Gültiger Mietvertrag?

vom 29.05.2009, 20:29 Uhr

Hallo!

Studentin A und Student B wollen sich eine Wohnung mieten und schauen sich die Stellenanzeigen in der Zeitung an. Eine Wohnung gehen sie besichtigen und ihnen gefällt die Wohnung auch im großen und ganzen.

Student B telefoniert 3 Tage später mit der Vermieterin C und sagt ihr, dass die Wohnung aber auf seine Freundin, der Studentin A laufen soll. Denn diese bekommt die Zuschüsse aus dem Elternhaus und deswegen soll die Wohnung auf den Namen der Studentin A laufen.

Studentin A hat aber bereits eine schönere Wohnung gefunden, die die beiden Studenten dann auch anschauen und sofort den Mietvertrag unterschreiben. Sie sagen die Wohnung der Vermieterin C ab. Nun will aber die Vermieterin C von dem Studenten B 3 Monatsmieten haben, weil angeblich ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist.

Ist das richtig? Da der Mietvertrag ja auf Studentin A laufen sollte und B nie die Wohnung mieten wollte und A ja auch nie die Zusage gegeben hat?

Ein mündlicher Mietvertrag kann doch nur zwischen den Leuten zustande kommen, die auch die Wohnung mieten will. B wollte aber nie mieten. A hat C nur gesagt, dass die Wohnung dann auf A laufen soll und A hat nie eine Zusage gegeben.

Kann C wirklich 3 Monatsmieten verlangen? C hat die Telefonnummer und die Namen der beiden Studenten und hat wohl auch die alte Adresse herausbekommen . C hat die Monatsmieten schon schriftlich eingemahnt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo,

also ohne eine Unterschrift kann die Vermieterin da gar nichts machen und somit auch keine 3 Monate Miete einklagen, denn erstens hat Student A ja mit der Vermieterin gesprochen und das so geregelt und Student B hat ja nirgends einen Vertrag unterschrieben. Also kam auch kein rechtskräftiger Mietvertrag zustande.

Die Studenten brauchen sich daher keine Sorgen machen, das sie irgendetwas bezahlen müssen und können mit aller Ruhe in die von ihnen gewählte Wohnung einziehen.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Also grundsätzlich reicht auch die mündliche Vereinbarung und der Vertrag ist rechtswirksam. Aber wenn Der Vertrag auf Studentin A laufen sollte, muss sie den ja auch abschließen oder eben persönlich ihre mündliche Zusage erteilen. Ohne Vollmacht kann ich mir nicht vorstellen, dass es rechtswirksam ist, wenn Student B einfach mündlich einen Vertrag für Studentin A abschließt.

Was aber für die Studenten sprechen würde, ist ja dass dieser mündliche Vertrag erstmal nachgewiesen werden müsste und da Aussage gegen Aussage steht könnte das ohne Zeugen schwierig werden. Zumal es auch fraglich ist ob die Vermieterin da nicht höhere Rechtskosten hätte, als sie durch die Mieten wieder bekommt. Eventuell könnte man sich ja dann auch auf eine Summe die 1-1,5 Mieten entspricht einigen, falls die Studenten nicht im Recht sind.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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