Antrag auf Elternzeit - Tipps und Tricks
Hallo! Ich bin endlich schwanger und wollte jetzt fragen wie das mit dem Antrag auf Elternzeit aussieht. Es gibt ja auch eine Möglichkeit, dass mein Mann zu Hause bleibt, habe ich gehört? Hat jemand diese Erfahrung schon mal gemacht. Hat es Nachteile oder Vorteile?
Gibt es auch die Möglichkeit, dass zuerst ich daheim bleibe und dann mein Mann, es wäre super, wenn wir uns das aufteilen könnten, aber wir kennen uns leider nicht aus. Vielen dank für etwaige Tipps und Tricks.
Bei der Elternzeit gibt es mehrere Konstellationen die funktionieren. Entscheidend für die Zeiten dabei ist, wann das Kind geboren worden ist. Denn es sind in den letzten paar Jahren einige Neuerungen dazu in Kraft getreten. Das unten beschriebene ist die aktuelle Version für Kinder die nach dem 01.07.2015 geboren worden sind.
Das ganze ist nicht zu verwechseln mit dem Anspruch auf Elterngeld, denn dieser besteht für maximal 14 Monate. Bleibt nur ein Elternteil Zuhause, dann bezieht man höchstens 12 Monate Elterngeld welches auch noch mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird. Heißt im Klartext, dass 10 Auszahlungen Elterngeld erfolgen bei beantragten 12 Monaten. Ist man Alleinerziehend dann besteht der Anspruch für 14 Monate, dann wären es 12 Auszahlungen. Möchte auch der Mann Zuhause bleiben gibt es die sogenannten Partnermonate, diese können nochmals 2 Monate betragen, dass man auch dann auf die 14 Monate Gesamtanspruch kommt.
Beim Elterngeld ist noch zu beachten, dass es sich dabei nur um 67% des Nettoeinkommens vom Antragsteller der letzten 12 Monate handelt. Stellt ihr beide einen gemeinsamen Antrag wegen der Partnerschaftsmonate, dann werden beide Gehälter separat voneinander berechnet und jeder erhält 67% seines Nettoeinkommens. Auch dort gibt es noch den Sonderfall, man kann das ganze auf 24 Monate strecken mit dem Geld indem man jeden Monat nur den halben Anspruch bezieht. Möchte man länger Zuhause bleiben wäre das eine gute Lösung.
Elternzeit ist die Zeit, welche man Zuhause mit der Erziehung seines Kindes verbringt. Die Elternzeit beträgt inzwischen 3 Jahre, die aufgeteilt werden können von Geburt des Kindes bis zum 8. Lebensjahr. Dabei muss das ganze fristgerecht beim Arbeitgeber eingehen, das heißt mindestens 7 Wochen vor dem Ende des Mutterschaftsurlaubes. Es lohnt sich jedoch das ganze vorher zu beantragen, denn wenn das Kind eine Woche alt ist hat man andere Dinge zu tun als sich mit solchem Papierkram noch zu ärgern.
Den ersten Antrag kann der Arbeitgeber auch nicht ablehnen, egal ob man dort angibt 12 Monate in Elternzeit zu gehen oder direkt die 36 Monate komplett haben zu wollen. In dieser Zeit besteht auch ein Kündigungsschutz für den Elternteil, eine Kündigung kann frühstens 3 Monate nach Beendigung der Elternzeit wirksam werden.
Hat man 12 Monate Elternzeit direkt ab Geburt bei seinem Arbeitgeber beantragt und möchte diese hinterher dann verlängern, dann Bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers. Gibt dieser seine Zustimmung nicht, dann hat man am ersten Geburtstag des Kindes wieder auf Arbeit zu erscheinen.
Dabei kann sich natürlich auch Mutter und Vater abwechseln. Mutter kann z.B. das erste Jahr Zuhause bleiben, der Vater das 2. Lebensjahr und das 3. Lebensjahr nimmt z.B. einer von beiden erst wenn das Kind in die Schule kommt. Aber wie gesagt, dann Bedarf es der Zustimmung durch den Arbeitgeber. Hat dieser betriebliche Gründe die dagegen sprechen, dann hat man keine Chance seine Elternzeit zu bekommen. Im Zweifel muss dazu der Betriebsrat angehört werden.
Theoretisch können auch beide die Elternzeit zusammen nehmen, lohnt sich jedoch nur solange auch Elterngeldanspruch besteht. Denn ansonsten muss man selbst zusehen wie man das ganze finanziert bekommt. Auch wenn man von Anfang an drei Jahre Zuhause bleiben möchte, der Anspruch gilt nur für maximal 14 Monate. Danach bekommt man kein Geld mehr außer dem Kindergeld.
Sitzen dann beide Elternteile Zuhause kann es schon knapp werden zudem dann auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 noch Hartz 4 besteht, da eigentlich Arbeitsstellen vorhanden sind die momentan nur nicht aufgesucht werden. Deswegen macht so etwas in meinen Augen überhaupt keinen Sinn und wenn dann nur, wenn man ohnehin nicht mehr gezwungen ist zu arbeiten da man finanziell bereits ausgesorgt hat.
Grundsätzlich macht euch vorher Gedanken wir das ganze laufen soll. Eine Verlängerung der Elternzeit ist meistens schwieriger zu erreichen da der Arbeitgeber dann auch erst einen Ersatz einstellen muss und anlernen. Da diese Verträge dann auch befristet sind schaut man sich frühzeitig nach einer neuen Arbeitsstelle im Anschluss um. Möchte man dann die Elternzeit verlängern und der extra eingestellte Mitarbeiter geht aber fest zu dem Termin, dann wird der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit auch nicht mehr Zustimmen.
Wichtig ist nur, dass eine solche Verlängerung auch Fristgerecht eingeht. Die Frist beträgt dabei ebenfalls mindestens 7 Wochen vor dem Beginn der Arbeitsaufnahme. Je früher man sich meldet, desto besser stehen auch die Chancen auf eine Bewilligung.
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