Schwimmbegleitung in der Grundschule
Hallo!
Die Tochter von A kommt in diesem Jahr in die dritte Klasse der Grundschule. In diesem Schuljahr haben die Kinder das erste mal Schwimmunterricht. In der Klasse sind 14 Mädchen und 13 Jungs und diese sollen im 14 tägigem Abstand immer abwechselt schwimmen gehen. Da das städtische Schwimmbad zu teuer ist, hat sich das Elternpaar B , die ein privates Schwimmbad besitzen bereit erklärt diesen Kindern dann einmal die Woche das Schwimmbad zur Verfügung zu stellen.
Es geht mit den Gruppen immer ein Lehrer mit zum Schwimmen und ein Elternteil des Paares B wäre auch immer anwesend. Keiner der Aufsichtspersonen hat aber einen Rettungsschwimmerschein,
Darf die Schulklasse der Tochter A jeweils mit unter 15 Kinder ohne Aufsichtsperson mit Rettungsdchein in der Schulzeit den Schwimmunterricht besuchen? Die Lehrer und der Schuldirektor haben keine Bedenken. Aber einige Eltern haben diese Bedenken, weil sie nicht wissen, wie es versicherungsmäßig aussieht, sollte was passieren.
Nein! Um eine Schwimmstunde (sei es ein Schwimmkurs vom Verein oder von der Stadt) abdecken zu können, müssen mindestens 2 ausgebildete Rettungsschwimmer mit gültiger (!) Lizens anwesend sein. Sonst dürfen die Kinder nur mit elterlicher Begleitung ins Wasser. Da hilft auch ein Schriftstück nichts, in der die Eltern sich bereit erklären, ihre Kinder trotzdem ins Wasser zu lassen. Weder der Lehrer, noch die Elten können dafür die Verantwortung übernehmen.
Entweder man angagiert 2 Rettungsschwimmer oder man macht selbst noch die Lizens (und natürliche eine weitere Person).
Da ich im Schwimmverein tätig bin und selbst Rettungsschwimmer war (eine Lizens hält nur 2 Jahre, dann muss aufgefrischt werden) weiß ich das ziemlich genau.
Immer wieder gruselt es mich wenn ich sehe, wie mit dem Schwimmunterricht umgegangen wird!
Wenn man sich einmal verdeutlich, wie viele Kinder jedes Jahr in unserem Land ertrinken, und das nicht aus Übermut und Leichtsinn, sondern aus Angst und Unfähigkeit sich über Wasser zu halten, läuft einem schon ein kalter Schauer den Rücken hinunter. Wie anderswo schon erwähnt bin ich selbst aktiv in einem Schwimmverein und helfe regelmässig in einer Schwimm- und Bewegungsschule aus.
Ohne jetzt auf die Schwimmunterrrichtsthematik selbst einzugehen: Jeder Schule stehen feste Schwimmzeiten im öffentlichem (also städtischem!) Hallenbad zur Verfügung!! Kostenlos! Ich würde auch die Möglichkeit mit dem privaten Schwimmbad versicherungstechnisch absichern lassen - ich denke nicht, dass die Schulhaftpflicht dies trägt und auch private Haftpflichten können sich da quer stellen. Und Unfälle können überall passieren, davor kann man sich kaum schützen.
Und, abschließend, möchte ich meinem Vorredner beipflichten ohne zwei Rettungsschwimmer (so schwierig ist der Schein gar nicht und man ist im Notfall gerüstet für den Ernstfall!) würde ich dieses Projekt gar nicht zu lassen, es wäre mir zu gefährlich für mein Kind. Wie gesagt, passieren kann immer etwas, gerade deswegen sollte man sich hier doppelt und dreifach absichern.
Das 14-tägiger Unterricht zum erlernen des Schwimmens und dem Erwerb einer gewissen Sicherheit im Wasser nicht ausreicht, sollte ebenfalls jedem bewusst sein. Wie groß ist denn dieses private Becken? Ich denke nicht, dass es 25 m Länge hat und die sollten im Schulunterricht schon zur Verfügung stehen, eben um die Sicherheit und Ausdauer im Wasser trainieren zu können.
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