Produkte "nur für gewerbliche Verwendung"

vom 07.07.2009, 10:58 Uhr

Hallo!

Ich habe bei Ebay einige Händlerseiten entdeckt, die zwar handelsübliche Produkte anbieten, aber in der Auktion den Terminus stehen haben, dass der Artikel nur für den gewerblichen Nutzen gedacht sei. Diese Produkte werden aber ausschliesslich an private Personen verkauft, ein Bekannter von mir bezieht über einen dieser Shops beispielsweise regelmässig Produkte als Privatmensch. Bisher wurde von ihm kein Nachweis eines Gewerbes verlangt.

Kann mich jemand mal aufklären, ob der Händler auf Pflichten verzichtet, wenn er diese Klausel in seinem Angebot vermerkt? Liegt der Fehler jetzt bei meinem Bekannten, der als private Person ungerechtfertigt die Produkte bestellt hat, oder bei dem Händler, der keinen Gewerbenachweis verlangte?

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» Feuerputz » Beiträge: 1415 » Talkpoints: 7,29 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Schuld liegt hierbei bei dem Anbieter, da er steuerpflichtige Waren in diesem Fall an Personen verkauft, welche ja diese Steuern bezahlen müssten. Wirklich Probleme bekommt der Verkäufer aber erst, wenn man ihn meldet.

Interessant wäre auch dessen Steuererklärung mal anzusehen...

» devdeamon » Beiträge: 63 » Talkpoints: 51,45 »


Das hat nur wenig mit den Steuern zu tun, denn die Umsatzsteuer sind in der Regel auch zwischen zwei gewerblichen Händlern (Kaufleuten) fällig! Das ist hier im Grunde Nebensache.

Was viel stärker ins Gewicht fällt: Verkauft ein Gewerblicher etwas an einen anderen Gewerblichen kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden, da es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf nach § 475 BGB handelt.

Die Vorteile für den Verkäufer:
- Die Gewährleistung / Sachmängelhaftung kann (teilweise) ausgeschlossen werden, solang er nicht den Käufer arglistig täuscht.
- Die Gewährleistung / Sachmängelhaftung kann deutlich verkürzt werden.

Und in der Endkonsequenz bedeutet das: Wird bei der Lieferung nicht ein Mangel festgestellt, der zur Rückgabe berechtigt, so gibt es kein Rückgaberecht mehr, solange die Ware korrekt beschrieben wurde. Und das ist ein entscheidender Vorteil, der gut Kosten spart (weil man eben die Rücknahme verweigern kann).

Mich würde von daher nicht wundern, wenn der Verkäufer im Kaufvertrag 7 in seinen AGB einen Passus integriert hat wie etwa: "Die Sachmängelhaftung wird ausgeschlossen", denn dann ist genau das der Fall.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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