Kampfhunde erst ab 18

vom 08.06.2009, 16:40 Uhr

Hallo zusammen!

Gerade habe ich im Fernsehen gesehen, dass eine junge Frau mit ihrem so genannten Kampfhund in der Tierklinik war. Dort berichtete sie, dass ihr der Hund weggenommen wurde, da sie noch keine 18 Jahre alt war und alleine mit dem Hund unterwegs war. Daraufhin hätte das Ordnungsamt den Hund beschlagnahmt.

Der Hund kam dann ins Tierheim und wurde auch vermittelt. Die junge Frau hat dann alles dafür getan, um die neuen Besitzer des Hundes ausfindig zu machen. Da das Tierheim keine Adresse nennen wollte. Die neuen Besitzer haben dann gemerkt, dass der Hund ein besonderes Verhältnis zu der jungen Frau hat und haben ihr den Hund zurück gegeben.

Nun frage ich mich, ob man wirklich erst mit einem so genannten Kampfhund, ab 18 Jahren raus gehen darf. Oder ob man mit 18 nur noch keinen Kampfhund besitzen darf. Was ist da nun Wahres dran?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Nein, zumindest ist mir kein Gesetz bekannt, welches besagen würde, dass man so genannte Kampfhunde erst ab 18 halten darf oder das man nicht allein mit ihnen raus darf, wenn man unter 18 ist.

Möglicherweise hat es was mit dem Kampfhundeführerschein zu tun? Wenn sie den nicht hatte, hätte man eventuell einen Grund gehabt, den Hund zu beschlagnahmen, wobei es dann wenigstens Anzeichen hätte geben müssen, dass sie den Hund nicht unter Gewalt hat und er deswegen eine Gefahr für andere darstellt.

Das man den Hund dann aber einfach vermittelt ist mir etwas unklar. Was haben denn die Eltern des Mädchens dazu gesagt? Der Hund war doch sicher auf diese angemeldet (denn soweit ich weiß ist das erst ab 18 möglich - das melden auf dem Amt).

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Wir wohnen in NRW und bei uns ist es so, dass man als minderjähriger nicht mit einem Listenhund spazieren gehen darf. (siehe LHV §5 Punkt 4). Außerdem braucht man den großen Sachkundennachweis. Es ist auch festgelegt, dass die Tiere dann direkt eingezogen und im Tierheim untergebracht werden. Die Eltern können sich aufregen soviel sie wollen. Sie sind dafür verantwortlich, wer mit dem Hund rausgeht. Wenn die Person nicht berechtigt ist, haben sie ihre Pflicht verletzt.

Dass der neue Halter den Hund zurückgegeben hat finde ich bedenklich. Für das Mädel und den Hund ist es sicherlich schön aber er hat mit dem Tierheim einen Übernahmevertrag abgeschlossen. Sollten die nun eine Nachkontrolle durchführen und der Hund ist nicht mehr da oder auf anderem Weg Wind davon bekommen, hat er die A*schkarte gezogen.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo,

leider ist es wirklich so, dass man als Minderjährige/Minderjähriger nicht allein mit einem Listenhund Gassi gehen darf. Je nach Bundesland wird dies dann noch durch andere Gesetze verschärft. Wie z.B. einen erforderlichen Sachkundenachweis etc.

Natürlich ist es traurig, dass der Hund weggenommen wurde. Dennoch hätte sie dies wissen müssen und wusste es sicher auch. Jeder Halter (egal von welcher Rasse) sollte sich über seine Rechte und Pflichten im Klaren sein und sich bei Unwissenheit informieren.

Dass der neue Besitzer den Hund zurückgegeben hat finde ich zwar menschlich in Ordnung und nett, jedoch hat dieser ein gewaltiges Problem wenn eines Tages das Tierheim vor der Türe steht und nachkontrolliert. Dann ist nicht nur er ordentlich dran, sondern auch die neue-alte Besitzerin! Somit sitzt der Hund am Ende wieder im Tierheim und das bringt ja auch nichts.

Noch eine Nachfrage: War der Hund der Minderjährigen oder gehörte er ihren Eltern? Ich habe es so verstanden, dass es ihr Hund war.

LG Acioxy

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» Acioxy » Beiträge: 202 » Talkpoints: 0,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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