Wieso ist lebenslang" 15 Jahre?
Dass es natürlich sehr gute Gründe hat, einen Straftäter nicht für den Rest seines Lebens hinter Gitter zu bringen, dass das Unmengen kosten würde und 15 Jahre einfach auch ganz gut ausreichen, um wem nachträglich das weitere Leben sehr schwer zu machen, ist mir klar. Und dass diese 15 Jahre eher ein Durchschnitt sind und die Täter ja dann nicht zwingend auch entlassen werden. Aber ich frage mich trotzdem, wieso es genau 15 Jahre sind, wenn es doch eigentlich als lebenslange Haft bezeichnet wird?
Oder ist es eher so, dass die Strafe eigentlich lebenslang abgesetzt ist, nach 15 Jahren aber geprüft werden kann, ob der Täter frei gelassen werden kann? Aber das würde ja dann umgekehrt auch bedeuten, dass das Gesetz sich selbst in Frage stellt.
Lebenslang ist lebenslang und nicht 15 Jahre! Sonst würde es nicht lebenslang heißen, sondern nur "15 Jahre Freiheitsstrafe" .
Letzteres ist der Fall (letzter Absatz), dass bei einer lebenslangen Haftstrafe frühestens nach 15 Jahren Haft geprüft werden kann ob der Rest auf Bewährung (!) ausgesetzt werden kann. Die 15 Jahre müssen auf jedenfall abgesessen werden.
Das ganze ist als Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit zu verstehen (aber eben mindestens 15 Jahre) mit der Möglichkeit die Reststrafe auszusetzen. Letzteres ist wichtig, da sonst die lebenslange Haft gegen das Grundgesetz und das Menschenrecht verstoßen würde, da man zumindest die Möglichkeit haben muss irgendwann einmal wieder in Freiheit zu gelangen - auch wenn diese vielleicht nie gewährt wird.
Im Schnitt "heißt" lebenslang übrigens 20 - 24 Jahre Haft, je nach Statistik (da die Statistiken länderabhängig erhoben werden). Es gibt aber auch genug Fälle wo Straftäter die zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt wurden diese auch tatsächlich bis zum Ende ihres Lebens in Haft absitzen mussten, "prominent" ist z. B. der Fall von Rudolf Heß (insgesamt 46 Jahre) oder Heinrich Pommerenke (48 Jahre) - beide verbüßten ihre lebenslange Haft bis zum Tod im Gefängnis und haben den Ruf als am längsten Inhaftierte.
Achso, also selbst wenn dann nach 15 Jahre entschieden wird, dass der Straftäter den Rest seiner Strafe auf Bewährung aussitzen darf, dann muss er das aber sein restliches Leben lang tun? Das heißt, er ist dann für den Rest seines Lebens auf Bewährung verurteilt?
Ich wusste nicht, dass das Grundgesetz aussagt, dass man im Fall einer Haftstrafe nochmal die Möglichkeit haben muss, in Freiheit zu bekommen. Ich dachte immer, dass 'die Freiheit des Menschen ist unverletzlich.' ja durch 'In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden' revidiert wird. Danke jedenfalls für die kompetente Antwort .
Ja, das soll mehr oder weniger die Rückfallgefahr senken wenn ein Damoklesschwert über dem Kopf schwebt - die Bewährung beträgt aber mindestens 2 und maximal 5 Jahre, danach wird der Rest der Strafe erlassen. Also die Bewährung ist nicht lebenslang - das hat aber mehr den Hintergrund, dass die Bewährung auch beim Verstoß gegen die Bewährungsauflagen schon widerrufen werden oder verlängert werden könnte.
Das steht im Grunde indirekt im GG, abgeleitet aus Art 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip, das man nicht ein Leben lang weggesperrt werden darf ohne zumindest die Chance zu haben, jemals wieder die Freiheit zu erlangen. Dass da mal irgendwann unser Grußaugust generös eine Amnestie unterzeichnen könnte reicht da nicht aus, das ist da zu vage.
Dazu kommt, dass man nur alle 2 Jahre einen Bewährungsantrag stellen kann - wird der abgelehnt heißt es wieder 2 Jahre warten.
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