Fall Katie - ethisch vertretbare Operation?
Katie Thorpe aus Sussex ist fünfzehn und leidet an zerebraler Kinderlähmung. - das Gehirn erkrankt und die motorischen Nervenbahnen können sich nicht normal entwickeln.
Katie sitzt im Rollstuhl, kann nicht sprechen, trägt Windeln und muss gefüttert werden. Außerdem sind sich selbst Experten nicht einig, ob sie versteht, was andere ihr erzählen.
Ihre Eltern haben sich nun dazu entschlossen, Katie die Gebärmutter entfernen zu lassen und werden in dieser Absicht von den Ärzten unterstützt.
Die Mutter nennt hierfür eine einfache Begründung: Katie würde nie heiraten und Kinder kriegen und sie wollen ihr deswegen Menstruationsbeschwerden und Schmerzen ersparen, außerdem die Verlegenheit, nicht zu verstehen, was da mit ihrem Körper geschieht.
Alternativen wie Pillen oder Hormonbehandlung schließt die Mutter aus, weil ihr die Risike von Nebenwirkungen einfach zu groß sind.
Einen ähnlichen Fall gab es schon in den USA, bei dem die Eltern recht bekamen und der als Ashley-Behandlung zu großer Bekanntheit gelangte.
Kritiker argumentieren, dass auch Katie trotz Behinderung das Recht habe, mit einem unbehandelten Körper aufzuwachsen und eventuell Kinder bekommen zu können.
Hallo,
es handelt sich bei dieser Behandlung um eine sehr umstrittene Methode. Meiner Auffassung nach kann man nicht innerhalb weniger Augenblicke für sich entscheiden, ob dies vertretbar ist. Gesundheitliche, ethische, moralische sowie religiöse Aspekte müssen hierzu bei der Entscheidungshilfe beleuchtet werden.
Dennoch möchte ich mich kurz äußern. Diese Behandlung kommt einer Sterilisation gleich und das ist in Deutschland verboten. Außerdem stellt sich mir die Frage, ob man eine solche Behandlung auch bei Personen durchführen darf, die nicht wirklich selbst darüber bestimmen können. Das ginge mir jetzt aber zu weit, dies noch ausschweifender zu betrachten. Bin aber auf eine interessante ethisch/moralische Diskussion gespannt?
mfg Gerrit
Naja die Sterilisation ist nicht verboten, nur die Sterilisation ohne Einwilligung, aber das meinst Du bestimmt.
Und naja, eine Schwerbehinderte, die sich kaum adäquat äußern kann, wird wohl kaum soetwas wie eine Einverständniserklärung abgeben können. Wenn die Eltern jedoch die Vormundschaft haben, könnte es gut sein, dass diese in England auch dazu ermöchtigt in Ausnahmefällen über eine Sterilisation entscheidne zu können.
Wie gesagt, in den USA gab es einen ähnlichen Fall, nur habe ich die Ashley-Behandlung nicht mehr richtig im Kopf - ich glaube die ist operiert worden, damit sie nicht mehr wachsen kann, weil die Eltern fürchteten, sich sonst nicht mehr adäquat um das Kind kümmern zu können.
Insofern sind die Chance gar nicht so gering.
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