Mit Hilfe von einem Vertrag eine Zahlung sicherstellen
Wer kennt sich mit Verträgen aus? A hat sein Auto privat verkauft und zur Sicherheit einen Vertrag gemacht. Jetzt will der Käufer B aber nicht mehr den vollen Preis zahlen oder wahrscheinlich gar nicht mehr zahlen.
Reicht da ein Vertrag, die Zahlung einklagen zu können? A hat sich den Vertrag aus dem Internet gesucht, weil das ja ein Privatkauf war. A möchte jetzt auf das Geld nicht verzichten. Wie kann A am besten zu meinem Geld kommen? Kann da jemand einen Tipp geben?
Hi,
ganz egal, ob es sich bei dem Verkauf um einen Privatverkauf handelt, oder um ein gewerbliches Geschäft. Es handelt sich um einen Kaufvertrag, der schon per Definition von Käufer und Verkäufer einiges verlangt. Die übereinstimmenden Willenserklärungen sagen ja aus, dass der Verkäufer zur Lieferung der Sache (Auto) verpflichtet ist, der Käufer hingegen zu Zahlung des Kaufpreises verpflichtet ist.
Allein aus diesem Rechtsgeschäft ergibt sich, dass der Kaufpreis einklagbar ist, sofern der Käufer vom Verkäufer nicht arglistig getäuscht wurde bzw. betrogen wurde. Ich würde einfach mal mit dem Anwalt drohen. Bei den meisten Menschen zeigt alleine diese Drohung schon die gewünschte Wirkung und die Zahlung wird geleistet. Zahlt er auch nach der Drohung noch nicht, so würde ich mal ein Schreiben vom Anwalt aufsetzten lassen und dort mit einer gewissen Frist (14 Tage oder ein Monat) das Geld vordern. Sollte er dann nicht zahlen kann man immer noch gerichtlich dagegen vorgehen.
Wie gesagt, sollte die Forderung nicht strittig sein, so muss der Käufer zahlen und dieser Kaufpreis ist einklagbar.
Gruß Jasper
Als erstes würde ich das gerichtliche Mahnverfahren einladen. Dazu muss ein schriftlicher Antrag vom Gläubiger beim zuständigen Mahngericht eingereicht werden. Die Formblätter dazu bekommt man in Schreibwarengeschäften
Das Gericht schickt dann die gerichtliche Mahnung an den Schuldner. Viele bekommen dann einen Schreck und zahlen. Manche ignorieren die gerichtliche Mahnung und machen gar nichts. Das hat die Konsequenz, dass die Forderung nach der Widerspruchsfrist auf jeden Fall rechtskräftig ist.
Widerspricht der Schuldner der Forderung kann man sich dann im zweiten Schritt immer noch überlegen, ob man vor Gericht zieht.
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