Wer für ein Tier bremst, zahlt bei Unfall
Hallo!
Wenn zum Beispiel ein Eichhörnchen auf die Straße rennt und ein Autofahrer scharf bremst und dadurch ein Auffahrunfall passiert, der muss seinen Schaden teils selbst bezahlen. Bei dem AG Nürnberg bekam ein Autofahrer nur 75% des Schadens ersetzt. Der Richter entschied, dass der Fahrer am Unfall mitschuldig war, da er gebremst hatte, obwohl dies nicht nötig gewesen wäre.
Ich muss sagen, dass ich sicherlich aus Reflex auch gebremst hätte. Man weiß ja eigentlich, dass es gefährlich ist, für ein Tier zu bremsen, da es zu Auffahrunfällen führen kann. Man sollte im Zweifelsfalls sogar auf das Tier zu fahren, bevor man sich oder andere Autofahrer gefährdet.
Das lernt man doch bereits in der Fahrschule und ist höchstwahrscheinlich auch in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Es gilt für alle Kleintiere, die "überfahrbar sind, ohne sich oder seinem Fahrzeug schwerere Schäden dabei zuzufügen". Klingt fies, ist aber so. Also nicht nur so winzige Tiere wie Eichhörnchen, sondern auch Katzen oder bis zu mittelgroße Hunde sind kein Grund, zu bremsen, sofern man davon ausgehen kann, dass der Hintermann dies nicht rechtzeitig erkennt und deswegen auffährt oder das Lenkrad verreißen könnte.
Größere Tiere, von denen man bei Kollisionen auch mit Schaden zu rechnen hat, sind dagegen jedoch ein Grund zu bremsen, da ein Auffahrunfall meist auch das kleinere Übel wäre. Immerhin muss der Hintere prinzipiell ja sowieso so achtsam fahren und so viel Abstand halten, dass er bei einer Schlagbremsung des Vordermannes eben jene auch selbst noch durchführen und theoretisch ohne Auffahrunfall zum Stehen kommen können müsste. "Größere Tiere" meint dabei zum Beispiel Pferde, Kühe oder auch Rehe.
Hallo!
Mit einem guten Anwalt wäre das urteil vielleicht nicht so hart für den Bremser ausgefallen. Denn wenn einer drauffährt, weil der Vordermann bremst hat er den Sicherheitsabstand nciht eingehalten und das ist meines Erachtens auch schlimm genug.
Aber es gibt auch Urteile, wo es heisst, dass man für ein Tier, dass Katzengröße und kleiner ist nicht bremsen darf. Alles war größer als eine Katze ist, kann größeren Schaden anrichten und dafür sollte man schon bremsen können. Wenn ich mir vorstelle, dass mir eine Katze vor das Auto läuft und ich nicht bemsen darf, wird mir ganz anders. Auch kleine Hunde "müssen" eher überfahren werden als dass man bremst.
Diamante hat geschrieben:Mit einem guten Anwalt wäre das urteil vielleicht nicht so hart für den Bremser ausgefallen. Denn wenn einer drauffährt, weil der Vordermann bremst hat er den Sicherheitsabstand nciht eingehalten und das ist meines Erachtens auch schlimm genug.
Das klingt in der Theorie genauso gut, wie die Tatsache, dass man Kleintiere gefahrlos überfahren kann. Bei mir hat mal eine Katze einen ziemlich Schaden verursacht und das obwohl der PKW nicht tiefergelegt oder getunt war. Lange musste ich mir anhören, dass da etwas wohl nicht richtig von mir wieder gegeben wurde, bis einer der Zweifler genau das gleiche Erlebnis machen musste.
Man erkennt nicht so einfach, wie ein Fahrer bremst. Eine Gefahrenbremsung ist nun mal so ausgelegt, dass man binnen kürzester Zeit zum Stehen kommt. Und selbst wenn es keine Gefahrenbremsung ist, dann reagiert man vielleicht nicht sofort, wenn der Vordermann mal kurz die Bremslichter aufleuchten lässt. Klar kann man da mit einem guten Rechtsanwalt viel rausholen, allerdings sind die Anwälte der Versicherungen nicht weniger versiert.
Da ist selbst ein guter Anwalt nur Deko , denn hier handelt es sich mehr oder weniger um ein Bagatellverfahren zu dem es dutzende Präzedenzfälle / Grundsatzentscheidungen gibt - die sind zwar nicht bindend, aber hier wird in der Regel kaum von abgewichen.
Und bremsen "darf" man sozusagen ab allen Tieren mit einem Gewicht von mehr als 25 / 30 kg oder einer Höhe von 40 / 50 cm.
Was übrigens gerne vergessen wird: Das ganze gilt nur außerorts, innerorts darf man für alle Arten von Tieren bremsen da hier prinzipiell mit einem Wechsel von Tieren gerechnet werden muss.
Subbotnik hat geschrieben:Was übrigens gerne vergessen wird: Das ganze gilt nur außerorts, innerorts darf man für alle Arten von Tieren bremsen da hier prinzipiell mit einem Wechsel von Tieren gerechnet werden muss.
Das wusste ich zwar so noch gar nicht (ob ich da in der Fahrschule geschlafen habe? ), aber vor allem ist es innerorts auch deutlich einfacher, so zu bremsen, dass man nichtmal einen Auffahrunfall dabei verursacht - zumindest der Wahrscheinlichkeit nach betrachtet. Gleichzeitig ist innerorts die Gefahrenlage aber auch anders: Wenn ein junger Hund sich losgerissen hat ist es deutlich wahrscheinlicher, dass das besitzende Kind hinterherrennt, als wenn auf der Landstraße (außerorts) irgendwo eine Katze rumstreunt. Das berühmte Beispiel für den auf die Straße gerollten Ball gab es auch auf 50% der Theoriebögen (zu meiner Zeit), da ist der Hund innerorts eine logische Adaption derselben Sache.
und @JotJot dass eine Katze/sonstiges Kleintier keinen Schaden anrichten würde ist ja so auch nicht gesagt (bzw. gemeint), ich glaube dir gerne dass eine Katze, je nachdem wie sie unters Auto gerät, da durchaus einiges beschädigen kann. Aber dass durch eine Katze die komplette Knautschzone deines Autos zerdrückt wird und der Airbag aufspringt würde ich offen gestanden nicht glauben, und diese Arten von Schäden sind bei den größeren Tieren ja gemeint. Wenn Mechanik des Autos beschädigt wird bleibt es ein "Schadenfall", wenn das Auto aber zum Totalschaden kommt und erstmal schön die Fahrbahn blockiert ist es ein "Unfall" und jener soll primär vermieden werden.
Taline hat geschrieben:und @JotJot dass eine Katze/sonstiges Kleintier keinen Schaden anrichten würde ist ja so auch nicht gesagt (bzw. gemeint)
Da habe ich mich etwas unverständlich ausgedrückt, ich wollte nämlich damit nicht Deine Aussage anzweifeln, denn Du hast ja nur etwas widergegeben, was man auch woanders genauso finden könnte. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass das eben die graue Theorie ist. Und dass jemand der behauptet, der hinter einem fahrende Fahrzeugführer sei zu dicht aufgefahren, mindestens genauso theoretisch denkt. Wenn es dazu schon genügend Präzedenzfälle gibt, dann brauche ich dazu aber gar nichts weiter zu sagen. Es erinnerte mich halt irgendwie nur an eine Diskussion mit einem Fahrschüler, der noch keine praktische Fahrstunde absolviert hatte, die Theorie jedoch für unfehlbar hielt.
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