Copyright auf Bilder
Ich hätte eine etwas kompliziertere Frage. Und zwar weiß ich das Bilder von fremden Leuten immer dem Copyright unterliegen auch wenn kein explizierter Hinweis darauf vorliegt. Das Nutzen dieser Inhalte wäre demnach verboten. Allerdings gibt es beispielsweise auf Shortnews die Möglichkeit Bilder von anderen Websiten zu verwenden wenn man diese so verkleinert, das weniger als 60 % des Originalbildes vorhanden sind.
Wäre es dann legal, also das Copyright abgegolten, wenn man ein Bild zugeschnitten und verkleinert nutze?
Die Frage ist überhaupt nicht kompliziert, weil sie mal wieder falsch gestellt ist, denn es gibt kein Copyright in Deutschland also kann es ihm gar nicht unterliegen. Wo greift ihr den Schwachsinn und dieses Halbwissen eigentlich immer auf, irgendwo muss es doch einen Bekloppten geben, der das unentwegt unter die Menschen bringt!?
Das Copyright gibt es nur in Anglo-amerikanischen Rechtsordnungen, in Europa gilt fast ausschließlich das Urheberrecht und das Nutzungsrecht. Ersteres liegt immer beim Urheber (eben der der das Bild erstellt hat) und letzteres kann übertragen werden. Und das ist nicht das gleiche, weil das Copyright einen kommerziellen Hintergrund hat und sich stärker auf die Verwertung konzentriert und das Urheberrecht / Nutzungsrecht vor allem das geistige Eigentum festschreibt.
Was shortnews macht ist offensichtlich rechtswidrig und fällt unter das Herstellen von Thumbnails ohne Zustimmung des Urhebers, siehe zum Vergleich jede Menge aktuelle Urteile.
Kurz gesagt: Nein, das Urheberrecht erlischt nicht, wenn man ein Bild einfach nur verkleinert - hier handelt es sich nur um eine Umgestaltung im Sinne von § 23 UrhG, das Urheberrecht verfällt nicht. Nur bei einer wesentlichen Umgestaltung im Sinne von § 24 UrhG würde es "entfallen" bzw. auf denjenigen übergehen der es gemacht hat, hier muss das ursprüngliche Bild aber deutlich verändert werden.
Das Abschneiden und verkleinern eines Bildes ist ungefähr das selbe, wie aus einem Buch nur zwei Kapitel abzuschreiben - es entsteht eben kein eigenes Werk dadurch und deswegen gilt das Urheberrecht weiterhin dem Urheber (Ersteller) des Bildes.
Um fremdes Material nutzen zu können muss man, wie Subbotnik bereits schrieb, das ursprüngliche Bild "deutlich verändern". Man spricht hier auch häufig davon, dass eine gewisse "Schöpfungshöhe" erreicht werden muss. Es wäre sozusagen okay, wenn man aus einem Foto einer Wiese eine kleine Blume ausschneidet und drumherum (selber) ein völlig anderes Bild malt. So hat man zwar einen Teil eines fremden Werkes benutzt, dieser Teil macht aber beim neuen Werk einen deutlich geringen Anteil gegenüber dem aus, was man selbst geschaffen hat.
Zum konkreten Fall von Shortnews möchte ich noch erwähnen, dass es zum Beispiel auch Bilddatenbanken gibt, wo die Bilder zur redaktionellen Verwendung von den Urhebern freigegeben worden sind. Das bedeutet, zur Bebilderung eines Artikels (wie bei shortnews) dürften sie verwendet werden. Hier finden sich aber extrem selten konkrete Sensationsbilder als wirklich eher für allgemeine Artikel. Beispielsweise "Heute ist Tag des Ochsenauges" (Schmetterling), und beispielhafte Bilder von diesem Schmetterling könnte man dann von einer solchen Bilddatenbank nehmen.
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