Zahnzusatzversicherung, die ab Beginn zahlt
Ich habe nun endlich nach Jahren einen Zahnarzt gefunden, der meine Zahnlücke schließen könnte, u.a. mit einer Zahnspange, die ich ein halbes Jahr tragen müsste mit anschließenden Implantaten (2 Stück). Meine Zahnzusatzversicherung läuft jedoch erst einem Jahr, sodass ich noch 3 Jahre warten müsste.
Gibt es eine Zahnzusatzversicherung, die gleich ab Beginn mehr als nur eine minimale Summe bezahlt oder muss man bei allen Zahnzusatzversicherungen die 4 oder mehr Jahre abwarten bis unbegrenzt bezahlt wird?
Das was du beschreibst, ist eine klassische Zahnstaffel. Du bekommst im ersten Jahr Betrag X, im zweiten Betrag Y usw. Eine solche Zahnstaffel haben einige Versicherer (z.B.: Sparkassenversicherung, AXA usw.). Zahnversicherungen bzw. generell Krankenzusatzversicherungen mit solchen oder ähnlichen Staffeln sind in meinen Augen völliger Humbug. Entschuldige die klaren Worte, aber diese Staffeln sind in meinen Augen Betrug am Kunden und sagen eigentlich nur aus, dass der Versicherer keine vernünftige Kalkulation auf die Reihe kriegt.
Zahnersatz kostet Geld und damit auch eine entsprechende Versicherung. Eine gute Zahnzusatzversicherung leistet nach einer gewissen Wartezeit (maximal 9 Monate) in voller Höhe. Weiterhin sind in einer guten Versicherung auch Zahnlücken, die vorhanden sind, nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch das ist bei vielen Tarifen ein ganz dicker Pferdefuß.
Solche guten Tarife gibt es auf dem Markt. Allerdings hast du einen großen Nachteil, Sybex, bei dir ist eine Behandlung geplant bzw. angeraten. Mit diesem Passus bekommst du leider keine neue Versicherung mehr und musst eigentlich, wenn du überhaupt eine Leistung haben willst warten, bis die Leistungshöhe aus deiner Zusatzversicherung entsprechend zahlt. Da wird dir leider nichts anderes übrig bleiben.
Ich habe mich nun ein wenig durch den Versicherungsdschungel gekämpft und bei einigen Versicherungen angefragt, die auch "Kieferorthopädie" beinhalten, jedoch ist diese vom Schweregrad meiner Behandlung, die ich benötige abhängig, d.h. wenn der Zahnarzt meint es ist der Schweregrad 1, dann ist dies eine kosmetische Behandlung und die zahlt niemand. Meint der Zahnarzt aber, das es eine Behandlung von Schweregrad 2 ist, dann zahlt die Zusatzversicherung nach 8 Monaten Wartezeit. Bei Schweregrad 3-5 zahlt die Krankenkasse.
Nun werde ich mit meinem behandelnden Arzt mal sprechen müssen, was er dazu sagt, welchem Schweregrad es zutrifft und dann sehe ich weiter. Bisher ist eine Behandlung nicht angeraten oder vorgesehen, da ich erst einmal mich informieren wollte, wie es aussieht mit der Kostenübernahme.
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