Chef verweigert kurzfristig den Jahresurlaub
Hallo!
A hat schon im Januar seinen Urlaub für die letzte Maiwoche bis Mitte Juni beantragt, genehmigt bekommen und gebucht. Er hat 3 Wochen Urlaub beantragt und auch für 3 Wochen den Urlaub mit seiner Frau, die auch Urlaub zu dieser Zeit hat gebucht.
Nun kommt der Chef B und verwehrt ihm seinen Urlaub, weil 3 Leute im Betrieb krank geworden sind. A hat keine Reiserücktrittsversicherung, die auch in dem Fall kaum bezahlen würde. Die Frau von A hat auch extra ihren Jahresurlaub zu diesem Zeitpunkt genommen.
Fällt jetzt der Urlaub von A wirklich ins Wasser oder kann er auf seinen gebuchten Urlaub bestehen, der ja auch schon seit Monaten genehmigt wurde? Oder muss A sich B fügen und den Urlaub verschieben?
Soweit ich weiss, kann der genehmigte Urlaub prinzipell nicht zurückgenommen werden. Vor allem weil da eine Reise gebucht wurde. Bei betriebsbedingter Notwendigkeit aber kann der Chef den Urlaub doch zurücknehmen, muss allerdings die Kosten für den Urlaubsausfall (hier die schon geleisteten Zahlungen dafür) übernehmen. Wie hoch und wieviel davon, kann ich allerdings nicht genau sagen. Ich hatte den Fall glücklicherweise noch nicht.
Am besten geht man mit den Reiseunterlagen zum Chef und guckt, was dieser dazu meint. Evtl. kommt er ja doch ohne A aus und dieser kann den gebuchten Urlaub antreten. (Perfekt wäre es natürlich, wenn der Urlaub schon Anfang Jahr, direkt nach der Urlaubsbestätigung, gebucht worden ist. )
Hallo Diamante!
Den Urlaub verschieben wird eher schwer, da er ja schon gebucht ist! Da der Urlaub von A schon im Januar genehmigt wurde, kann der Chef diesen nicht ohne weiteres verweigern, auch nicht mit der Begründung das X Mitarbeiter krank sind.
Entweder A besteht auf seinen Urlaub, oder er bietet der Firma an das Sie die Reisekosten übernimmt und gegebenenfalls auch für einen umgebuchten Urlaub mehr drauflegt da es zu einem anderem Zeitpunkt mehr kostet.
Ich hatte diese Problem auch vor einen Jahr, allerdings hat der Chef dann klein beigegeben, nachdem er gesehen hat was die Firma hätte zahlen müssen.
Soweit ich weiss kann der Chef aus betrieblichen Gründen den Urlaub wieder verwehren. Allerdings muss der die dafür entstehenden Kosten bezahlen. Und ob die Kosten dann wirklich die Urlaubssperre rechtfertigen muss eben vom Chef entschieden werden. Sicherlich ist sowas nicht schön, aber manchmal eben nicht vermeidbar.
Es gibt eben halt Berufe, wo man bei krankheitsbedingen Ausfall von Mitarbeitern nicht mal schnell irgendwo eine Aushilfe einsetzen kann. Da muss dann A schon auf seinen Urlaub verzichten.
Ich habe es Dir hier (Muss der Chef 3 Wochen Urlaub am Stück genehmigen?) ja im Grunde schon geschrieben:
Liegen ausreichende betriebliche Gründe vor kann der Chef den Urlaub auch noch am letzten Arbeitstag vor dem Urlaubsantritt verweigern - ein Ausfall einer anderen Arbeitskraft reicht deren Arbeit nur von A und keinem anderen Mitarbeiter erledigt werden kann.
Chef B hat in diesem Fall jedoch sämtliche Unkosten zu tragen, die A dadurch entstehen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht nötig, da B die Kosten sowieso in vollem Umfang tragen muss.
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