Geliehene DVDs / DVD aus der Videothek kopieren illegal ?

vom 11.03.2008, 21:19 Uhr

Ich habe da mal so ne Frage .Ich habe mich mit nen paar Freunden und unserem Info Technik Lehrer mal mit DVD Kopierschutz aus Spaß auseinander gesetzt . Es ist uns gelungen mittels verschiedener Programme den Kopierschutz zu umgehen usw und somit den Film zu vervielfältigen .

Wäre es nun illegal Dvds aus einer Videothek auszuleihen die zu Hause zu rippen und sie dann wieder zurückzugeben ? Kann man so etwas nachweisen ? Fällt so etwas auf ?

Bei der letzten DVD die ich zurück gegeben habe habe ich das mal hinterfragt . Die Frau an der Kasse meinte die würden nur Nachschauen ob man äußerlich was erkennt , sprich DVD Hülle auf gucken ob Kratzer da sind wenn nicht DVD Hülle zurück ins Regal . Wenn man das nachweisen könnte das eine DVD gerippt wurde könnten die das dann zurückverfolgen ? Steht auf der DVD dann drauf wann sie gerippt wurde ?

» MasterP » Beiträge: 162 » Talkpoints: 0,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also zuerst mal ist es definitiv illegal sich von geliehenen DVD´s Kopien zu machen. Durch das Leihen einer DVD erwirbst du ein Nutzungsrecht am Film/Spiel für die Leihdauer, in dem Moment wo du die DVD zurückgibst, hast du kein Nutzungsrecht mehr an dem Film/Spiel um es mal in ganz einfachen Worten auszudrücken.

Dazu kommt noch die Tatsache, dass das Umgehen eines Kopierschutzes ebenfalls illegal ist.

Nachweisen wird es dir zwar niemand können, da auf einer gepressten DVD keine weiteren Daten gespeichert werden können, das macht die Sache allerdings nicht legaler. Sollte aus welchen Gründen auch immer, irgendwann mal dein Computer durchsucht werden, hast du sicherlich ein ganz schönes Problem an der Backe wenn sich da hunderte von gerippten DVD´s auf deinem Rechner befinden.

Und lass bitte in Zukunft bitte solche Dummheiten in der Videothek so einen Unsinn zu fragen. Du kannst nie wissen wie der Betreiber reagiert und dich eventuell verpfeift.

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» PitDesign » Beiträge: 375 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Eigentlich eine Frage die man sich locker selbst beantworten kann:
1. Es ist verboten den Kopierschutz auszuhebeln - und zwar alle Maßnahmen die das bewirken! Sprich: Schon hier ist eine Vervielfältigung nicht mehr legal. Aber nehmen wir mal an, die DVD hat keinen Kopierschutz, kommt bei älteren ja noch durchaus vor.
2. Eine Privatkopie darf man, wenn sie keinen Kopierschutz enthält nur dann machen, wenn man sie selbst besitzt - oder sie von einer Person aus dem engem privaten Umfeld geschenkt bekommt. Eine DVD aus der Videothek besitzt man nicht - Spätestens hier ist die Legalität überschritten.
3. So etwas kann man derzeit nicht nachweisen und es fällt bedingt auf - und zwar den Besitzern der Videothek, denn ganz blöd sind die auch nicht.

So, falls man jetzt auf die Idee kommt: Naja, bin ich eben kriminell und rip mir die DVDs aus der Videothek dem möchte ich mal ein Beispiel geben, warum das wenig toll ist - der Junge von unseren Nachbarn hat nämlich ganz klug um sich nicht mehr im Internet erwischen zu lassen knapp 20 DVDs am Tag ausgeliehen, gerippt und zurückgebracht, dazu schön Cover gedruckt usw. Er hat zwar mit der Zeit immer komische Blicke bekommen, da die in der Videothek auch nicht ganz blöd sind, aber im Grunde nichts machen können. Dazu hat er es immer jedem erzählt der es nicht wissen wollte wie klug er doch ist, unter anderem auch mir.

Nachdem er dann eine Sammlung von knapp 2.000 Filmen hatte klopfte es an der Tür und die Herren mit Hut wollten gerne mal seine Wohnung betrachten - netterweise hatte ihn ein Freund angeschwärzt wegen irgendeinem Kleinkram. Sie haben zwar nicht gefunden was sie wollten weil gelogen, aber ein paar nette Zufallsfunde in Form der DVD Sammlung und anderer Kleinigkeiten. Neben einer Vorstrafe darf er jetzt fleißig zahlen, wahrscheinlich noch ein paar Jahre - das Zeug ist weg. Seine Eltern haben ihn gleich rausgeschmissen.

Ums kurz zu machen - klingt am Anfang vielleicht klug, aber irgendwann erwischt es einem dann doch, nur wenige, ganze wenige kommen ewig davon. Die haben dann einfach Glück und darauf sollte man sich nicht verlassen.

Eine bessere Möglichkeit ist: DVD Sammlungen bei eBay aufkaufen, da bekommt man locker 50 Stück für 50 Euro und verkauft und kauft solange hin und her bis man ein paar Regale voll hat. Ich hab mir so auch eine Sammlung im mittlerweile vierstelligen Bereich zugelegt und pro DVD vielleicht 1,10 gezahlt - mein besagter Freund hatte Kosten von 83 Cent das Stück (Ausleihgebühr + Rohling + Case + Drucker usw.) und ist seine nun los. Außerdem werden meine DVDs im Gegensatz zu gebrannten sofort ausgelesen, die schluckt nämlich nicht jeder Player und man kann auch nicht jede DVD und deren Kopierschutz mühelos entfernen, das schafft auch dieses eine berühmte Tool nicht.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo,

sicher ist das illegal und wenn sie dich erwischen, dann sitzt du ziemlich in der Tinte, gerade wenn du mehrere kopiert hast oder sie sogar noch verkaufst. Andererseits glaube ich, dass den Videothekenbesitzer auch bewusst ist, dass viele Leute die DVDs einfach kopieren und die das schon irgendwie in den Ausleihpreis miteinrechnen. Auf der zurückgegebenen DVD erkennt man natürlich nicht ob sie gerippt wurde oder nicht, aber wenn du mehrere DVDs ausgeliehen hast und sie sofort wieder zurückbringst, ruft eventuell der Videothekenbesitzer mal die Polizei. Also besser Finger weg von dem illegalen Kopieren!

Gruß,

VivaBavaria

» VivaBavaria » Beiträge: 302 » Talkpoints: -0,92 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Klar ist das illegal. Zum einen leihst du dir eine DVD, das heißt, du hast das Recht, diese DVD anzuschauen mit den dafür geeigneten Playern beziehungsweise der geeigneten Hardware. Du hast aber kein Recht, davon eine Kopie zu machen, da dir keine Medienrechte übertragen werden bei einem Verleih. Auch die Kopie an sich ist strafbar, da du in den meisten Fällen einen Kopierschutz umgehst (was gesetzlich strafbar ist). Selbst, wenn kein Kopierschutz vorhanden wäre, ist es dir untersagt, eine Kopie zu machen, da dir die Rechte fehlen. Eine Sicherheitskopie zum Beispiel kannst du nur von Medien anfertigen, welche du gekauft hast, aber nicht von welchen, die du geliehen hast (sofern der Kopierschutz nicht umgangen wird).

Außerlich kann man das der DVD zwar nicht ansehen, die einzige Möglichkeit wäre, wenn die DVD ein Wasserzeichen hätte, was nach dem Kopieren auf der neuen DVD leicht verändert wieder auftauchen würde . Bei einem erneuten Verleih könnte das zum Beipsiel entdeckt werden und der Ausgangspunkt könnte bestimmt werden (dieses Verfahren wird bei den Oscarkommision eingesetzt, um Lecks zu entlarven).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Das das ganze illegal ist war mir auch klar ^^ So dumm bin ich nicht ;) Allerdings würde ich das auch nicht wie in dem Beispiel mit den Jungen der das im sehr großen Stil gemacht hat machen sondern eher für mich . Ich habe es noch nicht gemacht falls ihr das fragen solltet ! Was mich eigentlich interessiert sit wie man das einem nachweisen kann . Klar wenn man plötzlich massenweise DVDs ausleiht und auf einmal davon hunderte Kopien macht und die vertickt ...

Aber ich meine ob man sowas auf einer DVD erkennen kann ? In den früheren Beiträgen meinte jemand meine ich schon nein . (zumindestens heute sie es noch nciht möglich) . Und was mcih auch noch interessiert, wenn man nun in eine Durchsuchung kommt ob direkt mit Hausbesuch der Polizei oder Onlinedruchsuchung , obwohl ich nicht glaube das ich so im Visier der Fahnder bin: Kann man verhaftet werden weil man große Dateien auf dem PC besitzt die ähnlich wie Spielfilme heißen ?

» MasterP » Beiträge: 162 » Talkpoints: 0,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge



1. Fällt man meist nicht durchs verticken auf sondern wie erwähnt durch Kleinigkeiten - die Quote der Zufallsfunde ist bei der Polizei nicht gerade niedrig.
2. Derzeit kann man es noch nicht direkt nachweisen - das mit dem Wasserzeichen ist nur insofern relevant, dass der Film zurückverfolgt werden kann wenn man ihn beispielsweise zum Download hochlädt.
3. Eine Onlinedurchsuchung gibt`s wegen solch kriminellem Kleinkram nicht - der Aufwand wäre auch viel zu hoch und man ist kein Terrorist - mal mit dem Thema online Durchsuchung richtig auseinandersetzen.
4. Bei einer Hausdurchsuchung wegen eines solchen Grundes wird in der Regel der Rechner beschlagnahmt und dann gründlich geprüft - wenn man also nur große Dateien hat, die so heißen, aber keine Filme kann man logischerweise auch nicht deswegen angeklagt werden, auch wenn man sich natürlich fragt, warum denn die Dateien so heißen (sollte man beantworten können um Zweifel auszuräumen). Außerdem sind die auch nicht ganz blöd, denn solche Analysen werden normalerweise von IT Unternehmen im Auftrag der Polizei gemacht, die auch mit gängigen "Methoden" vertraut sind.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Viele Videotheken rechnen sogar bei den meisten ihrer Kunden damit, dass diese sich die DVDs für den Hausgebrauch kopieren. Viele dieser Kunden zählen zu den besten Kunden der Videotheken. Oder welcher "normale Kunde" leiht stapelweise Filme aus und bringt sie 1 Tag später oder manchmal am gleichen wieder zurück?

Ich selbst habe in einer Videothek mal als Aushilfe gearbeitet und auf dieses Thema mal meine Chefin angesprochen. Die sagte mir das dann. Solange die Kunden aber immer wieder neue Filme holen kommen (und später evtl. kopieren), sind sie doch die besten Kunden. Und wenn man als Videothek diese Kundschaft nicht mitnimmt, ihnen also z.b. das Ausleihen weiterer DVDs verbietet, dann gehen sie zur nächsten Videothek. Deswegen zeigt keine Videothek da einen ihrer Kunden an. In der heutigen Zeit der Schwemme von Videotheken (online und offline) muss man eben alle Kundschaft mitnehmen, die man bekommt. Leider sag ich da manchmal.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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