Versicherungssumme - Hausratversicherung

vom 11.05.2009, 11:00 Uhr

Hallo!

A wohnte bis März in einer kleinen 60 m² großen Wohnung und ist jetzt in eine 80 m² großen Wohnung gezogen. Er hat die Hausratversicherung informiert, dass er seine Adresse geändert hat. Hausratversicherung B meint aber nun, dass sein Hausrat nun unterversichert sei. Er müsste auf 80 m² aufstocken.

Da A aber keinen neuen Hausrat angeschafft hat und es auch nicht vorhat, weil alles auch so gut in die Wohnung passt und er mit der Auteilung der Mäbel und dem Hausrat auch so zufrieden ist.

Bei dem Versicherungsabschluss in der alten Wohnung hat der Versicherungsmann der Versicherung B auch genau geschaut und gemeint, dass die Summer hoch genug ist. Es wurde damals auch nach m" berechnet, weil das immer so üblich sei.

Warum sollte denn Versicherungsnehmer A nun eine höhere Versicherung abschliessen, wo sich doch der Hausrat nciht erhöht hat und er bisher auch nciht unterversichert war. Sollte es also in seiner Wohnung brennen würde ja nicht mehr verbrennen als in der kleineren Wohnung.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo Diamante,

der Ansatz der Versicherung, dass bei einer größeren Wohnung unter Umständen auch mehr Hausrat vorhanden ist, der ist nicht zwingend falsch. Denn oft ist es so, wenn jemand umzieht, dass bei Umzug oder kurz danach neuer Hausrat angeschafft wird, der dann neu mitversichert werden müsste.

Es gibt 2 Möglichkeiten, die Versicherungssumme zu ermitteln. Möglichkeit eins sieht vor (wie bei A passiert), dass anhand der Quadratmeterzahl die Summe entsteht. Hier wird Branchenüblich Quadratmeterzahl X 650 Euro gerechnet. Im Falle von A wird hier also eine Versicherungssumme von 39.000 Euro zugrunde gelegt worden sein. Wenn man die Versicherungssumme auf diese Weise ermittelt, bekommt der Versicherungsnehmer einen sogenannten Unterversicherungsverzicht. Ist dieser vereinbart, so wird im Schadenfall nicht nachgeschaut, ob A z.B. unterversichert ist.

Als simples Beispiel: Fernseher im Wert von 500 Euro geht aufgrund eines Blitzschlags kaputt. Unterversicherungsverzicht wurde vereinbart, also bekommt A die 500 Euro für den TV. Besteht nun kein Unterversicherungsverzicht und A hat anstelle der rund 40.000 Euro nur 20.000 Euro Versicherungssumme, so hat der Versicherer das Recht, die Entschädigung für den Fernseher von 500 auf 250 Euro zu kürzen, da A ja zu 50% unterversichert ist. Klingt denke ich bis hierhin auch logisch.

Der Versicherer versucht nun in dem Fall von A den Unterversicherungsverzicht mit der Anpassung der Versicherungssumme aufrecht zu erhalten. Bis hierhin ist das auch noch ok. Wenn A aber keinen neuen Hausrat angeschafft hat, und nur in eine größere Wohnung gezogen ist und nebenbei die alte Versicherungssumme auch ausreichend war, so besteht kein Grund, von 39.000 auf 52.000 Euro zu erhöhen. Er verliert zwar den Unterversicherungsverzicht, das macht aber nichts, da sein Hausrat ja im vollen Wert versichert ist. So bekommt er auch dann im Schadenfall den Fernseher zu 100% erstattet.

Die zweite Möglichkeit, eine Versicherungssumme für die Hausratversicherung zu ermitteln ist, wenn man mit einem Wertermittlungsbogen durch die Wohnung rennt und jeden Wert einzeln aufnimmt. (also auch für Unterwäsche und alles was im Schrank rumlungert). Das ist der umständlichere Weg, aber dann hat man die Versicherungssumme auch auf den Cent genau. Das halte ich nur für Sinnvoll, wenn man eine Haus mit 200 Quadratmetern hat und genau weiß: 130.000 Euro Wert habe ich hier nicht. Da sollte man es genau auflisten, um sich nicht überversichert zu wissen und unnötig viel Geld zu bezahlen.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiter helfen. Falls noch Fragen offen sind, antworte ich dir gern darauf.

Gruß jasper

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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