HU und AU Bescheinigung als Kopie mitführen?

vom 06.06.2009, 16:53 Uhr

Hallo!

Wir haben die letzte HU und AU Bescheinigung beim Fahrzeugschein mit in den Papieren immer mitgeführt und nach 1 1/2 Jahren war bereits nichts mehr darauf zu erkennen, weil diese Bescheinigungen auf Thermopapier gedruckt sind.

Nun haben wir grade das Auto durch den TÜV bekommen und auch die AU gemacht und haben natürlich wieder eine neue Bescheinigung bekommen, die man ja immer mitführen sollte. Da man aber bei den letzten Bescheinigungen auch bei viel Anstrengung wirklich nichts mehr erkennen konnte wollte ich euch mal fragen, ob man diese Bescheinigungen auch als Kopie mitführen darf oder es unbedingt die Orginale sein müssen.

Wenn man nur die Orginale mitführen darf. Was passiert dann bei einer Kontrolle, wenn man nichts mehr auf den Bescheinigungen erkennen kann?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo,

also die Originale habe ich weder bei meinem Auto noch bei meinem Motorrad dabei, denn dafür bekommt man ja auch einen Stempel im Fahrzeugschein und dort können die Polizisten bei einer Kontrolle ja auch erkennen, ob das Fahrzeug TÜV und AU hat oder nicht.

Ausserdem gibt es doch die Plaketten und die sollten ja auch ausreichend sein, denn die Originalbescheinigungen sind auf so schlechtem Papier, da kann man schon nach einigen Monaten, wenn man sie immer geknickt in der Tasche hat, nix mehr erkennen.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hallo,

ich kümmere mich als Bürokraft auch um die Herausgabe der Firmen-PKWs und LKWs. In keinem der Fahrzeuge wird das Original der HU/AU-Bescheinigungen mitgeführt, da diese in der entsprechende Fahrzeugakte abgeheftet werden.

Es gab noch keine Probleme mit den Kopien bei Kontrolle. Meist wurde auch nur nach dem Fahrzeugschein und dem Führerschein des Fahrers gefragt, so gut wie nie nach den Bescheinigungen.

» SabinePH » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,24 »



@EmskoppEL
Hallo!

Die Bescheinigungen müssen auf jeden Fall mitgeführt werden. Das habe ich erstens in der Fahrschule gelernt und zweitens wurde ich auch schon bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle danach gefragt. Da reichen keine Plaketten und auch nicht der Stempel im Fahrzeugschein. Der Stempel im Fahrzeugschein besagt nur, dass der Wagen im Jahr xy wieder zur Hauptuntersuchung muss. Der besagt nichts über die Werte und die müssen immer mitgeführt werden.

Ich weiß eben nur nicht, ob man eine Kopie mitführen darf.

@SabinePH
Bei Firmenwagen oder Leihwagen darf auch eine Kopie mitgeführt werden. Wie auch dann von dem Fahrzeugschein, weil da häufig die Fahrer wechseln. Aber wie ist das in einem privaten PKW?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo Diamante!

Ich frage mich, wie es kommt, dass deine Bescheinigungen verblassen und kaum noch lesbar sind. Denn ich habe meine HU / AU Bescheinigungen immer im Handschuhfach liegen und dort verblasste nichts.

Wenn meine einen Polizisten erwischt, der es ganz genau nimmt, dann wird man mit einer Kopie bestimmt Probleme bekommen. Da ja eigentlich das Original zählt. Da könnte ja sonst jeder, einfach eine Kopie besorgen und sich diese ins Auto legen. Vielleicht würde eine Kopie ja gehen, wenn man diese beglaubigen lässt.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Nachdem ich beim letzten Mal (vor gut einem Jahr) mein Auto nach Haupt- und Abgasuntersuchung aus der Werkstatt abgeholt habe, war auch auch noch der Gutachter der DEKRA im Autohaus. Auf die Frage welche der Papiere ich denn nun wirklich dabei haben müsste, meinten sowohl Werkstattmeister als auch Gutachter, dass nur der Abschnitt mit den Daten der AU mitzuführen ist, der Bericht zur HU dagegen nicht. Wieso habe ich nicht weiter nachgefragt.

Und schaut man mal in der StVZO nach, dann liest man dort lediglich, dass diese Berichte aufbewahrt und auf Verlangen vorgezeigt werden müssen. Dass diese zwingend, wie beispielsweise der Fahrzeugschein, mitgeführt werden müssen ist aber nirgends zu lesen. Da könnte man sich im Zweifelsfall trefflich streiten.

Ich habe seit Jahren nur den Prüfabschnitt der AU dabei, bin aber bei Kontrollen weder danach noch nach dem entsprechenden Pendant gefragt worden (was natürlich nicht dafür spricht, dass man die nicht vielleicht doch mitführen müsste).

Wenn es aber tatsächlich Pflicht sein sollte, dann wird eine Kopie wie auch beim Fahrzeugschein nicht ausreichen. Denn zumindest auf meinem AU-Prüfbericht ist ein Siegel, dass die Echtheit dieses Berichts garantiert oder das zumindest sollte.

Im Zweifelsfall kann man sich bei verblasstem Thermopapier aber auch bei der Prüfstelle eine Abschrift besorgen. Das wäre dann wohl sinnvoller.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich führe nie die Protokolle der Haupt- und Abgasuntersuchung mit. Bisher wurde ich im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auch noch nie danach gefragt.

Sollte ich mal nach diesen Papieren gefragt werden, würde ich sie nachreichen. Ich hefte diese Zettel immer zuhause ab und könnte sie daher auf Verlangen bei der zuständigen Stelle vorzeigen.

Falls du die Papiere allerdings mitführen willst und die Zettel aufgrund des Thermopapiers und der teilweise höheren Temperaturen im Handschuhfach nach einiger Zeit unbrauchbar werden, würde ich eine einfache Kopie mitführen. Das ist mehr, als die meisten anderen Fahrzeughalter tun. Auf Verlangen könntest du ja die Originale bei der zuständigen Behörde ja dann nachreichen, falls die Kopien nicht ausreichen sollten.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich kenne es so, dass eine Kopie reicht. Im Falle einer Kontrolle, muss man dann in den nächsten Tagen das Original bei einer Polizeiwache vorzeigen. Ich habe z.B. vom Wagen meines Mannes auch nur die Kopie und er von meinem, falls wir mal tauschen, können wir uns zwar ausweisen, aber eben dann nicht mit den Originalen.

Einer Freundin wurden mal die Papiere geklaut und da wurde ihr von der Polizei gesagt, dass sie in Zukunft nur die Kopien mit führen soll, das würde ihr eine Menge Ärger ersparen und bei einer Kontrolle müsse sie dann eben noch mal vorstellig werden. Das ist aber immer noch besser, als die Papiere neu zu beantragen, wenn sie geklaut werden.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Habe auch schon gehört, das manche Leute solche Originaldokumente mit sich führen, allerdings braucht man dieses hier in Deutschland nicht (wenn ein Polizist ein solches Dokument sehen will, dann kann man das immer nachreichen in einer gewissen Frist) mitzuführen, vor allem auch, weil Originale sehr gerne mal entwendet werden (warum auch immer).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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