Arbeitslosengeld und Kind
Wie ist das wenn man Arbeitslosengeld bekommt und in der Zeit ein Kind bekommt? Ich bin im 6. Monat schwanger und kann wenn das Kind erst mal da ist natürlich nicht arbeiten.
Bekomme ich das ALG dann länger oder ist das wie bei jedem anderen Arbeitslosen auch dass es das Geld nur ein Jahr lang gibt? Es würde mir schon sehr helfen wenn ich das genau wüsste!
Das ist natürlich schon eine Weile her, als ich schwanger war, und als arbeitslose eine -damals übliche- ABM- Massnahme machte. Bis zur Geburt des Kindes bekam ich 63%, nach der Geburt 67% des letztens Nettoverdienstes. So ist es heute auch noch.
Allerdings, das Arbeitsamt verlangte vom mir einen Nachweis, daß ich, sollte sich für mich eine Stelle ergeben, sofort anfangen kann zu arbeiten und das Kind dann auch betreut wird. Ich wollte sowieso lieber arbeiten, statt damals 600 DM Erziehungsgeld zu bekommen, und das Arbeitslosengeld betrug auch mehr als Erziehungsgeld. Insgesamt war ich 10 Monate arbeitslos.
Ich denke, damit sollst du auch rechnen- schliesslich ist der "Sinn" des Arbeitslosengeldsbezuges nicht zu Hause verweilen und Kindererziehung betreiben und dabei relativ gutes Geld zu beziehen, sondern die Arbeitssuche.
Sollte das wegen fehlender Kinderbetreuung nicht möglich sein, wirst du wohl auf Elternzeit/ Erziehungsurlaub ausweichen müssen...
Also ein kann ich dir fest zusagen, die Zeit deines Arbeitslosengeld 1 Bezuges verändert sich nicht. Wenn die z.B. ein Jahr zusteht, dann bekommst du es ein Jahr und ab der Geburt des Kindes halt noch deine 300 Euro Elterngeld.
Wenn dann das eine Jahr vorbei ist und du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 mehr hast und nur noch Elterngeld bekommst auch auch das nicht mehr, dann musst du Hartz 4 beantragen. Das Arbeitslosengeld 1 bekommst du aber auch nur, wenn du weiter auf Arbeitssuche bleibst und bereit bis jederzeit wieder arbeiten zu gehen und dein Kind z.B in eine Kita zu geben.
Wenn du jedoch erstmal zu Hause bleiben willst die ersten Monate, dann bekommst du kein Arbeitslosengeld, sondern gleich Hartz 4. Deine Restzeit vom Arbeitslosengeld geht aber nicht verloren. Sobald du dich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellst (sagen wir mal wenn dein Kind 1 Jahr alt ist und du wieder arbeiten willst), bekommst du deinen Restanspruch dann weiter. In der Zwischenzeit in der du dich nur um dein Kind kümmern willst, oder kein Betreuungsplatz nachweisen kannst, gibt’s halt „nur“ Elterngeld und Hartz 4.
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