Echtheit prüfen lassen? Wenn er die Fundstücke an ein Museum geben will bekommt er dann Finderlohn? Muss er überhaupt sagen, dass er sowas auf seinem Grundstück gefunden hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Siehe hier, da hab ich das schonmal angesprochen: Wem gehören gefundene Schätze?.

Nach deutschem Recht gilt hier das:
- Schatzregal,
- § 984 BGB - Schatzfund sowie
- § 971 BGB - Finderlohn.

Heißt kurz gesagt:
- Kann der ursprüngliche Besitzer ermittelt werden, gilt § 971 BGB - Finderlohn sowie die daraus resultierenden Ansprüche seitens des Finders (Finderlohn, je nach Wert siehe anderer Thread) sowie des Besitzers (Eigentum).
- Kann der Besitzer nicht ermittelt werden, so gilt § 984 BGB - Schatzfund: Dann ist der Staat der Besitzer der Fundsache, solange es sich um archäologische Funde mit einem gewissen Wert handelt - je nachdem was das Denkmalschutzgesetz (länderabhängig) sagt. Der Staat hat hier das Recht,

    - den Fund entschädigungslos einzuziehen,
    - gegen Entschädigung einzuziehen oder
    - falls er nicht unter den Denkmalschutz fallen sollte zu gleichen Teilen mit dem Finder zu teilen
Da gibt es also, je nach Bundesland, verschiedene Verfahrensweisen, nur: Melden und ggfs. abgeben muss man es auf jeden Fall ansonsten schlägt hier das StGB zu ;) (wenn man erwischt wird).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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