Motorradfahrer - Verbandskasten, Warndreieck
Hallo!
Als Autofahrer ist man ja verpflichtet einen Verbandskasten und ein Warndreieck mitzuführen. Braucht das ein Motorradfahrer nicht? Wenn nein, warum nicht und wenn ja, wo hat er die Utensilien?
Eine gute Bekannte fährt Quad und sie muss laut der örtlichen Polizei einen Verbandskasten und ein Warndreieck mitführen und sie musste sich extra einen Rucksack anschaffen, wo das alles drin ist. Sie ist , als sie anfangs Quad fuhr angehalten worden und konnte die Dinge nicht vorweisen und hat eine Ordnungsstrafe bekommen. Ist das bei Motrorradfahrern anders?
Ich denke doch, dass auch Motorradfahrer eine Panne an einer unübersichtlichen Stelle haben können und dafür ein Warndreieck brauchen. Oder aber in einen Unfall verwickelt werden, wo sie einen Verbandskasten brauchen.
Hallo,
also in Deutschland ist es soweit ich weiß keine Pflicht, das ein Motorradfahrer ein Warndreieck und einen Verbandskasten mit sich führt. Jedenfalls habe ich noch nie was davon gehört und auch bei den seltenen Kontrollen wurde das bei mir auch noch nie kontrolliert. Wo sollte ein Motorrad auch bitteschön ein Warndreieck verpacken? Ich mein so eine Gold Wing könnte das, aber eine Rennmaschine oder ein Naked Bike?
In Österreich ist es für Motorradfahrer aber Pflicht gültiges Verbandszeug mit sich zu führen und dort werden die auch kontrolliert. Dort steht im Kraftfahrgesetz § 102 KFG, das es für Motorradfaher lediglich Verbandzeug zur Wundversorgung in einem widerstandfähigem Behälter mitgeführt werden muss und dieser muss staubdich und gegen Verschmutzung geschützt sein. Solche Verbandspäckchen sind aber wirklich sehr knapp bestückt und würden im Notfall auch nicht wirklich weiterbringen.
So eine kleine Verbandstasche habe ich auch immer bei mir, denn es ist schon oft mal vorgekommen, das man sich irgendwo bei einem Treffen mal geschnitten oder anderweitig verletzt hat, z.B. bei einem Spiel oder so und da ist es dann immer gut, wenn man wenigstens etwas Pflaster oder Verband dabei hat.
Motorradfahrer müssten, sofern man ein Motorrad als Kraftrad bezeichnet, nach §35h StVZO und §53a StVZO weder einen Erste-Hilfe-Kasten noch ein Warndreieck mitführen. Wird das Quad als Kraftrad zugelassen gelten die selben gesetzlichen Bestimmungen. Als PKW muss man natürlich die gleichen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen, d.h. Warndreick und Erste-Hilfe-Kasten mitführen.
Hintergrund weshalb man als Kraftfahrradfahrer kein Warndreieck braucht scheint zu sein, dass das Motorrad auch im Falle eines Unfalls als leicht aus dem Strassenraum zu entfernen gilt.
Hallo,
aber als wir in Österreich mit den Motorrädern unterwegs waren, mussten wir bei einer Kontrolle nachweisen können, das wir ein sog. Verbandspäckchen mit der Aufschrift Nach §102 mit uns führen, ansonsten hätten wir ein Bußgeld zahlen müssen.
Nach einem Warndreieck hat uns in Österreich allerdings niemand gefragt und das wird wohl da genauso wie in Deutschland gehandhabt.
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