Sandalen / offene Schuhe - Haftung bei Unfall

vom 17.05.2009, 23:22 Uhr

A hat wunderschöne Sandalen und offene Schuhe. A zieht sie im Sommer eigentlich fast täglich an und fährt damit auch Auto. Sie sind aber hinten nicht geschlossen und A kann rausschlüpfen.

Wie ist das denn jetzt. Darf A mit diesen Schuhen überhaupt Auto fahren? Oder müssen die Schuhe hinten ein Riemchen haben? Zahlt denn die Versicherung, wenn A mit diesen Schuhen einen Unfall hat? Oder sagen die, dass As Schuhe nicht sicher genug sind zum Autofahren? Wie seht ihr das?

» Punki » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hi,
Also so wie ich das immer verstanden habe, kann bei hohen Absätzen und offenen Schuhen die Versicherung im Falle eines Unfalls aussteigen.

Bei offenen Schuhen kannst du rausrutschen, die können sich ungünstig verhaken und sie sind sehr rutschig, du hast also auch keinen guten Halt was das Betätigen der Bremse etc anbelangt. Das Gleiche gilt für hohe Schuhe. Der Absatz kann genauso unter dem Bremspedal hängen bleiben, du kannst dich in den Matten verhaken etc.

Damals in der Fahrschule wurden wir am ersten Tag vom Fahrlehrer wieder nach Hause geschickt, weil unsere Schuhe einen Mini-Absatz hatten. Er meinte, damit könne und solle man nicht Autofahren. So wie er uns das damals erklärt hat, kann es sonst passieren, dass eben die Versicherung nicht zahlt, sollte etwas passieren. Es muss nicht sein, ist aber möglich.

Ich fahre seitdem immer mit Turnschuhen. Meine normalen Schuhe nehme ich mit, fahre aber mit Turnschuhen und wechsel vor und nach dem Autofahren halt das Schuhwerk. Ist in meinen Augen sicherer und ich weiß, dass mir die Versicherung keinen Strich durch die Rechnung machen kann, sollte mal etwas passieren. Also zumindest nicht wegem dem Schuhwerk

» steffi11191 » Beiträge: 1275 » Talkpoints: -2,88 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Eine Bekannte von mir hatte damals mit "Flip Flops" einen Unfall. Die Polizei sah dies, denn sie hatte nicht gerade wenig an und dazu noch Flip Flops und schon stand dies im "Unfallhergang" dabei und die Versicherung weigerte sich zu zahlen.

Zum Glück war es kein großer Unfall: nur ein kleiner Blechschaden, den sie begleichen konnte "mit ihrem hart angesparten" Geld für ein "neues" Auto. Seitdem fährt sie nur mit geschlossenen Schuhen! Aus Fehlern lernt man bekanntlich.

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hi,

das ist eine Frage die man sowohl mit „ja“, als auch mit „nein“ beantworten kann. Es steht in jedem Versicherungsvertrag konkret drin (bzw. in dessen Bedingungen) ob „festes“ Schuhwerk verlangt wird oder nicht. Steht es nicht in den Bedingungen, so ist es generell erlaubt.

Eine KFZ-Versicherung kann sich niemals völlig aus der Affäre ziehen. Der Geschädigte hat immer einen Direktanspruch gegenüber dem Versicherer. Das bedeutet, bei berechtigten Fällen, also wenn der Versicherte der Verursacher ist, so muss die Versicherung auch zahlen.

Wenn nun der Versicherer in seinen Bedingungen stehen hat, dass Autofahren mit Flip Flops einen Rücktritt von der Versicherungsleistung zur Folge hat, so stimmt das nur bedingt. Das heißt dann einfach nur, dass der Versicherer ein Recht auf Regress hat. Er muss also den Schaden zahlen und kann sich aber vom Versicherungsnehmer das gezahlte Geld bis zu einer gewissen Summe wiederholen. (Diese Summe ist wiederum vom Bedingungswerk des Versicherers abhängig).

Es gibt also auch hier kein richtig und falsch sondern lediglich ein: Je nach Vertragsstand des Versicherers.

Gruß Jasper

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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