Versicherungskündigungen und das schon bezahlte Geld

vom 27.05.2009, 15:36 Uhr

Versicherungsnehmer A hat eine Unfallversicherung beim ADAC. Diese hat er vor zwei Jahren abgeschlossen, als ein Mitarbeiter ihm diese empfahl, sich damit aber nicht näher auseinandergesetzt. Nun hat dr seine Police herausgeholt und festgestellt, dass die Versicherungssumme verschwindend gering ist und sich ein Weiterführen des Versicherungsverhältnisses kaum lohnt.

Was geschieht nun aber wenn A die Versicherung kündigt? Werden dann die schon eingezahlten Beiträge zurück gezahlt oder behält der ADAC diese Summe einfach ein und A hat völlig umsonst geblecht? Oder wird vielleicht ein Teil der Summe erstattet? As Freund B hat seine Lebensversicherung mit montalichem Beitrag von 60€ nach 24 Monaten gekündigt und sagenhafte 12€ zurückbekommen, was natürlich sehr ärgerlich war. Aber das ist schon einige Jahre her und nach As Erachten seit kurzem dank Gesetzesänderungen diesbezüglich nicht mehr zulässig.

A will die Versicherung auf jeden Fall kündigen und sich eine andere Versicherung suchen, weil er es als Geldverschwendung ansieht weiterhin Beiträge zu zahlen, wenn er nichts davon hat. Trotzdem interessiert es ihn, wieviel er denn nun herausbekommt. Wie sieht es also heute aus?

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn A einen Vertrag abschließt, der mit einer Laufzeit verbunden ist, wird er immer Abzüge haben bei vorzeitiger Kündigung. An As Stelle würde ich erstmal prüfen, ob eine Aufstockung der Versicherungssumme möglich wäre, so lassen sich evtl. Kosten für die Kündigung vermeiden.

Bei Hausratsversicherungen z.b. gibts auch oft Laufzeiten von 3, 5 oder 10 Jahren und wenn man in dieser zeit umzieht ist eine Kündigung vorzeitig möglich. Die Beiträge werden hier auch meist jährlich gezahlt. Es kann also bei der Unfallversicherung ähnlich sein. Das müsste A in der Police nachsehen oder beim Versicherungsunternehmen nachfragen.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


A kann die Versicherung zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Diese steht in der Versicherungspolice. Meistens jährlich, aber wann nun genau und mit wieviel Vorlauf (oft 3 Monate zum Vertragsende) das kann man nur den Vertragsunterlagen entnehmen bzw. im Zweifelsfall bei der Versicherungsgesellschaft nachfragen.

Warum wollen eigentlich alle Geld bei einer Versicherungskündigung? Das gibt es nur bei Versicherungen, bei denen auch etwas gespart wird. Zum Beispiel einer Kapital-LV, oder bei diversen Rentenversicherungen.
Bei Sach- und Unfallversicherungen gibt es in der Regel nichts. Zwar gibt es auch hier Ausnahmen, aber die sind eher dünn gesäht - und auch hier könnte die Versicherungsgesellschaft bzw. der Makler am besten vorrechnen, wieviel man raus kriegt.

Bei Versicherungen, bei denen man bei Kündigung noch ein Guthaben ausbezahlt bekommt, werden in der Regel die Abschlußkosten und Provisionen in den ersten Jahren mit den Beiträgen verrechnet. Heißt: Je früher die Kündigung, desto geringer ist der Betrag, den man zu erwarten hat.

Die Unfallversicherung zu kündigen ist natürlich eine Option. Aber sie zu kündigen, weil man nichts davon hat... Klar - man wird damit nicht reich, weil es kein Vermögensaufbau gibt, aber dafür ist diese Versicherung ja auch nicht da, sondern zur Absicherung vor bleibenden Schäden nach einem Unfall. Letztendlich bezahlt man jeden Monat seinen Beitrag, in der Hoffnung, daß die Versicherung nie zum Tragen kommt.

Auch wenn die Versicherungssumme auf den ersten Blick klein aussieht, so gibt es bei Unfallversicherungen in der Regel die Progression. Je nach Verletzungsart, kann sich die Versicherungssumme auf um 300% oder gar 500% erhöhen. Dann ist die Summe nicht mehr ganz so klein.

Wenn A weiterhin eine Unfallversicherung haben möchte, sollte er meiner Meinung nach erst einen anderen Versicherer suchen, und wenn dieser ihm eine Vertragszusage macht, den alten Vertrag kündigen.

Gruß, M.

» masc-online » Beiträge: 101 » Talkpoints: 61,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Da muss ich masc-online weitestgehend recht geben. Jemand der eine Rentenversicherung oder Lebensversicherung kündigt (Kapital LV), der bekommt klar etwas wieder. Denn diese Versicherungen sind darauf ausgelegt, dass man irgendwann Betrag X ausgezahlt bekommt. Wenn du nun deine Unfallversicherung kündigst, dann bekommst du kein Geld zurück. Warum auch? Das ist eine Risikoversicherung und keine Kapitalversicherung.

Je nachdem, mit welcher Laufzeit der Vertrag geschlossen wurde (meistens irgendwas zwischen 1 und 5 Jahren), kann A entweder zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen, oder zum Ende des Versicherungsjahres. Kündigt er, so ist das sein gutes Recht, allerdings bekommt er garantiert kein Geld zurück. Versicherungen sind keine Sparbücher, wo man so viel wie möglich rausschlagen muss, sondern eine Absicherung im Schadenfall. Als Versicherungsnehmer delegierst du nur Risiken und zwar nach dem Motto: Den Schaden muss ich nicht selber tragen, sondern den trägt die Versicherung, wenn es notwendig ist.

Wenn der Vertrag von A ein 5 Jahresvertrag war (was ja der Regelfall ist), dann kann A nach neuem Versicherungsvertragsgesetz schon nach dem dritten Versicherungsjahr kündigen. Die Kündigung muss 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingetroffen sein. Ist das nicht der Fall, ist die Kündigung unwirksam.

Machen wir uns nichts vor: Versicherungen sind der größte Mist, den es gibt. Braucht man sie nicht, so hat man nur eingezahlt und bekommt nichts dafür. Braucht man die Leistung (speziell die der Unfallversicherung), so geht es einem schlecht, weil irgendwas passiert ist. So oder so, ist es sch…!

Sorcya hat geschrieben:As Freund B hat seine Lebensversicherung mit montalichem Beitrag von 60€ nach 24 Monaten gekündigt und sagenhafte 12€ zurückbekommen, was natürlich sehr ärgerlich war. Aber das ist schon einige Jahre her und nach As Erachten seit kurzem dank Gesetzesänderungen diesbezüglich nicht mehr zulässig.


Was soll daran nicht mehr zulässig sein? Die Gesetzesänderung besagt diesbezüglich nur, dass die Vertriebs- und Abschlusskosten auf die ersten 5 Vertragsjahre verteilt werden müssen. Das ist der einzige Unterschied zu dem, was früher galt, da waren die Versicherer im Prinzip frei in der Verteilung der Kosten. Wenn du nun eine neue Lebensversicherung abschließt und nach 2 Jahren kündigst, könntest du Glück haben, dass du sogar 24 Euro raus bekommst.

Noch mal: A bekommt bei Kündigung keinen Cent, er hat ja schließlich auch keine Leistung in Anspruch genommen. Dem Versicherer stehen bis zum Ende des Vertragsjahres, in dem die Kündigung wirksam wird die Versicherungsbeiträge zu.

Gruß jasper

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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