Fragen zur Krankmeldung
Arbeitnehmerin A fühlt sich seit ein paar Tagen unwohl. Es gibt keine Symptome, die sie so richtig einer Krankheit zuordnen könnte, es ist so, dass sie Magendrücken hat und ihr häufiger schwindelig ist. Da As Beschwerden am Wochenende nicht besser werden und A am Montag zur Nachtschicht eingeteilt ist, will sie sich am Morgen von ihrem Arzt untersuchen lassen.
As Lebensgefährte will sie davon überzeugen, dass A schon vor dem Arztbesuch beim Arbeitgeber anruft und dort ankündigt, dass sie zum Arzt gehen wird und eventuell eine arbeitsunfähig ist. A dagegen möchte erst zum Arzt gehen und wenn der wirklich arbeitsunfähig meint, dann den Arbeitgeber informieren. Das wäre (selbst wenn A lange warten müsste) etwa 12 Stunden vor Schichtbeginn.
Was ist nun richtig? Und wie würde sich die Situation ändern, wenn A schon wüsste, dass sie mit ihrer Erkrankung definitiv arbeitsunfähig ist, A beispielsweise an einem Brechdurchfall oder einer starken Erkältung leiden würde?
Da die Zeit bis zum Schichtbeginn lange nach dem Arztbesuch liegt, wuerde ich persoenlich erstmal abwarten wass der Doc sagt und ob A wirklich krankgeschrieben wird oder nicht. Ich faende es jedenfalls komisch den Arztbesuch bei der Arbeit anzukuendigen und dann am selben Tag doch aufzutauchen, weil es "falscher Alarm" war.
Alternativ wuerde ich mich den einen Tag krankmelden, das geht ja i.d.R. ohne Attest. Aber dann nicht gleich dazusagen dass man noch zum Arzt geht, sieht sonst komisch aus wenn der nix findet und man dann einen Tag lang "ohne Grund" gefehlt hat.
Aufgrund des erst viel spaeteren Schichtbeginns wuerde ich jedenfalls erstmal das Untersuchungsergebnis abwarten anstatt unnoetig die Pferde scheu zu machen, zumal ein offizielles Attest dann besser aussieht als ein diffuses "ich bin krank und kann heute vielleicht nicht kommen".
In As Fall ist auch schon bei einem Tag einen AU-Bescheinigung vom Arzt erforderlich. In wie weit das rechtlich in Ordnung ist sei mal dahin gestellt. Weiterhin steht im Arbeitsvertrag wohl, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber frühestmöglich informieren muss. Und da scheiden sich die Geister. Meiner Meinung nach ist es eben auch so, dass die Krankmeldung nach dem Arztbesuch reicht, weil man sonst wirklich nur die Pferde scheu macht. Ein diffuses Unwohlsein führt ja nicht gleich zur Arbeitsunfähigkeit.
Ich kenne solche Regelungen nicht aus eigener Erfahrung (AU bereits am ersten Tag, etc.), aber ich würde ebenfalls erst einmal die Untersuchung abwarten und dann den Arbeitgeber informieren. Noch weiß A ja nicht, ob sie zur Arbeit gehen kann oder nicht, und frühestmöglich würde ich immer so interpretieren: wenn gewiss ist, dass man nicht gehen kann, aber so eine Entscheidung trifft man ja nicht zwangsläufig schon Stunden vor Arbeitsbeginn, sondern zum Arbeitsbeginn.
Ich habe eine Anstellung, bei der ich morgens beginne. Vergleichsweise müßte ich also bereits am Abend meinen Arbeitgeber informieren, dass ich wahrscheinlich am nächsten Morgen nicht komme. Auf so eine Idee käme ich ganz und gar nicht. Zumal dies sogar - obwohl vielleicht als rücksichtsvoll und korrekt beabsichtigt - negativ aufgefasst werden kann, nach dem Motto: Sie weiß doch noch gar nicht, ob es ihr nicht vielleicht nachher besser geht, also WILL sie nicht arbeiten kommen, obwohl sie es vielleicht nachher durchaus könnte.
Und darüber hinaus: Wenn der Arbeitgeber so streng ist, dass er bereits am ersten Tag eine AU verlangt, würde ich ihn auch nicht mit einem sehr frühen, rücksichtsvollen Bescheid "verwöhnen".
Dabei stellt sich mir die Frage wie schnell für A Ersatz beschafft werden kann, wenn A wirklich krankgeschrieben wird. Ist das kein Problem, weil die Firma immer Leute auf Abruf zu Hause sitzen hat, dann reicht die Krankmeldung, wenn sie wirklich vorhanden ist.
Sollte die Firma doch einen längeren Planungszeitraum benötigen, dann finde ich es durchaus richtig, wenn A schon morgens Bescheid gibt, das sie zum Arzt geht, weil sie Beschwerden hat. Aber eben dazu sagt, das sie sich danach gleich meldet, um den aktuellen Stand der Dinge bekannt zu geben.
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