Wenn Mitarbeiter klauen - 10 %-Regelung?

vom 27.05.2009, 22:16 Uhr

Habt ihr schon einmal etwas gehört von der 10 % - Regelung in Bezug auf Mitarbeiterdiebstahl und der Wert der Ware?

Bei uns in der Firma klaute jemand einen Artikel mit einem Wert von 49 Euro und mir erzählte der Geschäftsleiter dann später, sie hätten die diese Regel, dass der Mitarbeiter zwar nicht entlassen wird, aber er muss als Strafe 10 % des Betrages des Artikels zahlen (und den natürlich zurück bringen, klar). Ich habe noch nie zuvor gehört, dass man sowas überhaupt 'darf' als Unternehmen, also praktisch die Höhe des Strafe oder die Strafe als solche einfach selbst festlegen. Ich dachte jedenfalls immer das läuft dann so ab, dass man den Mitarbeiter eben anzeigt wegen Diebstahl, er vielleicht eine Abmahnung bekommt, aber doch keine Geldstrafe?!

Mir ist das total neu und so richtig kann ich kaum glauben, dass das rechtlich so OK ist. Vielleicht kennt sich ja damit jemand besser aus und kann mir weiterhelfen.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo!

Ich habe von dieser Regelung noch nie etwas gehört. Aber ob ein Betrieb den Dieb anzeigt oder nicht ist ja dem Betrieb überlassen. Denn wenn er keine Anzeige machen will, dann muss er das auch nicht und diese 10% Regelung dient wahrscheinlich dazu, dass Geld in die Kassen kommt, falls jemand erwischt wird und dass es abschreckt .

Ich kann mir nur nicht vorstellen, wenn jemand in einem Betrieb beim Diebstahl erwischt wird, dass er nicht entlassen wird. Denn es ist ein fristloser Kündigungsgrund und bedarf nicht mal einer Abmahnung, weil das Vertrauensverhältnis weg ist und ich würde als Chef keinen Dieb im Betrieb haben wollen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Sei doch froh, dass du deinen Job in so einem Fall behalten würdest. Es sind schon Leute entlassen worden, weil sie 3 Weintrauben aus dem Müll der Firma gegessen haben, weil das "Vertrauensverhältnis gestört" ist. Wobei das meiner Meinung nach völlig übertrieben ist.

Diese Strafe darf das Unternehmen sicher machen, ich gehe mal davon aus, das steht irgendwo im Arbeitsvertrag oder sonstigen Vereinbarungen, die man zuvor bekannt bekommen hat. Der Arbeitnehmer darf sich glücklich schätzen nur 10 % zahlen zu müssen. Er würde ganz einfach entlassen werden können deswegen und würde dann deutlich mehr "bezahlen".

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Diese sogenannte 10%-Regelung kenne ich auch nicht, vielmehr kenne ich es bei größeren Betrieben durchaus, dass ein Diebstahl die sofortige Kündigung bedeutet.

Also scheint diese Regel eine eigene Regelung in dem Betrieb zu sein. Wie rechtssicher die ist? Da habe ich keine Ahnung. Allerdings würde ich mir wohl sehr gut überlegen, ob ich dagegen vorgehen würde. Denn ich denke auch wenn an die 10 % Schaden vielleicht nicht zahlen müsste, so könnte der Diebstahl durchaus viel unangenehmere Folgen haben.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich habe auch noch nie etwas von einer 10%-Regelung gehört. Allerdings finde ich dieses Vorgehen sehr human.

Ich persönlich würde auch keinen Dieb in der Firma haben wollen, wobei ich hierbei eine nicht ganz so straighte Linie fahre wie vielleicht viele andere. Wenn es sich bei dem Betrieb um einen Supermarkt handelt und ein Mitarbeiter klaut ein paar Äpfel, finde ich das irgendwie noch eher verständlich als wenn ein Mitarbeiter eines Elektronikgeschäftes ein Laptop mitnimmt. Objektiv und rechtlich gesehen sollte es zwischen den beiden Fällen keinen Unterschied geben, allerdings sieht mein persönliches, subjektives Empfinden anders aus.

Ich frage mich allerdings, ob diese 10%-Regelung wirklich abschreckend wirkt. Wenn jemand weiß, dass er bei einem Diebstahl ohnehin nur zehn Prozent des Warenwertes als "Lehrgeld" zahlen muß und nicht direkt fristlos entlassen wird, kann dies auch Diebstahl-begünstigend wirken. Vielleicht funktioniert der Diebstahl. In diesem Fall ist der dieb erfolgreich und macht überhaupt keinen Verlust. Falls der Diebstahl für den Mitarbeiter nicht erfolgreich verläuft und er entdeckt wird, muß er lediglich einen Teilbetrag leisten und behält seinen Job.

Ich könnte mir vorstellen, dass manche Mitarbeiter dann öfter mal was mitgehen lassen - mindestens solange bis sie zum ersten Mal erwischt werden. Dann hätten sie aus ihrer Perspektive richtig Erfolg gehabt: Waren erbeutet, geringer Abzug in einem Fall durch die 10%-Regelung und der Job ist auch noch da.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hallöchen,

ich kenne diese 10% Regelung auch nicht. Ich weiß jedoch, das wenn jemand bei uns in der Firma klaut oder nur einen Artikel aus der Filiale in seinem Auto hat und keinen Kassenzettel dazu, das sich dies als Diebstahl auswirkt und man fristlos entlassen wird.

Ich habe noch nie etwas mitgehen lassen und werde es auch nie tun. Dazu ist mir mein Arbeitsplatz viel zu kostbar. Ich kann dieser 10% Regelung jedoch nichts abgewinnen und finde sie eher "diebstahlfördernd" als abschreckend. Wenn man seinen Arbeitsplatz behalten kann obwohl man beim klauen erwischt wurde und man nur 10% des Preises der der Artikel kostet bezahlen muss, beweißt das doch, das man gute Chancen hat etwas mitgehen zu lassen ohne das man es bemerkt. Wenn man jedoch erwischt wird, muss man nicht befürchten seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Da ist doch für viele der Anreiz des Klauens geboten.

Für mich irgendwie nicht vorstellbar, denn ich finde, wenn jemand klaut, dann sollte derjenige fristlos entlassen werden. Bei uns in der Filiale wirkt sich dies auf unsere Inventur aus und je mehr geklaut wird, desto schlechter die Inventur und desto schlechter steht die Filiale mit all ihren Angestellten dar. Desto mehr Wege werden gesucht, woran es liegen könnte, so auch an den Mitarbeitern, an denen die ehrlich sind und ihren Arbeitsplatz nicht aufs Spiel setzen würden wegen ein paar lausigen Euros.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Das ist ja eine extrem großzügige Regelung und verleitet fast zum Diebstahl.

Also diese10%-Regel gibt es als allgemeine Regelung nicht. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Falle eines Diebstahls fristlos kündigen, und zwar unabhängig davon, was der Wert der gestohlenen Dinge war, und darüber hinaus kann es natürlich zu einer Strafanzeige kommen. Das Unternehmen kann jedoch nicht von sich aus "das Strafmaß" festlegen.

Wenn man einmal davon ausgeht, dass die Mehrheit von Diebstählen durch Mitarbeiter nicht aufgedeckt wird, ist eine Strafzahlung von 10% geradezu eine Anstiftung zum Diebstahl. Bevor ich meinen Job verliere, würde ich aber lieber auf diese Forderung des Unternehmens eingehen.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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