Werkstatt führt Autoreparatur ohne Genehmigung durch
Hallo zusammen!
Ich möchte hier den folgenden Sachverhalt zur Diskussion stellen:
Ein Kunde bringt seinen Wagen nach vorheriger telefonischer Rücksprache mit einem Serviceberater in die Werkstatt (bei dem Autohaus, wo der Wagen vor mehreren Jahren als Neuwagen gekauft worden ist). Ein Garantieanspruch besteht aufgrund des Fahrzeugalters (4 ½ Jahre) nicht mehr. In dem Telefonat bittet der Kunde um die Überprüfung eines rappelnden Geräusches, dass beim beschleunigen und hoch schalten in den 4. und 6. Gang auftritt.
Zuvor hatte der Fahrzeughalter bereits eine andere Werkstatt an seinem Wohnort wegen dieses Problems aufgesucht. Hier teilte man ihm mit, dass es sich möglicherweise um einen Defekt am Abgaskrümmer handeln könne.
Die letzte Fahrzeugreparatur liegt erst einige Monate zurück. Hier war der Wagen schon einmal bei dem Händler, von dem der Kunde den Wagen gekauft hatte, repariert worden. Damals hatte das Auto einen defekten Zylinderkopf und die Reparatur kostete rund 1.800,- Euro, wobei der Kunde eine gemeinschaftliche Kulanzzusage des Herstellers und des Händlers bekam und letztlich noch ca. 750,- Euro Eigenanteil selbst bezahlen musste. Nach Aussage des Autohändlers wurde diese Kulanzzusage gegeben, weil der Kunde alle vorgeschriebenen Inspektionen und auch den Zahnriemenwechsel in der Vertragswerkstatt hatte machen lassen.
In der freien Werkstatt an seinem Wohnort rät man dem Fahrzeughalter, eine Überprüfung bei dem Vertragshändler vornehmen zu lassen, da eventuell ein Zusammenhang zwischen der letzten Reparatur am Zylinderkopf und dem neuen Problem bestehen könne.
Einige Tage nachdem der Kunde das Auto beim Vertragshändler abgegeben hat, erhält er die telefonische Benachrichtigung, dass bei seinem Auto ein irreparabler Getriebeschaden vorliegt. Die Gesamtkosten der Reparatur gibt der Servicemitarbeiter mit einem geschätzten Wert von ca. 3.200,- Euro an (2.650,- Euro für ein Austauschgetriebe und 500,- bis 550,- Euro Lohnkosten). Aufgrund der aus seiner Sicht immensen Kosten erklärt der Kunde in dem Gespräch mit dem Servicemitarbeiter, dass er vor Erteilung des Reparaturauftrages zuerst eine Kulanzanfrage an den Hersteller senden wird, was er auch direkt in die Wege leitet.
Bei der Reparatur des Zylinderkopfes hatte der Kunde ebenfalls vorab eine Kulanzanfrage gestellt und vor seiner Reparaturfreigabe eine Zusage über 100 % der Materialkosten und 20 % der Lohnkosten erhalten.
Im weiteren Verlauf des Telefongesprächs fragt der Servicemitarbeiter, ob er das Getriebe denn schon mal bestellen dürfe, da die Lieferung in der Regel mehrere Tage dauern würde und bis dahin die Kulanzanfrage ja höchstwahrscheinlich auch schon bearbeitet worden wäre.
Zusätzlich teilt der Servicemitarbeiter dem Kunden mit, dass sein Wagen leider bei der Einfahrt in die Werkstatthalle im Heckbereich beschädigt worden wäre. Der Wagen ist hier zu nah am Werkstatttor abgestellt worden und das Herunterfahren des Tors hat Kratzer auf der Kofferraumklappe und der Stoßstange verursacht. Hierfür wird dem Kunden eine komplette Kostenübernahme für die Lackierung durch das Autohaus zugesichert.
Um den ganzen Vorgang nicht unnötig zu verzögern, stimmt der Kunde der Bestellung des Getriebes zu, betont aber ausdrücklich, dass der Einbau erst nach der Entscheidung über die Kulanzanfrage erfolgen solle. Den Äußerungen des Servicemitarbeiters ist zu entnehmen, dass er eine Kulanzzusage durch den Hersteller für wahrscheinlich hält, da ja auch die erste Anfrage für die Zylinderkopfreparatur positiv entschieden worden wäre.
Wiederum einige Tage später fragt der Kunde dann beim Serviceberater nach, ob er bereits von der Kundenbetreuung des Herstellers kontaktiert worden wäre, was nicht der Fall ist. Allerdings teilt er dem Kunden zu seiner großen Überraschung mit, dass das Getriebe bereits geliefert und auch schon eingebaut worden sei.
Auf die Frage des Kunden, warum der Einbau denn schon erfolgt sei, schließlich wäre ja noch kein Auftrag dazu erteilt worden weil die Kulanzanfrage ja auch noch nicht geklärt sei, antwortete der Servicemitarbeiter nur lapidar, dass er gedacht habe, der Einbau wäre in Ordnung, weil der Kunde der Bestellung des Getriebes zugestimmt habe. Wie bereits oben geschildert, hatte der Kunde aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Reparatur erst nach Klärung der Kulanzanfrage erfolgen solle. Zudem hat der Kunde auch zu keinem Zeitpunkt einen schriftlichen Reparaturauftrag erteilt.
Letztendlich erhält der Kunde einen Telefonanruf vom Händler, in dem er ihm mitteilt, dass der Hersteller eine Kulanzzusage über 50 % der Materialkosten (ca. 1.300,- Euro) gegeben habe. Ein weiteres Entgegenkommen von Seiten des Händlers sei leider nicht möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Kunde noch auf eine ähnliche Regelung wie bei dem defekten Zylinderkopf gehofft, da alle vorangegangen Gespräche nichts Gegenteiliges vermuten ließen.
Im Vergleich zu der damaligen Regelung ist die jetzige Entscheidung für den Kunden natürlich denkbar ungünstig und aus seiner Sicht eigentlich auch nicht akzeptabel, zumal man ihm durch den bereits erfolgten Einbau des Austauschgetriebes ja auch jede Alternativmöglichkeit genommen hat (nach Aussage der freien Werkstatt wäre auch durchaus noch eine Reparatur des alten Getriebes möglich gewesen). Nach Aussage des freien Händlers hätte die Reparatur des alten Getriebes ca. 1.400,- Euro gekostet, wogegen der Kunde jetzt einen Eigenanteil von ca. 1.900,- Euro beim Vertragshändler zahlen soll.
Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Kunde?
Der Kunde hätte wissen sollen, das auch mündliche Absprachen gelten können und in dem Fall als Zustimmung zu sehen sind, gerade wenn ein entsprechendes Teil extra bestellt wird (Zustimmung zur Reparatur).
Jetzt wäre es interessant zu wissen, was der Kunde auf dem Servcieauftrag unterschrieben hat und was vor allem die allgemeinen Geschäftsbedingungen aussagen zuzüglich irgendwelchen zusätzlichen Servicevereinbarungen. Hier kommt es dann oftmals auf die genaue Formulierung an, dumm an der ganzen Sache ist, das ein Reparturauftrag stets schriftlich erfolgt, bei Abweichung von der ganzen Sachen aber eine mündliche Zustimmung ausreicht.
Daher denke ich, das ohne Anwalt hier gar nichts mehr gehen wird, der Kunde will nicht zahlen, weil er angeblich nicht zugestimmt hat, der Betrieb will bezahlt werden, weil der Kunde angeblich eine Reparatur zugestimmt hat. Also ab zum Anwalt.
Im Vergleich zu der damaligen Regelung ist die jetzige Entscheidung für den Kunden natürlich denkbar ungünstig und aus seiner Sicht eigentlich auch nicht akzeptabel, zumal man ihm durch den bereits erfolgten Einbau des Austauschgetriebes ja auch jede Alternativmöglichkeit genommen hat (nach Aussage der freien Werkstatt wäre auch durchaus noch eine Reparatur des alten Getriebes möglich gewesen). Nach Aussage des freien Händlers hätte die Reparatur des alten Getriebes ca. 1.400,- Euro gekostet, wogegen der Kunde jetzt einen Eigenanteil von ca. 1.900,- Euro beim Vertragshändler zahlen soll.
Sicherlich, eine freie Werkstatt ist immer günstiger als die Vertragswerkstatt der jeweiligen Hersteller, aber ob die Qualität ebenfalls stimmt und eine Reparatur so durchzuführen ist, kann man so nicht mehr klären (wenn es um Kunden geht, wird viel erzählt, wenn die Tage lang sind).
Jetzt wäre es interessant zu wissen, was der Kunde auf dem Servcieauftrag unterschrieben hat und was vor allem die allgemeinen Geschäftsbedingungen aussagen zuzüglich irgendwelchen zusätzlichen Servicevereinbarungen.
Bei diesem Beispiel hat der Kunde zu keinem Zeitpunkt von der Werkstatt einen schriftlichen Serviceauftrag vorgelegt bekommen und auch von sich aus keinen schriftlichen Auftrag erteilt - die Werkstatt hat somit keine Unterschrift des Kunden vorliegen.
Das ist aber sehr, sehr ungewöhnlich, denn welcher normale Autofahrer läßt ein Auto in einer Werkstatt überprüfen, ohne dafür einen Serviceschein (oder ähnliches) zu bekommen, worauf dokumentiert worden ist, welcher Wagen wo abgegeben worden ist und vor allem, was überprüft werden soll.
Hier müßte man nun zwei Sachen betrachten. Die reine Abgabe ohne Nachweis und die mündliche Bestellung eines Ersatzteiles.
Eine Abgabe ohne schriftliche Dokumentation ist zwar möglich, nur wird eher selten praktiziert. Hier fällt alles, was die Werkstatt an Arbeiten durchführen würde, auf die Werkstatt zurück, sie hat somit keinen Anspruch gegenüber ihren Kunden, da ja nichts festgehalten worden ist (selbst wenn ein Serviceschein existiert, so ist dieser ohne Unterschrift des Kunden meistens nicht das Papier wert, auf welchem dieser geschrieben ist). Das Problem ist nun, das die Werkstatt das Auto ohne Zahlung nicht mehr an den Kunden aushändigen wird, so das dem Kunden entweder nichts anderes übrig bleibt, als zu zahlen oder einen Anwalt einzuschalten, der versucht, das ganze zu schlichten.
Das zweite ist die Ersatzteilbestellung, hierfür existiert die Zusage des Kunden (wenn auch nur mündlich, das ist aber in diesem Gewerbe gang und gebe und wird auch meistens so anerkannt). Ob so eine Zusage aber als Reparaturzusage zu werten ist, wird dem Kunden außer einem Anwalt keiner sagen können, die Werkstatt wird (zurecht) behaupten, das dem so ist, der Kunde wird das verneinen. Auch hier kann nur ein Anwalt weiterhelfen.
Wichtig wird hier natürlich, was dann schriftlich und mündlich vorliegt, welche Aussage welcher Aussage gegenübersteht und vor allem, was die Geschäftbedingungen aussagen (wobei der Kunde diese nur durch die Abgabe des Wagen akzeptiert hat, aber nie schriftlich diesen zugestimmt hat).
Daher, ohne Anwalt wird der Kunde ein Problem haben und auf den kompletten Kosten sitzenbleiben, denn die Werkstatt wird das Auto so lange behalten, bis der offene Rechnungsbetrag beglichen ist. Selbst durch einen Anwalt wird der Kunde aber einen großen Teil der Kosten tragen müssen, denn eine Mitschuld hat auch dieser, indem er nichts schriftliches gefordert hat.
Fürs nächste Mal sollte der Kunde auf jeden Fall was schriftliches fordern, egal, wo und vor allem was abgegeben wird, sei es nun ein Auto in der Werkstatt oder nur eine Hose in der Reinigung .
Hallo, sowas ähnliches haben wir auch gerade. Mein Auto ist vor einiger Zeit stehen geblieben. Besser gesagt ich hab das Auto abgestellt, da ich merkte das was nciht stimmte. Von einem Passanten wurde ich auch gleich drauf hingewiesen, was es war. Das linke HInterrad drehte sich nicht mehr.
Am Abend haben wir es dann vom ADAC in eine Werkstatt schleppen lassen. Schon vor unserem Urlaub hatten wir das Auto in der Werkstatt und haben gesagt bekommen, dass das Lager bald getauscht werden müsste, es aber nicht akut wäre und keine Gefahr besteht mit dem Auto weiterzufahren. Da wir momentan sehr knapp bei Kasse sind, da wir seit einiger Zeit kein Gehalt mehr bekommen, haben wir dies erstmal aufgeschoben.
Nachdem das Auto in der Werkstatt war und angeschaut wurde, haben wir die Nachricht bekommen das eine Reparatur um die 450€ fällig wäre. Natürlich ein Haufen Geld wenn man keinGeld hat und kein neues bekommt. Von einem KOllegen haben wir Geld geliehen bekommen und sind damit in die Werkstatt um den Auftrag zu erteilen das Auto zu reparieren.
Die hinteren Bremsen müssen auf jeden Fall getauscht werden. Es wurde uns empfohlen die Vorderreifen gleich mitwechseln zu lassen, da das in nächster Zeit auch fällig werden würde und dann wohl wieder teurer köme. Also haben wir uns dazu entschlossen und sind mit knapp 600€ weggekommen.
Am nächsten Tag wurden wir dan angerufen und uns wurde gesagt dass sie Probleme hätten die Bremsen wieder draufzubekommen, da wohl einiges an Rost dran sitzt und sich nicht fest ziehen lässt. Genau kann ich jetzt auch nicht sagen was das Problem war, da sie mit meinem Mann telefoniert haben und ich so ziemlich null ahnung haben. Auf jeden Fall wollten sie dann über 800€ von uns haben. Wir haben uns geweigert das zu zahlen. Naja ok selbst wenn wir wollten könnten wir es nicht zahlen. So steht mein Auto nun seit ca. 2 Monaten dort auf dem Hof
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