Gutscheine von Insolventen Unternehmen

vom 28.05.2009, 14:03 Uhr

Mittlerweile kann man sich ja von so gut wie jedem Unternehmen Gutschein kaufen. Nun mal angenommen man hat sich einen Gutschein von irgendeinem Unternehmen gekauft und da Unternehmen muss nun Insolvenz anmelden und macht den Laden dicht. Aber den Gutschein hat man ja dann noch in der Hand.

Kann sich dann in diesem Fall auch noch den Gutscheinbetrag auszahlen lassen? Ich dachte mir, dass ein Gutschein ja eine Art Forderung gegenüber dem Unternehmen ist und vielleicht kommt man ja während dem Insolvenzverfahren an das Geld ran oder ist der Gutschein in einem solchen Fall einfach wertlos?

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Du kannst versuchen, deine Forderungen als Gläubiger an den Insolvenzverwalter zu melden, aber ob und in welcher Höhe deine Forderung erfüllt wird / werden kann, ist immer von mehren Faktoren abhänig.

Im Regelfall würde ich mir keine Hoffnungen machen, das man für den Gutschein noch Geld ausbezahlt bekommt, vor allem auch deswegen, weil man mit einer solchen Forderung eher am unteren Ende der Gläubiger ist, vorher kommen vor allen Dingen die Hauptgläubiger wie Vermieter, Pächter, Banken, Lieferanten, ganz zum Schluss dann irgendwo mal der Kunde (leider).

Häufig ist es dann so, das entweder jeder einen prozentualen Teil der Forderung bekommt oder aber, was immer häufiger passiert, geht es von oben nach unten, so lange das Geld reicht und solange keiner der anderen Gläubiger seine Forderungen nachhaltig einfordert (per Anwalt zum Beispiel). Der Endkunde hat in vielen Fällen einfach keine Chance.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Gehe ich zufällig recht in der Annahme, dass es dir um die Tochterfirma Karstadt von Arcandor geht, oder liege ich da falsch?

Falls dem nämlich so ist, würde ich dir raten, die Gutscheine so schnell wie möglich einzulösen. Sicher werden die Filialen selbst bei der Unternehmenspleite erstmal einen Abverkauf machen, doch früher oder später sind die Filialen dann zu und du kannst aus deinem Gutschein nur noch ein schönes Feuer machen.

Sich auf die Liste der Gläubiger zu schreiben bringt im Falle der Kosten von Lieferanten und ähnlichem, die dann weit vor dir stehen würden imho nichts. Doch eines vielleicht: Viel Zeitaufwand ;)

» tomtom241 » Beiträge: 220 » Talkpoints: 0,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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