Haustiere in der Mietwohnung

vom 18.08.2007, 14:00 Uhr

Gilt die Genehmigungspflicht nicht nur für die größeren Schlangen wie Pythons und Kobras?

Eine unzumutbare Belastung für die Mieter ist meine kleine Schlange, die keinen Dreck und Lärm macht doch wohl nicht.

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» sharon » Beiträge: 67 » Talkpoints: 58,71 »



Nochmal: Schlangen müssen genehmigt werden.

Natürlich ist eine Schlange u. U. eine unzumutbare Belastung für andere Mieter, was z. B. wenn sie entkommen sollte und im Hausflur herumgeistert? Außerdem ist eine Schlange ein exotisches Haustier und kein gewöhnliches.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Auch wer sich Ratten hält muss seinen Vermieter informieren! Sie könnten entkommen und dann kankheiten übertragen :lol:
Soweit ich weiß müssen Katzen auch nicht genehmigt werden, hatte aber auch schon deshalb Probleme :twisted:

» kirili » Beiträge: 33 » Talkpoints: 0,00 »



Also ich hab auch viele Kleintiere, und ich hab damals gelesen gehabt bis 5 Chinchillas geht in Ordnung - Degus stehen gar nicht auf der Liste drauf (wurd auch schon gefragt, wie ich 10 Dingos halten will :lol: )

Wurden vom Vermieter dann als "Hamster" eingestuft, und die sind (glaub ebenfalls bis 5 Stück vom Gesetz her) genehmigt.
Bislang hab ich bei jedem Vermieter gesagt, was ich an Kleintieren mitbringe und es gab nie Probleme. Wenn sie allerdings im Freigang was anknabbern, hab ich beim Auszug dafür Sorge zu tragen, dass es Reperiert wird und ich zahle die Kosten.

Allerdings wären die Mitmieter nicht sehr erfreut wenn meine "Ratten" bei Ihnen in der Wohnung rumkriechen. Da muss man als Tierhalter schon aufpassen, wenn die sich beschweren gibts schnell Ärger.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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