Arbeitslos und Urlaub

vom 22.04.2009, 21:26 Uhr

Vor ein paar Tagen ist A gekündigt worden und nun muss A sich einen neuen Job suchen. A hatte aber schon ehe er arbeitslos geworden ist einen Urlaub gebucht und schon alles bezahlt.

Muss A den nun stornieren, denn A muss sich ja zur Verfügung halten? Oder kann A darauf bestehen dass A den schon bezahlten Urlaub auch antritt? Was hat A da für Rechte und Pflichten?

» Grenadi » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo,

wirkliche Rechte hat A in diesem Fall leider nicht. Ob A in der Urlaubszeit evtl. kein oder weniger Arbeitslosengeld bekommt (das Arbeitsamt kann ja nicht verbieten, dass er in Urlaub fährt) ist eine Einzelfallentscheidung. Am besten ist es wohl, wenn A so schnell wie möglich mit dem zuständigen Arbeitsvermittler darüber spricht. Auch wenn viele Gegenteiliges behaupten, sind das ja keine Unmenschen.

» istdasso » Beiträge: 211 » Talkpoints: -0,29 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ob der Urlaub schon bezahlt ist oder nicht, interessiert die Agentur für Arbeit leider herzlich wenig. Einen dirketen Anspruch auf Urlaub hat man nicht, es können einem aber bis zu 28 Tage im Jahr (inklusive Wochenenden) für Urlaub genehmigt werden, vorausgesetzt, es kommt für diesen Zeitraum keine Massnahme oder Jobvermittlung dazwischen.

Den Urlaub bei der Agentur für Arbeit anmelden kann man erst ein bis zwei Wochen vor Urlaubsantritt. Dann bekommt man eine schriftliche "Genehmigung", die man bei der Krankenkasse vorzeigen muss, wenn man Auslandskrankenscheine haben möchte. Lehnt die Agentur für Arbeit den Urlaub ab und man fährt trotzdem, muss man mit Sanktionen rechnen.

Traurig, aber so ist es leider.

» weinilein » Beiträge: 3 » Talkpoints: 1,33 »



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