Ebay: ungerechtfertigte schlechte Bewertung bekommen
Ich habe bei Ebay vor kurzem ein Auto eingestellt. Das Auto wurde dann auch gekauft. Wir haben dann einen Termin vereinbart wann er das Auto holt. Der Käufer war noch sehr jung und kam zu den Termin mit seinen Eltern. Dem Vater gefiel das Auto überhaubt nicht weil es getunt war und die sind dann einfach wieder gefahren. Obwohl der Sohn sehr sauer war, denn der hätte das Auto sofort mitgenommen.
Ich stand dann sehr blöd da und habe zu denen nur gesagt das dies rechtliche Folgen haben wird. Wir haben aber dann davon abgesehen rechtlich Schritte einzuleiten. Nur bei Ebay mussten wir den Käufer melden da ich ja auch Verkaufsprovision bezahlen muss und so hatte ich mir das gespart und konnte das Auto noch einmal einstellen.
Jetzt war in meinen Augen aber auch noch nett wie ich finde, da ich keinen Rechtsanwalt hinzugezogen habe. Ich glaube das hätte ich mal tun sollen. Ich habe nämlich von dem Käufer eine negative Bewertung bekommen und das nur weil dem Vater das Auto nicht gefiel. Aber am meisten hat mich geärgert das ich den Käufer nur positiv bewerten konnte.
Das Problem ist nur, das eBay das absolut nicht interessiert und für den Verkäufer es immer schlimmer wird, verbünftig über deren Plattform Geschäfte zu tätigen.
Klar, eine Anfrage kann man immer senden, aber in vielen Fällen wird es nichts bringen, da lohnt es sich mehr, alternativen zu eBay zu finden und das ganze dann dort zu versuchen, denn vor allem sind die Alternativen meistens immer günstiger als eBay.
Hallo!
Ich würde erstmal einen nicht bezahlten Artikel melden, denn das Auto wurde ja wohl nicht bezahlt, oder? Wenn das Produkt nicht bezahlt ist, wird die Bewertung eigentlich automatisch gelöscht. Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich einen Ebaymitarbeiter direkt anschreiben (Adressen stehen im Forum) und den Fall genau so schildern. Habe bisher eigentlich immer zufrieden stellenden Kundenservice erfahren.
Außerdem würde ich den Käufer über das Ebaysystem verwarnen lassen und eine höfliche aber bestimmte Bewertung abgeben, die den Fall für folgene Verkäufer klar werden lässt.
Da stimme ich Feuerputz zu. Denn ich habe das auch schon erlebt, das ich eine schlechte Bewertung bekommen habe, weil ich die Ware nicht verschickt habe. Klar, der Käufer hatte auch nicht bezahlt. Allerdings hatte ich zum Zeitpunkt der negativen Bewertung schon den nichtbezahlten Artikel gemeldet. Nachdem ich das Verfahren dahin gehend abgeschlossen hatte, das sich der Käufer nicht gemeldet hat, war auch die Bewertung weg.
Und darin sehe ich derzeit bei dir die einzigste Chance. Wobei du immernoch die Möglichkeit hast eine Rechtsberatung aufzusuchen, ob es überhaupt Sinn macht auf diesem Weg was zu unternehmen. Kommt dabei auch darauf an, was der junge Mann geboten hatte und was bei einer zweiten Auktion für ein Preis rauskommt.
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