Antrag auf Wehrdienstverweigerung stellen
Bei mir ist es nun bald soweit dass ich zum Bund müsste aber seit die in der ganzen Welt den Kopf hinhalten müssen ist das keine entspannte Sache mehr und ich muss da nun ernsthaft damit rechnen dass ich dabei auch sterben könnte.
Da wäre es mir echt lieber wenn ich einen Antrag auf Wehrdienstverweigerung stellen würde. Denn dann wäre ich davor sicher in ein Land zu müssen wo man mir die Rübe runter ballert. An wen müsste ich mich in dem Fall denn wenden?
moin Degree,
anstatt dir jetzt dauerhaft den Kopf zu zerbrechen, warte erst mal ganz entspannt ob du überhaupt einen Musterungsbescheid deines Kreiswehrersatzamtes bekommst.
Wenn es dann soweit ist, begibst du dich ganz normal zur Musterung und auf die Frage hin ob du den Dienst an der Waffe überhaupt ableisten möchtest, antwortest du schlichtweg mit NEIN. Das wäre dann deiner erster Schritt, eine Ausmusterung aufgrund von Krankheiten oder ähnlichem kannst du dann ab dieser Stelle vergessen .
Du wirst nun nur noch Aufgefordert deine Verweigerung schriftlich zu erklären, hierfür reicht im Normalfall ein mittellanges Schrieben in dem du deine Beweggründe aufführst. Da du den Wehrdienst nun verweigert hast, bist du den Staate nun verpflichtet einen Ersatzdienst zu leisten, du wirst dir also eine Zivildienststelle suchen müssen.
Julix hat geschrieben:mittellanges Schreiben
Hm, tja, leider wird da, zumindest in Sachsen-Anhalt, je nach Bildungsgrad stark unterschieden. Als Hauptschüler reiche wohl ein formloser Antrag für die Kriegsdienstverweigerung, erklärte man mir, aber mir als zu diesem Zeitpunkt künftigem Abiturienten wurde ein mindestens 2 A4-seitiges Druckdokument abverlangt.
Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen, was den Ablauf angeht, das ist der sichere Weg zu einer Zivildienststelle, sofern der KDV-Antrag denn bewilligt wird, aber wenn man sich nicht zu nachlässig dabei anstellt, wird er das auch. Hierfür kann ich dir nur raten, dir Impressionen von Bekannten zu holen, die schon so einen Antrag geschrieben haben. Impressionen, wohl gemerkt, heißt aber nicht "kopieren" . Ein eigener, auf die persönlichen Umstände zugeschnittener Antrag sollte es schon sein, der beinhaltet, warum du aus moralischen oder religiösen Gründen den Dienst an der Waffe verweigerst.
Weitere Infos darüber wird man dir aber auf dem Kreiswehrersatzamt geben können, nachdem du gemustert wurdest, sofern du nicht ohnehin ausgemustert wirst (aus welchen Gründen auch immer).
Killahhase hat geschrieben:Julix hat geschrieben:mittellanges Schreiben
Hm, tja, leider wird da, zumindest in Sachsen-Anhalt, je nach Bildungsgrad stark unterschieden. Als Hauptschüler reiche wohl ein formloser Antrag für die Kriegsdienstverweigerung, erklärte man mir, aber mir als zu diesem Zeitpunkt künftigem Abiturienten wurde ein mindestens 2 A4-seitiges Druckdokument abverlangt.
Das stimmt so aber nun mal überhaupt nicht. Ich weiß ja nun nicht was du geschrieben hast, aber wichtig ist was drin steht in dem Schreiben, formlos ist es so oder so.
Ich habe zu meiner Zeit vor 6 Jahren nicht ganz eine DIN A4-Seite geschrieben und ich war genauso Abiturient in Sachsen-Anhalt. Zu dem Inhalt reicht ja eigentlich Google aus, aber wichtig ist eben dass irgendwo steht, dass man den Kriegsdienst nach Artikel 4, Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes verweigert.
Dann muss du noch etwas begründen, warum du das machen willst. Also aus Gewissensgründen, du kannst nicht auf andere Menschen schießen, dein Opa ist im KZ gestorben oder dein Opa/Vater war bei der Armee und hat seitdem starke seelische Belastung. Bei einem KZ-Besuch von der Schule aus, ist dir klar geworden, wie sehr du Gewalt verabscheust. Im Prinzip ist dir da komplett freie Hand gelassen und eigentlich kannst du dir da auch vieles ausdenken, überprüft eh keiner so richtig, sofern es realistisch klingt.
Übrigens musst du als Wehrdienstleistender eh nicht ins Ausland um deinen Kopf hinzuhalten. Das geht nur, wenn du es willst, weil du scharf auf 90 Euro Risikozulage pro Tag in Afghanistan bist oder was die da aktuell extra bekommen.
Klehmchen hat geschrieben:formlos ist es so oder so.
Möglicherweise hab ich mich da auch etwas arg missverständlich ausgedrückt. Ich meinte eher, dass wohl ab einem bestimmten Bildungsgrad die Verweigerung nach dem Artikel 4 nicht mehr ohne weitere Begründung ausreicht - So wurde mir gesagt. Oder aber die Tante Beim Kreiswehrersatzamt mochte mich einfach nicht, was ich inzwischen fast eher vermute.... Mir kam das schon immer spanisch vor
Klehmchen hat geschrieben:Kriegsdienst nach Artikel 4, Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes.
Den wollte ich auch erwähnen - mir war aber die Stelle entfallen. Danke.
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