Vertrag ohne Laufzeit - Wann Kündigen?

vom 10.05.2009, 10:45 Uhr

Hallo!

Ich habe eine Frage zu folgendem Fall: A hat ein Bürogerät von einer Firma B gemietet. Auf dem Vertrag, der A vorliegt, ist keine Laufzeit oder eine Kündigungsfrist vermerkt, was A bislang nicht aufgefallen ist. Nun hat sich A entschlossen ein anderes Bürogerät zu kaufen und benötigt das gemietete Gerät nicht mehr. A hat nun bei B angerufen und wollte den Mietvertrag kündigen, worauf B auf einen Mietzeitraum von 48 Monaten verwiesen hätte. B hat A eine Kopie des Vertrages vorgelegt, auf dem handschriftlich ein Mietzeitraum von tatsächlich 48 Monaten vermerkt ist, allerdings hat A dies nicht auf seinem Vertrag stehen und die Notiz auf Bs Vertragskopie auch nicht rückunterzeichnet.

Muss A jetzt warten bis die 48 Monate abgelaufen sind? Für diesen Zeitraum hätte A nie einen Vertrag unterschrieben und die Restzeit würde A auch einen beträchtlichen Geldbetrag kosten, dafür, dass das Gerät einfach nur rumstehen würde. B lässt sich auf keinen Kompromiss ein und ist nicht bereit, A entgegen zu kommen.

Ist der Vertrag überhaupt gültig? Offensichtlich wurde ja einfach eine Veränderung seitens B durchgeführt, von der A nichts wusste. Und selbst wenn kein Vertragszeitraum vereinbart wurde, wie lange wäre so ein Vertrag gültig, ohne dass dies auf dem Vertrag vermerkt wäre beziehungsweise, welche Kündigungsfrist ist bei solchen Mietverträgen von Sachgütern üblich?

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» Feuerputz » Beiträge: 1415 » Talkpoints: 7,29 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es zählt immer nur dass, was beide unterschrieben haben. Sollte B auf seinem Vertrag etwas nachträglich hinzugefügt haben, ist dies keinesfalls rechtskräftig. A hat hoffentlich eine Kopie des Vertrages und kann nachweisen, dass die von B genannten Punkte erst im Nachhinein hinzugefügt worden.

Somit müsste B zudem mit einer Anzeige rechnen, da dies meiner Meinung nach eine vorsätzliche Straftat ist.

Zum Thema Kündigungsfrist: Solange nicht explizit erwähnt kann A das Vertragsverhältnis meines Wissens zu jedem Monatsanfang auflösen. Theoretisch muss aber selbst bei keiner festen Vertragslaufzeit eine Kündigungsfrist ausgewiesen werden...

» tomtom241 » Beiträge: 220 » Talkpoints: 0,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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