Fristlose Kündigung
Hallo,
in einer Ausbildung ist es ja so, dass der Arbeitsgeber dem Auszubildenden nur aus wichtigem Grund kündigen kann und wenn dann nur fristlos.
Bei einer Insolvenz, mit EInstellung des Geschäftsbetriebes ist dieser Grund ja gegeben. Aber was genau bedeutet fristlose Kündigung? Ist es wirklich komplett ohne Frist, d.H dass man von einem Tag auf den anderen arbeitslos its, oder gibt es dann doch noch 2 oder 4 Wochen?
"Fristlos" heißt "ohne Einhaltung von Fristen" und bedeutet sofort mit Aussprechung der Kündigung ist diese wirksam. Die korrektere Bezeichnung für diese Form der Kündigung ist "außerordentliche Kündigung".
Dem gegenüber stehen die "ordentlichen Kündigungen", bei denen die Kündigung erst unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfristen wirkt. Diese Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt, können aber zugunsten des Mitarbeiters (längere Frist) auch abweichend davon im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt sein.
Eine Insolvenz berechtigt aber nicht zu einer fristlosen Kündigung von Seiten des Arbeitgebers aus. Laut § 113 InsO wird nur eine ordentliche Kündigung in der Insolvenzordnung erleichtert. Als maximale ordentliche Kündigungsfrist werden dort 3 Monate vorgegeben. Wenn also jemand beispielsweise in seinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart hat, kann er sich in der Insolvenz nicht darauf berufen, sondern kann vom Insolvenzverwalter dann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Bei einem Azubi sieht es noch etwas anders aus. Diesem kann der Insolvenzverwalter zwar kündigen, aber nur wenn der Betrieb still gelegt wird. Dann muss dies auch als Grund angegeben werden. Eine Insolvenz führt ja nicht zwangsweise zur Betriebsstillegung und zur sofortigen oftmals schon gar nicht. Erfolgt aber die Betriebsstillegung kann mit einer Frist von 4 Wochen dem Azubi gekündigt werden.
Oftmals helfen die Unternehmen den Azubis eine neue Ausbildungsstätte zu finden. Auf jeden Fall würde ich mich schnell an die IHK bitten, die sich in solchen oft bemüht, schnell neue Ausbildungsplätze zu vermitteln. Auch würde ich mich schnell beim Arbeitsamt melden.
Eines solltest Du auf keinen Fall: Den Kopf verlieren. Die Unsicherheit in einer solchen Situation ist natürlich groß, aber in der Regel kommen Azubis mit einem blauen Auge davon. Sollte die Ausbildung vom Arbeitgeber eingestellt werden, darf übrigens auch der Azubi kündigen. Aber erst würde ich mich mal bei der IHK und beim Arbeitsamt informieren und die Lage sondieren, bevor ich einen solchen Schritt ggf. in Erwägung ziehen würde.
Als Auszubildender muss man sich schon sehr daneben benehmen, um fristlos gekündigt zu werden. Also permanente Arbeitsverweigerung, beleidigendes Verhalten gegenüber Kunden oder Mitarbeitern und so weiter. So etwas geschieht auch nicht von einem Tag auf den anderen, so etwas lässt sich sehr gut vorhersagen.
Eine Insolvenz geschieht ja auch nicht von einem Tag auf den anderen. Die ersten Anzeichen hierfür sind ja meist Monate, wenn nicht sogar Jahre vorher sichtbar. Gut, in der Finanzkrise hat sich das ganze noch einmal etwas beschleunigt, aber auch hier gibt es prinzipiell genügend Vorwarnzeit. Meistens wird ja erst einmal Kurzarbeit beantragt, wenn der Auftragseingang zurückgeht und keine Arbeit mehr da ist. In diesem Fall gibt es ja auch normalerweise keine Kündigungen.
Aber auch bei einer Insolvenz werden nicht gleich fristlose Kündigungen ausgesprochen. Der Insolvenzverwalter wird dafür auch erstmal eine Zeit brauchen. Du hast also normalerweise schon etwas Zeit, um dich auf eine Arbeitslosigkeit vorzubereiten bzw. schon einmal Bewerbungen zu schreiben.
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