Einsatzfahrzeuge im Straßenverkehr

vom 10.07.2009, 20:23 Uhr

Hallo,

bei einer längeren Autofahrt und mehreren vorbei fahrenden Krankenwagen habe ich mich neulich gefragt wie das eigentlich mit dem Straßenverkehr zusammenhängt und funktioniert. Natürlich muss man ja einen Krankenwagen oder ein sonstiges Einsatzfahrzeug vorbei lassen und darf es nicht behindern. Aber dürfen die Fahrer die Verkehrsregeln völlig missachten? Müssen die zumindest genau schauen bevor sie über eine Kreuzung fahren wo sie eigentlich Vorfahrt gewähren müssten?

Was würde beispielsweise passieren wenn man richtig fährt und Vorfahrt hat und dann kommt so ein Einsatzfahrzeug was man nicht sehen konnte und es passiert ein Unfall. Wer wäre denn dann schuld? Was ist wenn beispielsweise dem Patienten im Fahrzeug etwas passiert?

» SariKari » Beiträge: 371 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Auch die Einsatzfahrzeuge müssen sich ein klein wenig an die Verkehrsordnung halten. Hier in Paderborn ist vor einigen Wochen ein sehr schwerer Unfall passiert. Ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr war alarmmäßig auf dem Weg zu einem Einsatz. Es war mitten in der Nacht 3 Uhr und das Feuerwehrfahrzeug ist mit 70 über eine rote Ampel gefahren. Auf der Kreuzung kreuzte dann ein vollbesetztes Taxi, was in das Feuerwehrfahrzeug hineinfuhr. Der Taxifahrer hatte grün. Folge des Unfalls waren: ein toter Feuerwehrmann, die Insassen des Taxis beide tot und der Taxifahrer schwer verletzt.

Die Ermittlungen der Polizei ergab, dass der Taxifahrer wohl eine geringe Teilschuld hatte, weil er das Martinshorn und das Blaulicht nicht beachtet hat und der Feuerwehrmann, der mit 70 über die Kreuzung bretterte hatte die Hauptschuld. Die Kreuzung war dann den ganzen Tag gesperrt und mit dem Hubschrauber wurden Aufnahmen gemacht. Vor Ort wurde ermittelt und es war tagelang Stadtgespräch. 3 Kreuze zieren nun die Kreuzung wo es passiert ist. Der Taxifahrer wird wohl nie wieder fahren können und der Feuerwehrmann, der am Steuer gesessen hat , hat die Höchststrafe bekommen. Den Unfall musste er mit seinem Tod bezahlen.

Daran sieht man, dass man auch nachts aufpassen muss und das Radio auch nicht zu laut haben darf, damit man auch noch das Martinshorn hören kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo, meinem Vorgänger kann ich eigentlich nur Beipflichten. Doch habe ich noch eine erweiterte Version über das verhalten von Fahrzeugen mit Sonder befugnisse im Straßenverkehr.

Diese Sonderfunktionen sind im Rahmen der geltenden Verkehrsvorschriften und mit umsichtiger Fahrweise dem laufenden Verkehr anzupassen. Ein Einsatzfahrzeug muß mit Blaulicht, und in Verbindung mit Martinshorn den Sondereinsatz fahren. An Kreuzungen und größeren Straßeneinmündungen ist die Geschwindigkeit soweit zu drosseln das das Einsatzfahrzeug für sich und andere Verkehrsteilnehmer zu mindest eine geringfügige Gefahr hervorruft.

Dieses erklärt auch deine Frage nach der Schuld wenn es zu einem Unfall zwischen dem Einsatzfahrzeug und einem anderen Verkehrsteilnehmer kommt. Die Schuldfrage wird nach Klärung der Unfallsituation in den meisten Fällen beiden Unfallgegner % angelastet. Die Insassen in beiden Fahrzeugen sind durch die KFZ Haftpflicht mitversichert.

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» pikas52 » Beiträge: 41 » Talkpoints: 1,30 »



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